Der Mensch ist keine Maschine. Und so erwischt es jeden Arbeitnehmer irgendwann mal – er wird krank. Wer arbeitsunfähig ist, hat jedoch nicht nur bestimmte Rechte, sondern auch Pflichten. „Der Arbeitgeber muss umgehend Bescheid wissen“, sagt Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im XING Talk. Doch sollte sich der Erkrankte gut überlegen, wie offen er seine Diagnose kommuniziert, denn: „Krankheit schützt nicht vor Kündigung.“ Weitere spannende Denkanstöße zu berufsrelevanten Themen finden Sie bei XING Talk.
Veröffentlicht
19.11.2019