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Im Arbeitsleben kann es vorkommen, dass Konflikte so weit eskalieren, dass Teams oder Kunden die Unternehmensleitung auffordern, einen Mitarbeiter zu entlassen – sonst drohen Kündigungen oder Geschäftsbeziehungen könnten beendet werden. In solchen Fällen spricht man von Druckkündigungen. Doch sind diese überhaupt wirksam?
Laut dem Berliner Arbeitsrechtler Peter Meyer sind Druckkündigungen nur selten zulässig und gerichtlich anerkannt. Es gibt zwei Arten von Druckkündigungen: unechte und echte Druckkündigungen.
Unechte Druckkündigungen basieren auf einem objektiven Kündigungsgrund, der entweder auf das Verhalten oder die Person des betroffenen Mitarbeiters zurückzuführen ist. Dritte drängen den Arbeitgeber daraufhin, den betroffenen Mitarbeiter zu entlassen. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Arbeitgeber. Verhaltensbedingte Kündigungen sind gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Personenbedingte Kündigungen werden ausgesprochen, wenn der Mitarbeiter für die zugewiesene Tätigkeit nicht mehr fähig oder geeignet ist.
Echte Druckkündigungen ähneln betriebsbedingten Kündigungen, bei denen Dritte so viel Druck auf den Arbeitgeber ausüben, dass er keine andere Wahl hat, als den betroffenen Mitarbeiter zu entlassen, um massive wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Beispiele hierfür sind die Androhung einer Geschäftsbeziehungskündigung durch Großkunden oder Massenkündigungen im eigenen Unternehmen.
Arbeitgeber haben jedoch bestimmte Pflichten, bevor sie einer Druckkündigung nachgeben. Sie müssen alles versuchen, um die Kündigung zu verhindern und vor Gericht nachweisen, dass sie ihren Pflichten nachgekommen sind. Dazu gehört auch, die betroffenen Mitarbeiter vor unberechtigten Angriffen zu schützen und den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen.
Sollte der Druck nicht nachlassen und der drohende Schaden zu groß sein, muss der Arbeitgeber andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, wie zum Beispiel die Versetzung des Mitarbeiters innerhalb des Unternehmens. Betroffene, die dennoch gekündigt werden, sollten ihren Fall rechtlich prüfen lassen und gegebenenfalls Klage einreichen.
Wenn sich herausstellt, dass die Vorwürfe unbegründet sind oder der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht ausreichend geschützt hat, können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen – sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gegen diejenigen, die Druck ausgeübt haben, erklärt Tjark Menssen von der DGB Rechtsschutz GmbH in Frankfurt.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich ihrer Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Druckkündigungen bewusst sind. Offene Kommunikation und frühzeitige Intervention können helfen, Konflikte zu entschärfen und mögliche Kündigungen abzuwenden. Betroffene sollten jedoch nicht zögern, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn sie das Gefühl haben, ungerecht behandelt zu werden.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass Druckkündigungen nur in seltenen Fällen zulässig sind und Arbeitgeber bestimmte Pflichten erfüllen müssen, bevor sie einer solchen Kündigung nachgeben. Betroffene Mitarbeiter sollten sich über ihre Rechte informieren und rechtlichen Beistand suchen, um angemessenen Schutz und Gerechtigkeit sicherzustellen.
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Veröffentlicht
12.04.2023