Illustration eines Mannes, der durch eine Tür geworfen wird. © onetime / Getty Images

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Von ordentlich bis außerordentlich: Alles, was Du über Kündigungsarten wissen musst

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann auf verschiedene Weisen erfolgen und ist oft mit vielen Fragen verbunden. In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir die verschiedenen Kündigungsarten im deutschen Arbeitsrecht, von der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung bis hin zu speziellen Formen wie der Verdachts- und Druckkündigung.


In der Arbeitswelt gibt es verschiedene Arten, wie ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Diese Kündigungsarten sind gesetzlich geregelt und sollten sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern verstanden werden. In diesem Artikel werden wir einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Kündigungsarten geben.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die am häufigsten verwendete Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie ist charakterisiert durch die Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen, die entweder gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart sind. Im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet, ermöglicht die ordentliche Kündigung eine geordnete Beendigung des Arbeitsverhältnisses, indem sie beiden Parteien Zeit gibt, sich auf die bevorstehende Veränderung einzustellen.

Die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung sind in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist jedoch. So beträgt sie beispielsweise nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats und nach zehn Jahren drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Es ist jedoch zu beachten, dass im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden können. Kürzere Fristen sind nur zulässig, wenn sie in einem Tarifvertrag festgelegt sind und der Arbeitnehmer unter diesen Tarifvertrag fällt.

Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und von dem Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig. Zudem muss die Kündigung dem Kündigungsempfänger zugehen, das heißt, sie muss in seinen Machtbereich gelangen und es muss ihm unter normalen Umständen möglich sein, davon Kenntnis zu nehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass in bestimmten Fällen ein besonderer Kündigungsschutz besteht. So benötigt der Arbeitgeber beispielsweise für die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, einer schwangeren Mitarbeiterin oder eines schwerbehinderten Menschen eine vorherige Zustimmung von der zuständigen Behörde.

Insgesamt ist die ordentliche Kündigung ein komplexer Prozess, der eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der individuellen Vertragsbedingungen erfordert. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist es daher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung, oft auch als fristlose Kündigung bezeichnet, ist eine drastische Maßnahme zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, die eine Kündigungsfrist einhält, beendet die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie kommt nur in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Solche Gründe können beispielsweise schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsvertrag, strafbare Handlungen oder grobes Fehlverhalten sein.

Beispiele für solche schwerwiegenden Verstöße können Diebstahl, Betrug, Veruntreuung, sexuelle Belästigung, wiederholte Arbeitsverweigerung oder auch die Androhung oder Ausübung von Gewalt am Arbeitsplatz sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Verstoß gegen den Arbeitsvertrag automatisch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Vielmehr muss der Verstoß so schwerwiegend sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Wie bei der ordentlichen Kündigung muss auch die außerordentliche Kündigung schriftlich erfolgen und von dem Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein. Zudem muss sie dem Kündigungsempfänger zugehen.

Die außerordentliche Kündigung ist ein komplexes rechtliches Instrument, das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist und bei dessen Anwendung viele rechtliche Aspekte zu beachten sind. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist es daher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

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Verhaltensbedingte Kündigung

Die verhaltensbedingte Kündigung ist eine Form der Kündigung, die aufgrund des Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers ausgesprochen wird. Sie kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erheblich verletzt hat. Dies kann eine Vielzahl von Verhaltensweisen umfassen, von wiederholter Unpünktlichkeit über die Nichterfüllung von Arbeitsaufgaben bis hin zu schwerwiegenderen Vergehen wie Diebstahl oder Betrug.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jedes Fehlverhalten eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt. Das Fehlverhalten muss so schwerwiegend sein, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung aussprechen, in der er das Fehlverhalten konkret benennt und den Arbeitnehmer auffordert, sein Verhalten zu ändern.

Die verhaltensbedingte Kündigung kann sowohl ordentlich als auch außerordentlich erfolgen. Bei einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung hält der Arbeitgeber die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ein. Bei einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers besonders schwerwiegend ist.

Beispiele für Verhaltensweisen, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen können, sind:

  • Wiederholte Unpünktlichkeit trotz vorheriger Abmahnung
  • Verweigerung der Arbeitsleistung
  • Verstoß gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten
  • Diebstahl oder Betrug zu Lasten des Arbeitgebers
  • Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
  • Belästigung oder Mobbing von Kollegen

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beurteilung, ob ein Fehlverhalten eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt, immer von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist es daher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Personenbedingte Kündigung

Die personenbedingte Kündigung ist eine Form der Kündigung, die aufgrund von persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des Arbeitnehmers ausgesprochen wird, die dazu führen, dass er seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Im Gegensatz zur verhaltensbedingten Kündigung, die aufgrund des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ausgesprochen wird, liegt der Grund für eine personenbedingte Kündigung in der Person des Arbeitnehmers selbst und ist in der Regel nicht von seinem Willen abhängig.

Ein typisches Beispiel für eine personenbedingte Kündigung ist die Kündigung aufgrund langanhaltender Krankheit. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit über einen längeren Zeitraum ausfällt und dadurch seine Arbeitsleistung beeinträchtigt ist, kann dies einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Dabei sind jedoch verschiedene Voraussetzungen zu beachten. So muss zum Beispiel eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, das heißt, es muss zu erwarten sein, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft erheblich fehlen wird. Zudem muss eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen vorliegen, das heißt, der Ausfall des Arbeitnehmers muss zu ernsthaften Problemen im Betriebsablauf oder zu unverhältnismäßig hohen Lohnfortzahlungskosten führen.

Andere Gründe für eine personenbedingte Kündigung können beispielsweise der Verlust einer für die Arbeit notwendigen Fahrerlaubnis, der Entzug einer erforderlichen beruflichen Zulassung oder eine langanhaltende Inhaftierung sein.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anforderungen an eine personenbedingte Kündigung hoch sind. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbringen kann und dass keine anderen zumutbaren Lösungen, wie zum Beispiel eine Umsetzung oder Weiterbildung, möglich sind. Zudem muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, das heißt, die Interessen des Arbeitgebers müssen die Interessen des Arbeitnehmers überwiegen.

Insgesamt ist die personenbedingte Kündigung ein komplexes rechtliches Instrument, das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist und bei dessen Anwendung viele rechtliche Aspekte zu beachten sind. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist es daher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist eine Form der Kündigung, die aufgrund von betrieblichen Erfordernissen ausgesprochen wird. Sie kommt in Betracht, wenn aus betrieblichen Gründen Arbeitsplätze abgebaut werden müssen und der betroffene Arbeitnehmer nicht auf einem anderen, freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann.

Typische Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sind beispielsweise eine Umstrukturierung des Unternehmens, der Wegfall von Arbeitsplätzen aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen, eine Verlagerung der Produktion ins Ausland oder eine schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Dabei muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers tatsächlich weggefallen ist und dass keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterzubeschäftigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl durchführen muss. Das bedeutet, dass er unter den Arbeitnehmern, die für eine Kündigung in Betracht kommen, diejenigen auswählen muss, deren Kündigung sozial am wenigsten hart trifft. Bei der Sozialauswahl sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.

Die betriebsbedingte Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Zudem hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei betriebsbedingten Kündigungen. Wenn ein Betriebsrat besteht, muss der Arbeitgeber ihn vor Ausspruch der Kündigung konsultieren.

Insgesamt ist die betriebsbedingte Kündigung ein komplexes rechtliches Instrument, das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist und bei dessen Anwendung viele rechtliche Aspekte zu beachten sind. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist es daher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Rotes Kreuz bestehend aus einem Stift und einem Streifen Klebeband © MirageC / Getty Images
Ein Kündigungsschreiben ist im Arbeitsleben von großer Bedeutung, da es einen entscheidenden Schritt bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darstellt. 

Verdachtskündigung

Die Verdachtskündigung ist eine spezielle Form der verhaltensbedingten Kündigung. Sie kommt in Betracht, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder sogar eine strafbare Handlung begangen hat. Im Gegensatz zur "normalen" verhaltensbedingten Kündigung, bei der ein Fehlverhalten nachgewiesen sein muss, basiert die Verdachtskündigung auf dem Verdacht eines solchen Fehlverhaltens.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Verdachtskündigung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Zunächst muss ein konkreter, auf objektive Tatsachen gestützter Verdacht bestehen. Dieser Verdacht muss so schwerwiegend sein, dass er das für ein Arbeitsverhältnis erforderliche Vertrauen zerstört und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Zudem muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Verdachtskündigung eine Anhörung des Arbeitnehmers durchführen, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Verdacht zu entkräften.

Die Verdachtskündigung kann sowohl ordentlich als auch außerordentlich erfolgen. Bei einer ordentlichen Verdachtskündigung hält der Arbeitgeber die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ein. Bei einer außerordentlichen Verdachtskündigung beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn der Verdacht so schwerwiegend ist, dass ihm eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Beispiele für Verhaltensweisen, die eine Verdachtskündigung rechtfertigen können, sind:

  • Der Verdacht des Diebstahls oder Betrugs
  • Der Verdacht der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
  • Der Verdacht der Belästigung oder des Mobbings von Kollegen

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anforderungen an eine Verdachtskündigung sehr hoch sind und dass der Verdacht auf objektiven Tatsachen beruhen muss. Eine Verdachtskündigung aufgrund bloßer Vermutungen oder Gerüchte ist nicht zulässig. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist es daher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

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Druckkündigung

Die Druckkündigung ist eine spezielle Form der Kündigung, die dann zum Tragen kommt, wenn der Arbeitgeber aufgrund von äußerem Druck zur Kündigung eines Arbeitnehmers gezwungen ist. Dieser Druck kann von verschiedenen Quellen ausgehen, wie zum Beispiel von Kunden, Geschäftspartnern oder auch von anderen Arbeitnehmern.

Ein typisches Szenario für eine Druckkündigung könnte sein, dass ein wichtiger Kunde damit droht, seine Geschäftsbeziehung zu beenden, wenn ein bestimmter Arbeitnehmer weiterhin für ihn tätig ist. Ein anderes Beispiel könnte sein, dass die Belegschaft mit einem Streik droht, wenn ein bestimmter Arbeitnehmer nicht entlassen wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Druckkündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Zunächst muss der Druck so stark sein, dass er den Arbeitgeber zu der Kündigung zwingt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber erhebliche Nachteile zu befürchten hat, wenn er den Arbeitnehmer nicht entlässt. Zudem muss der Arbeitgeber alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Druck abzuwehren. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass er versucht, mit dem Kunden oder den Arbeitnehmern zu verhandeln, um eine Lösung zu finden.

Die Druckkündigung kann sowohl ordentlich als auch außerordentlich erfolgen. Bei einer ordentlichen Druckkündigung hält der Arbeitgeber die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ein. Bei einer außerordentlichen Druckkündigung beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn der Druck so stark ist, dass ihm eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Die Druckkündigung ist ein komplexes rechtliches Instrument, das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist und bei dessen Anwendung viele rechtliche Aspekte zu beachten sind. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist es daher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Illustration eines zerissenen Arbeitsvertrages © erhui1979 / Getty Images
Druckkündigungen können auftreten, wenn Konflikte am Arbeitsplatz eskalieren. Erfahre, welche Arten von Druckkündigungen es gibt und welche Pflichten Arbeitgeber haben. 

Fazit

Die verschiedenen Kündigungsarten haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich dieser bewusst sein, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und ein faires und rechtskonformes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten. Es ist immer ratsam, im Falle einer Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

Veröffentlicht
27.06.2023