Zu viele Headhunter-Anrufe sind nach einem aktuellen Urteil nicht erlaubt

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Gericht verbietet Headhunter nervige Abwerbeversuche

Wie häufig darf eine Konkurrenzfirma einen Mitarbeiter an seinem aktuellen Arbeitsplatz anrufen, um ihn abzuwerben? Ein aktuelles Urteil verbietet exzessive Abwerbeversuche durch Headhunter.


Im Kampf um neue Mitarbeiter darf nicht jedes  Mittel recht sein. So ist es beispielsweise verboten, Angestellte von  Konkurrenzfirmen fortgesetzt an ihrem Arbeitsplatz anzurufen.Das gilt auch für Anrufe auf dem privaten Handy des Umworbenen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem jetzt veröffentlichten Urteil rechtskräftig entschieden hat. Im konkreten Fall hatte ein Headhunter innerhalb von fünf  Tagen einen Mitarbeiter sieben Mal auf dessen Handy angerufen und  damit nach Ansicht des Gerichts die Betriebsabläufe gestört. Auf  Unterlassung geklagt hatte die Firma des Umworbenen. Zulässig ist nach Ansicht der Richter lediglich eine erste  Kontaktaufnahme zur Vereinbarung weiterer Gesprächstermine außerhalb  des Arbeitsplatzes. Folgekontakte am Arbeitsplatz seien hingegen  unzulässig. Wenn der Beschäftigte über sein privates Handy  kontaktiert werde, müsse der Anrufer fragen, ob sein Gesprächspartner am Arbeitsplatz sei.


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Veröffentlicht
22.10.2018