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Bewerbung wiederholen: So nutzen Sie die zweite Chance

Sie haben bereits eine Absage für den Job erhalten, doch nun hat das Unternehmen die Stelle erneut ausgeschrieben. Und Sie fragen sich: Soll oder darf man seine Bewerbung wiederholen? Wir geben Tipps!


Eigentlich hat alles so gut ausgesehen: Die Stellenbeschreibung war wie für sie gemacht, aus dem Vorstellungsgespräch sind Sie mit einem guten Gefühl gegangen. Doch dann kam plötzlich die Absage. Und jetzt das: Die Firma hat die Stelle erneut ausgeschrieben. Und Sie fragen sich: Lohnt es sich überhaupt, wenn Sie Ihr Glück jetzt noch einmal versuchen und ihre Bewerbung wiederholen?

Finden Sie den richtigen Zeitpunkt

Eine der entscheidenden Fragen ist, wie lange ihre letzte Bewerbung her ist. Haben Sie sich erst kürzlich für die Stelle beworben und ist sie bereits nach wenigen Tagen oder Wochen wieder ausgeschrieben, stehen Ihre Chancen nicht gut. Denn es bedeutet nichts anderes, als dass das Unternehmen unter den Bewerbern keinen geeigneten Kandidaten gefunden hat. Ist Ihre Bewerbung allerdings schon länger als sechs Monate her, können Sie durchaus einen zweiten Anlauf wagen. Denn wahrscheinlich ist: Unternehmen und Wunschkandidat haben sich in der Probezeit getrennt und das Unternehmen sucht nun händeringend nach einem neuen Kandidaten.

Aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen

Nun geht es daran, die neue Bewerbung noch besser als die alte aufzubereiten. Denn: Einfach die gleiche Bewerbung noch einmal rausschicken, ist ein No-Go! Schauen Sie sich in einem ersten Schritt am besten die Ausschreibung noch einmal ganz genau an: Ist sie wirklich identisch mit der vorherigen? Wenn es Veränderungen gegeben hat, sind diese ein Hinweis darauf, woran es beim letzten Kandidaten gehapert hat. Kommunizieren Sie deshalb in Ihrem Anschreiben auf jeden Fall, warum Sie die veränderten Anforderungen ideal erfüllen. Und: Überlegen Sie sich neue und noch stärkere Argumente, die unterstreichen, warum gerade Sie der oder die Richtige für das Unternehmen sind. Darüber hinaus ist das Anschreiben der richtige Ort, um zu kommunizieren, wie Sie die zeitliche Lücke genutzt haben. Zeigen Sie, dass Sie engagiert sind!

Reflektieren Sie, warum Sie abgelehnt wurden

Idealerweise haben Sie bereits nach Ihrer Absage detailliertes Feedback erbeten, sodass Sie jetzt genau wissen, warum Sie die Stelle nicht bekommen haben. Umso besser können Sie sich jetzt auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten. An welcher Stelle konnte der Personaler Sie aus der Reserve locken? Wo haben Sie gestrauchelt? Anders als solche Kandidaten, die sich das erste Mal bei der Firma bewerben, haben Sie jetzt einen ganz klaren Vorteil: Sie wissen schon, was voraussichtlich von Ihnen erwartet werden wird und wie das Vorstellungsgespräch verlaufen wird. Also: Nutzen Sie die Erfahrung, um es in dieser Runde besser zu machen.

Talentpools und Karriere-Netzwerke

Auch wenn viele Jobsuchende mit einem unsicheren Gefühl ein zweites Mal bei derselben Firma oder auf dieselbe Stelle ihre Bewerbung wiederholen, wird dies in vielen Unternehmen sehr positiv gewertet: Zeigt es doch, dass der Kandidat wirklich ein großes Interesse an der Position hat und ehrgeizig ist. Erste Unternehmen sind sogar dazu übergegangen, ihre Absagen mit einem Satz wie dem folgenden abzuschließen: „Wir freuen uns auf Ihre erneute Bewerbung.“

Jeder verdient eine zweite Chance …

Wichtig ist deshalb, dass Sie - auch im Falle einer Absage, stets im Guten mit dem Unternehmen verbleiben. Denn einzig, wenn Sie ein zweites Mal abgelehnt werden, sollten Sie von einer weiteren Bewerbung absehen. In diesem Fall ist es dann besser, sich nach Alternativen umzuschauen. Text: Birte Schmidt


Service-Info: Weitere nützliche Tipps, wie Sie im Fall einer Jobabsage richtig reagieren, haben wir in unser Artikelsammlung zu diesem Thema für Sie zusammengestellt. Und auch wenn es dieses Mal doch nicht geklappt hat, bietet Ihnen der XING Stellenmarkt viele weitere spannende Vakanzen. Hier können Sie nach den Kriterien filtern, die den nächsten Job zum Traumjob machen: Ob Teilzeit, Homeoffice-Regelung oder Mitarbeitervorteile – lassen Sie sich gleich die relevanten Stellen anzeigen, die zu Ihnen passen.

Veröffentlicht
18.03.2019