Bei einer Kurzbewerbung müssen bestimmte Regeln beachtet werden

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Was ist eigentlich eine "Kurzbewerbung"?

Immer häufiger werden Jobsuchende von Firmen gebeten, nur eine sogenannte "Kurzbewerbung" einzureichen. Wir klären die wichtigsten Fragen zu dieser besonderen Bewerbungsform.


Was genau ist eigentlich eine Kurzbewerbung?

Eine Kurzbewerbung ist eine Bewerbung, die sich auf das Wesentliche konzentriert, nämlich das Anschreiben und den Lebenslauf des Kandidaten - jedenfalls ist das die gängigste Definition. Dabei sollte der Umfang allerhöchstens drei Seiten nicht überschreiten: also eine für das Anschreiben und maximal zwei Seiten für den Lebenslauf.

Warum möchten immer mehr Unternehmen nur eine Kurzbewerbung?

Kurzbewerbungen kommen, wenn Sie in Stellenanzeigen erbeten werden, häufig in Online-Bewerbungsverfahren vor. Aber gerade bei großen Unternehmen dienen sie natürlich auch dazu, den Aufwand für Personalverantwortliche weiter zu reduzieren. Dafür sind Kurzbewerbungen, ähnlich wie automatisierte Video-Interviews oder Ausleseverfahren, in denen Software die Bewerber ein- oder aussortiert, sehr gut geeignet. Aber wie bei den anderen trendigen Schnellverfahren im Bewerbungsprozess bemängeln Kritiker auch an der Kurzbewerbung das Risiko, dass eigentlich geeignete Kandidaten zu früh abgelehnt werden, nur weil sie auf den ersten Blick nicht den Standardkriterien entsprechen. Gleichzeitig muss man fairerweise sagen, dass traditionelle Bewerbungen oft noch überladen sind mit nichtssagenden Referenzen, Praktikumszeugnissen oder viel zu langen persönlichen Ausführungen.

Wann ist eine Kurzbewerbung für den Bewerber sinnvoll?

Mit dieser kurzen kompakten Form können Sie vor allem punkten, wenn Sie eine Initiativbewerbung abgeben. Also, wenn die Kontaktaufnahme Ihrerseits nicht auf eine konkrete Stellenausschreibung erfolgt, sondern Sie sich mit der Bewerbung zunächst einmal auf sich aufmerksam machen wollen. Da hilft  - siehe Zeitdruck des Personalers oben - die reduzierte Form sehr.  Ansonsten landet man doch wieder schnell auf dem berühmt-berüchtigten Stapel "Bei Gelegenheit anschauen".  Mit einer Kurzbewerbung können Sie zum Beispiel auch Personalverantwortliche des Unternehmens auf Messen oder Ausstellungen versorgen. Noch besser bei solchen Gelegenheiten sind allerdings die noch kompakteren Bewerbungsflyer. Die sind handlicher und (meist) origineller.

So sieht das Anschreiben in der Kurzbewerbung aus

Inhaltlich ist das Anschreiben einer Kurzbewerbung durchaus mit dem einer vollständigen Bewerbung vergleichbar. Auch hier sollten eine Aufzählung Ihrer wichtigsten Fähigkeiten sowie eine Anriss Ihrer Motivationslage auftauchen. Wenn Sie allerdings auch hier besonders kurz und knapper bleiben wollen, ist das kein Problem – solange Sie sich darauf konzentrieren, dem Leser deutlich zu machen, dass er mit Ihnen eben jenen Mitarbeiter gewinnen könnte, der genau auf die ausgeschriebene Position passt: Die individuelle Anpassung der Bewerbung ist gerade auch bei einer Kurzbewerbung der Schlüssel zum Erfolg. Und wenn es in fünf Sätzen ist. Falls gewünscht, gehören Angaben zu Gehaltsvorstellung und frühestmöglichem Starttermin natürlich auch noch in Ihr Anschreiben.

Das gehört (nicht) in den Lebenslauf bei einer Kurzbewerbung

Der Lebenslauf wird auch in der Kurzbewerbung klassisch aufgebaut: Persönliche Daten mit Namen, Adresse, Telefonnummer, Email im Kopfbereich. Danach, von der aktuellen Position chronologisch zurückgehend, die beruflichen Stationen.  Auch der letzte Studiums-, Ausbildungs- oder Schulabschluss gehören noch auf die erste Seite. Je nach Umfang Ihrer Karriere würden dann wahrscheinlich auf der zweiten Seite auftauchen:  Praktika, Wehr- oder Zivildienst o. ä., Fortbildungen, Auslandsaufenthalte, Zusatzqualifikationen, ehrenamtliches Engagement.  Wichtig: Diese zweite Seite des Lebenslaufs ist kein Muss bei einer Kurzbewerbung. Wenn aber Ihre Auslandserfahrungen und Qualifikationen besonders für die avisierte Stelle von Vorteil sind, müssen Sie sie natürlich aufführen. Und zum Schluss des Lebenslaufs bitte auch hier nicht vergessen: Ort, Datum und Unterschrift. Redaktion: Thorben Hansen

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Veröffentlicht
30.10.2017