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Wie häufig darf eine Konkurrenzfirma einen Mitarbeiter an seinem aktuellen Arbeitsplatz anrufen, um ihn abzuwerben? Ein aktuelles Urteil verbietet exzessive Abwerbeversuche durch Headhunter.
Im Kampf um neue Mitarbeiter darf nicht jedes Mittel recht sein. So ist es beispielsweise verboten, Angestellte von Konkurrenzfirmen fortgesetzt an ihrem Arbeitsplatz anzurufen.Das gilt auch für Anrufe auf dem privaten Handy des Umworbenen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem jetzt veröffentlichten Urteil rechtskräftig entschieden hat. Im konkreten Fall hatte ein Headhunter innerhalb von fünf Tagen einen Mitarbeiter sieben Mal auf dessen Handy angerufen und damit nach Ansicht des Gerichts die Betriebsabläufe gestört. Auf Unterlassung geklagt hatte die Firma des Umworbenen. Zulässig ist nach Ansicht der Richter lediglich eine erste Kontaktaufnahme zur Vereinbarung weiterer Gesprächstermine außerhalb des Arbeitsplatzes. Folgekontakte am Arbeitsplatz seien hingegen unzulässig. Wenn der Beschäftigte über sein privates Handy kontaktiert werde, müsse der Anrufer fragen, ob sein Gesprächspartner am Arbeitsplatz sei.
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Veröffentlicht
22.10.2018