Angaben Lebenslauf © Nitchakul Sangpetch / EyeEm / Getty Images

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BewerbungsCoach: Die wichtigsten Fakten rund um den Lebenslauf

Ihr habt gefragt und wir antworten. Dieses Mal: die wichtigsten Fakten rund um den Lebenslauf. Denn um ihn ranken sich immer noch viele veraltete Annahmen und Mythen. Welche Angaben gehören rein, welche nicht? Und in welcher Reihenfolge? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.


Diese Angaben gehören heute in jeden Lebenslauf

Die folgenden Angaben gehören zu den Basics und dürfen daher auf keinen Fall in Deiner Vita fehlen:

  • Angaben zu Deiner Person (Name, Geburtstag- und Ort, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Staatsangehörigkeit und Familienstand
  • Berufserfahrungen
  • Schulischer Werdegang sowie Ausbildung und/oder Studium (hier erwähnst Du auch Wehr- oder Zivildienst) mit jeweils der Note des Abschlusses
  • Weitere Qualifikationen und Kenntnisse (wie Weiterbildung, Sprach- und IT-Kenntnisse)
  • Besondere Interessen, die Deine Qualifikation für den Job untermauern könnten (z. B. soziales Engagement oder Hobbys)
  • Ort, Datum, Unterschrift 

...und diese nicht

Folgende Angaben gehören heutzutage definitiv nicht mehr in den Lebenslauf: 

  • Informationen über Eltern oder andere Familienmitglieder (wie Beruf der Eltern)
  • Gehaltsvorstellungen (wenn explizit gefragt, gehört diese Angabe ins Anschreiben)
  • Angaben, die für die angestrebte Stelle irrelevant sind 

Schon bevor sie einen Lebenslauf verfassen, machen viele Bewerber einen beliebten Fehler: sie verschicken ein und denselben Lebenslauf mit jeder Bewerbung und passen nur das Anschreiben an. Doch auch der Lebenslauf sollte (wenn nötig) auf die jeweilige Stellenausschreibung angepasst werden. Denn eine Station Deines Werdegangs kann für den einen Job sehr relevant, für den nächsten aber schon unwichtig sein.

Ein geradliniger und schlanker Lebenslauf ist nicht mehr die Regel. © jakkapant turasen / Getty Images
Ein geradliniger Lebenslauf mit erkennbarem roten Faden ist wünschenswert. Doch in der heutigen Arbeitswelt wird er immer mehr zu Ausnahme als zur Regel. Mit einem Patchwork-Lebenslauf bist Du also nicht alleine, doch er bringt einige Besonderheiten mit sich. 

So sollte ein moderner Lebenslauf aufgebaut sein

Du hast bei der Reihenfolge Deiner Angaben die Wahl zwischen der chronologisch absteigenden oder aufsteigenden Reihenfolge. 

Der chronologische Lebenslauf (klassische, deutsche Variante) zählt die Stationen im Lebenslauf innerhalb eines Bereichs (wie Ausbildung oder Berufserfahrung) in zeitlicher Reihenfolge aufsteigend auf. Das heißt, es wird beim Block „Ausbildung“ oben beispielsweise mit dem Schulabschluss begonnen, danach folgt die Ausbildung und dann ein Studium. Die „älteste“ Station steht also oben im jeweiligen Block und die neueste unten.

Mittlerweile sehen Personaler diese Variante jedoch nicht mehr gern, denn in der Regel sind die aktuellsten Angaben wie der aktuelle oder letzte Job die interessantesten. Und diese stehen im klassisch deutschen Modell ganz unten.

So hat sich die umgekehrt chronologische (auch amerikanische oder antichronologische) Variante durchgesetzt, wo mit der letzten/aktuellsten Station oben begonnen wird und weitere Stationen zeitlich absteigend aufgeführt werden. Das stellt die aktuelle Situation des Bewerbers, also wo er momentan oder zuletzt gearbeitet hat oder was der höchste Schul- oder Uni-Abschluss ist, besser dar und für den Personaler sind die letzten, wichtigen Stationen sofort ersichtlich.

Diese Formalitäten sind wichtig

  • Der Lebenslauf sollte höchstens zwei Seiten lang sein, besser jedoch eine.
  • Nutzt Du eine Kopf- oder Fußzeile, muss sie in Anschreiben und Lebenslauf identisch sein.
  • Achte auf das Layout: Nutze einheitliche Schriften und Schriftgrößen. Für Hervorhebungen sollte maximal eine andere Schriftart oder - größe verwendet werden. Farbige Schrift ist ein No-go. 
  • Bei Ausbildung sowie Berufserfahrungen werden der Monat und das Jahr angegeben (z. B. 01/2021).
  • Unterschrift inklusive Datum gehören ans Ende des Dokuments.

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Veröffentlicht
19.03.2021