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Steht Praktikanten eigentlich auch Urlaub zu? Wie lange nach dem Praktikum kann man ein Zeugnis verlangen? Welche Rechte und Pflichten hat man überhaupt während einer Hospitanz? Bewerbung.com hat die wichtigsten Antworten für Praktikanten zusammengestellt.
Bis wann kann man ein Zeugnis für das Praktikum verlangen?
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Müssen Praktikanten Nachtschichten und Wochenendarbeit mitmachen?
Auch hier wird zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika unterschieden. Bei Pflichtpraktika müssen Hospitanten in der Regel weder Nachtschichten machen noch am Wochenende arbeiten, sagt Meier. Etwas anderes gilt nur, wenn zum Beispiel die Nachtschichten in dem Beruf ausdrücklich dazugehören, etwa bei der Feuerwehr oder der Polizei. Ist das nicht der Fall und der Chef setzt einen zum Beispiel wegen Personalmangel am Wochenende ein, müssen Hospitanten dieser Aufforderung nicht nachkommen. Bei den freiwilligen Praktika komme es darauf an, was im Vertrag geregelt ist. Steht dort, dass Wochenendarbeit und Nachtarbeit vorgesehen sind und man hat das unterschrieben, kommen Praktikanten um die ungewöhnlichen Arbeitszeiten kaum herum. Arbeitgeber sind allerdings dazu verpflichtet, diese Schichten extra zu vergüten. Das ist nicht mit der regulären Praktikumsvergütung getan.
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Hat jeder Anspruch auf einen Praktikumsvertrag?
Ja, dieser ergibt sich aus Paragraf 2 Ziffer 1a Nachweisgesetz. Darin ist geregelt, dass im Praktikumsvertrag etwa stehen muss, welche Lern- und Ausbildungsziele es gibt, wie hoch die Vergütung ist und wie die tägliche Praktikumszeit aussieht, erläutert Kerstin Jerchel vom Bereich Recht und Rechtspolitik der Verdi.Bundesverwaltung.
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Wann haben Praktikanten Anspruch auf eine Vergütung?
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu angehalten, eine angemessene Vergütung zu zahlen. Bei Pflichtpraktika kann es aber durchaus in Ordnung sein, wenn der Arbeitgeber nichts bezahlt, erklärt Meier. Das soll sicherstellen, dass Studenten genügend Praktikumsplätze zur Verfügung stehen. Bei freiwilligen Praktika gilt etwas anderes. Dort steht Hospitanten auf jeden Fall der Mindestlohn zu. Das gilt allerdings nur dann, wenn jemand tatsächlich Arbeitsleistung erbringt und nicht nur danebensteht und guckt, erläutert Meier. Er rät Praktikanten, in einem Tagebuch festzuhalten, welche Aufgaben sie übernommen haben. Weigert sich der Arbeitgeber, eine Vergütung zu zahlen, haben sie so einen Beweis, um sie nachträglich einzuklagen. Der Arbeitgeber muss dann wiederum die Angaben des Hospitanten bestreiten. Das sei jedoch gar nicht so leicht.
Steht Praktikanten Urlaub zu?
Hier gibt es ebenfalls einen Unterschied zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika. Pflichtpraktikanten haben grundsätzlich keinen Urlaubsanspruch, sagt Rechtsanwältin Moritz. Beim freiwilligen Praktikum gelten die ganz normalen Regeln des Bundesurlaubsgesetzes. Das bedeutet, bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage im Jahr. Nimmt man den Urlaub nicht, muss er zum Praktikumsende ausbezahlt werden.
Am Anfang der Karriere steht oft das Praktikum: Ob noch als Schüler oder schon als Student, daran kommen Sie kaum vorbei. Damit Sie auch bei Ihrem Wunscharbeitgeber landen, sollte allerdings die Bewerbung stimmen. Und weil die Bewerbung fürs Praktikum oft die erste Bewerbung ist, die jemand in seinem Leben schreibt, braucht man dabei die ein oder andere Hilfestellung.
Ein wichtiger Teil Ihrer Bewerbung ist neben dem Lebenslauf das Anschreiben. Hier wenden Sie sich direkt an das Unternehmen. Oft ist es das erste Dokument, das sich ein Personaler ansieht. Schon deshalb sollte hier alles stimmen. Um das Layout für Ihr Anschreiben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wir stellen Ihnen unseren Online-Editor kostenlos zur Verfügung:
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