Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt, sollte alles richtig machen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es sinnvoll ein paar formale Vorgaben einzuhalten, damit Deine Kündigung nicht anfechtbar oder gar unwirksam ist. All das ist leichter als Du denkst – wir zeigen Dir, wie es funktioniert.
Kündigungsfristen in Deutschland können je nach Art des Arbeitsverhältnisses und der Dauer der Beschäftigung variieren. In der Regel gibt es sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine gesetzliche Kündigungsfrist, die eingehalten werden muss.
Während der Probezeit, die in der Regel maximal sechs Monate dauert, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Nach Ablauf der Probezeit gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Für unbefristete Arbeitsverhältnisse beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Bei längerer Beschäftigungsdauer erhöht sich die Kündigungsfrist entsprechend. Auch Tarifverträge können abweichende Kündigungsfristen vorsehen.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem vereinbarten Ende der Befristung. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sonderkündigungen ausgesprochen werden, zum Beispiel bei Krankheit oder Schwangerschaft. In diesem Fall gelten jedoch besondere Vorschriften und Fristen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
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