Illustration eines menschlichen Fötus © THOM LEACH / SCIENCE PHOTO LIBRARY / Getty Images

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Elternzeit und Job: So sicherst Du Deinen Kündigungsschutz

Du planst eine Auszeit für Dein neues Familienmitglied und fragst Dich, wie es um Deinen Job steht? Entdecke, wie Du Deinen Kündigungsschutz während der Elternzeit sicherst und was Du beachten musst, um Deine berufliche Zukunft zu schützen


Die Elternzeit ist eine besondere Phase im Leben vieler Arbeitnehmer. Sie bietet die Möglichkeit, sich voll und ganz auf das neue Familienmitglied zu konzentrieren. Aber was passiert mit Deinem Job während dieser Zeit? Hier ist, was Du über den Kündigungsschutz während der Elternzeit wissen musst.

Was ist der Kündigungsschutz während der Elternzeit?

Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmer in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt und dient dazu, die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken, die sich entscheiden, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich um ihr neugeborenes oder kürzlich adoptiertes Kind zu kümmern.

Der Kündigungsschutz während der Elternzeit bedeutet, dass Dein Arbeitgeber Dir während dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen kann. Dieser Schutz ist umfassend und gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Dauer Deines Arbeitsverhältnisses. Er beginnt bereits acht Wochen vor dem offiziellen Beginn der Elternzeit. Dies bedeutet, dass Dein Arbeitgeber Dir nicht kündigen kann, sobald Du Deinen Antrag auf Elternzeit eingereicht hast und die achtwöchige Frist begonnen hat.

Dieser besondere Kündigungsschutz endet mit dem letzten Tag der Elternzeit. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kündigungsschutz nicht automatisch nach der Geburt des Kindes eintritt, sondern erst, wenn die Elternzeit offiziell beginnt. Daher ist es wichtig, Deinen Antrag auf Elternzeit rechtzeitig einzureichen, um den vollen Schutz zu genießen.

Der Kündigungsschutz während der Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts in Deutschland und bietet Arbeitnehmern die Sicherheit, dass sie nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Arbeitsplatz behalten können. Es ermöglicht ihnen, sich auf die Betreuung ihres Kindes zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen zu müssen.

Eine Bewerbung ist immer eine Herausforderung. Besonders gilt das nach mehreren Monaten oder gar Jahren Pause. Wer die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit wagt, ist häufig von Selbstzweifeln geplagt. Bin ich gut genug für den Job? Wie gehe ich mit der vermeintlichen Lücke im Lebenslauf um?  

Voraussetzungen für den Kündigungsschutz während der Elternzeit

Um den Kündigungsschutz während der Elternzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind gesetzlich festgelegt und dienen dazu, sowohl die Rechte der Arbeitnehmer als auch die Interessen der Arbeitgeber zu wahren.

Zunächst einmal musst Du mit Deinem Kind in einem Haushalt leben. Dies bedeutet, dass Du die Hauptverantwortung für die Betreuung und Erziehung Deines Kindes trägst. Es ist nicht erforderlich, dass Du das alleinige Sorgerecht für Dein Kind hast, aber Du musst nachweisen können, dass Du einen erheblichen Teil der Betreuungs- und Erziehungsarbeit leistest.

Zusätzlich zur Betreuung und Erziehung Deines Kindes musst Du Deinen Anspruch auf Elternzeit gegenüber Deinem Arbeitgeber ankündigen. Dies ist ein wichtiger Schritt, da Dein Arbeitgeber rechtzeitig über Deine Pläne informiert sein muss. Die Ankündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber eingehen. In dieser Ankündigung musst Du den genauen Zeitraum Deiner Elternzeit angeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Kündigungsschutz während der Elternzeit nicht automatisch eintritt. Du musst aktiv Schritte unternehmen, um diesen Schutz in Anspruch zu nehmen, einschließlich der Einreichung Deines Antrags auf Elternzeit und der Erfüllung aller oben genannten Voraussetzungen.

Indem Du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst Du sicherstellen, dass Du während Deiner Elternzeit den vollen Kündigungsschutz genießt und Dich auf die Betreuung und Erziehung Deines Kindes konzentrieren kannst, ohne Dir Sorgen um Deinen Arbeitsplatz machen zu müssen.

Ausnahmen vom Kündigungsschutz während der Elternzeit

Obwohl der Kündigungsschutz während der Elternzeit stark ist und Arbeitnehmern eine erhebliche Sicherheit bietet, gibt es einige Ausnahmen, die Du kennen solltest. Diese Ausnahmen sind gesetzlich festgelegt und ermöglichen es Arbeitgebern, in bestimmten Fällen eine Kündigung auszusprechen.

Eine der Ausnahmen betrifft Fälle, in denen der Arbeitgeber eine Kündigung bei der zuständigen Behörde beantragen kann. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen möglich, beispielsweise wenn der Betrieb geschlossen wird oder wenn die Kündigung aus anderen dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen, bevor er die Kündigung aussprechen kann. Dieser Prozess dient dazu, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass Kündigungen nur in wirklich notwendigen Fällen ausgesprochen werden.

Eine weitere Ausnahme betrifft Fälle, in denen bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, bevor der Antrag auf Elternzeit gestellt wurde. In solchen Fällen macht der Antrag auf Elternzeit die bereits ausgesprochene Kündigung nicht unwirksam. Dies bedeutet, dass der Kündigungsschutz während der Elternzeit nicht rückwirkend gilt und eine bereits ausgesprochene Kündigung nicht aufhebt.

Es ist wichtig, sich dieser Ausnahmen bewusst zu sein und sich bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen. Obwohl der Kündigungsschutz während der Elternzeit stark ist, ist er nicht absolut und es gibt Situationen, in denen eine Kündigung trotzdem möglich ist. Indem Du Dich über diese Ausnahmen informierst, kannst Du Dich besser auf mögliche Situationen vorbereiten und Deine Rechte als Arbeitnehmer effektiv schützen.

Nach der Elternzeit: Was passiert mit dem Kündigungsschutz?

Nach Beendigung der Elternzeit ändert sich Dein Kündigungsschutz. Während Du während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz genießt, der es Deinem Arbeitgeber grundsätzlich verbietet, Dir zu kündigen, endet dieser Schutz mit dem letzten Tag der Elternzeit.

Ab dem Tag nach dem Ende der Elternzeit kann Dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen vertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Dies bedeutet, dass Dein Arbeitgeber Dir wieder kündigen kann, aber er muss die in Deinem Arbeitsvertrag, im geltenden Tarifvertrag oder im Gesetz festgelegte Kündigungsfrist einhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Du nach Beendigung der Elternzeit immer noch den allgemeinen Kündigungsschutz genießt, der für alle Arbeitnehmer gilt. Dieser Schutz kann je nach den spezifischen Umständen Deines Arbeitsverhältnisses variieren, beispielsweise je nach Dauer Deines Arbeitsverhältnisses und Größe Deines Arbeitgebers.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit mit dem Ende der Elternzeit endet. Ab diesem Zeitpunkt gelten die normalen Kündigungsregeln. Es ist daher wichtig, dass Du Dich über Deine Rechte und Pflichten nach der Elternzeit informierst, um sicherzustellen, dass Du weiterhin angemessen geschützt bist.

Fazit

Die Elternzeit ist eine wertvolle Zeit für Dich und Deine Familie. Während dieser Zeit genießt Du einen besonderen Kündigungsschutz, der es Dir ermöglicht, Dich auf Dein Kind zu konzentrieren, ohne Dir Sorgen um Deinen Job machen zu müssen. Stelle jedoch sicher, dass Du alle notwendigen Schritte unternimmst, um diesen Schutz in Anspruch zu nehmen und informiere Dich über mögliche Ausnahmen.

Veröffentlicht
03.07.2023