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Steuern, Versicherungen, Zeugnisse - für einen Auslandsjob muss man sich um viele Dinge kümmern. Wir zeigen Ihnen, auf welche Punkte es besonders ankommt.
Na, sind die Koffer schon gepackt? Zumindest im Geiste? Im vierten Teil unserer Serie "Karriere ohne Grenzen" zeigen wir Ihnen, welche Formalitäten für den Auslandsjob neben der Beschaffung der Arbeitserlaubnis, der Stellensuche und der länderspezifischen Gestaltung des Lebenslaufs noch zu beachten sind. Hier die wichtigsten Auslandsjob-Hinweise in alphabetischer Reihenfolge:
Allgemein gilt: Ein Anschreiben muss so kurz wie möglich, aber so präzise wie nötig sein. Die Motivation für die Jobsuche im Ausland sollte klar und nachvollziehbar formuliert werden. Auch in internationalen Bewerbungen sollte das Anschreiben möglichst an direkte Ansprechpartner adressiert werden. Achtung! In Frankreich war es früher üblich, Anschreiben handschriftlich zu verfassen. Obwohl sich dies mittlerweile geändert hat, gibt es immer noch Arbeitgeber, die handschriftliche Schreiben bevorzugen.
Ob während der Zeit im Ausland Kindergeld gezahlt wird, ist davon abhängig, ob die Steuerpflicht in Deutschland bestehen bleibt. Vor der Ausreise ins Ausland ist die zuständige (Familien-)Kasse zu informieren, die anschließend die Voraussetzungen für weitere Kindergeldzahlungen prüft.
Bei Berufsverbänden, Sportvereinen oder dem ADAC sollte man nach Anwartschaften oder ruhenden Verträgen fragen. Wer beabsichtigt, nach Deutschland zurückzukehren, kann dadurch Wiedereintrittsgebühren sparen und frühere Mitgliedschaften in der Regel mit den gleichen Ansprüchen wieder aufnehmen.
Nicht notwendig, aber mit Sicherheit ein Pluspunkt ist ein Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen in einer Bewerbung. Für welches Zertifikat man sich entscheidet, hängt davon ab, in welchem beruflichen Kontext man Fuß fassen möchte. Während manche Zertifikate den Fokus auf den akademischen Bereich legen, kann man sich mit anderen Tests Business-Sprachkenntnisse zertifizieren lassen. Ein Hinweis: Je nach Land werden unterschiedliche Zertifikate bevorzugt anerkannt. Es kann zudem nie schaden, sich vor einer Bewerbung im Wunschunternehmen zu erkundigen, welche Zertifikate am ehesten anerkannt werden. Für eine bessere Vergleichbarkeit erreichter Sprachniveaus in unterschiedlichen Zertifikaten sorgt der Europäische Referenzrahmen für Sprachen. Allerdings ist diese Regelung im nordamerikanischen Raum noch nicht weit verbreitet.
Verlegt man seinen Wohnsitz ins Ausland und meldet sich in Deutschland vollständig ab, dann besteht Steuerpflicht im Ausland. Doch trotz einer vollständigen Wohnsitzverlegung kann man weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben, zum Beispiel aufgrund von Wohneigentum. Auch die jährliche Arbeitszeit im Ausland hat einen Einfluss auf die Steuerpflicht. Möglich ist ein Antrag über die Freistellung von der deutschen Lohnsteuer. Fehler in Sachen Steuerrecht sollten unbedingt vermieden werden, denn sie sind nicht nur ärgerlich, sondern in der Regel auch kostenintensiv. Wer sich in Sachen Steuerpflicht nicht rechtzeitig informiert – zum Beispiel beim Finanzamt oder bei international versierten Steuerberatern – muss möglicherweise Strafzahlungen leisten oder läuft Gefahr einer Doppelbesteuerung auf ein- und dasselbe Einkommen.
Hinsichtlich des Versicherungsanspruchs hat es einen Einfluss, wie lange man im Ausland bleibt, ob man einen ausländischen oder deutschen Arbeitsvertrag hat und welche Versicherungsabkommen es zwischen Heimat- und Zielland gibt. Allgemein gilt: Wer beabsichtigt, nach Deutschland zurückzukehren, sollte möglichst im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben. Dies ist zum einen gegeben, wenn man unter einem Jahr in einem Land arbeitet, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Zum anderen kann man (kostenpflichtige) Anwartschaften abschließen, bei denen ein monatlicher Mindestbetrag gezahlt wird und die Versicherung bei der Rückkehr nach Deutschland wieder aktiviert wird. Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, die internationalen Schutz bietet. Gleichzeitig sollte man mit der aktuellen Krankenversicherung einen Anwartschaftsvertrag abschließen, sodass man nach der Rückkehr aus dem Ausland den Versicherungsschutz mit den gleichen Ansprüchen wie vor der Abreise wieder aufnehmen kann. Ein entsendeter Mitarbeiter bleibt bei einer Entsendung meist in der deutschen Rentenversicherung. Bei mitreisenden Familienangehörigen sieht dies jedoch anders aus – sie sollten gegebenenfalls freiwillige Einzahlungen in die deutsche Rentenversicherung vornehmen. Wichtig: Die hier beschriebenen Tipps gelten vor allem für Personen, die auf eigene Faust ins Ausland gehen. Bei kurz- oder langfristigen Entsendungen durch ein Unternehmen sorgt dieses in der Regel dafür, dass nicht nur der entsendete Mitarbeiter, sondern auch die mitreisenden Familienangehörigen im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben.
Für eine Bewerbung im Ausland reichen oftmals ein Anschreiben und der Lebenslauf aus. Wer dennoch Zeugnisse mitschicken möchte, sollte diese vorher übersetzen und beglaubigen lassen. Tipp: Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, ihre Prüfungszeugnisse in englischer und französischer Sprache zu erhalten. Dies ist für sie kostenfrei. Die vier Teile unserer Reihe „Karriere ohne Grenzen“ verdeutlichen nur ansatzweise den organisatorischen Aufwand der Jobsuche im Ausland. Doch die Berichte derjenigen, die im Ausland arbeiten oder bereits für eine gewisse Zeit Berufserfahrungen im Ausland gesammelt haben, zeigen ganz deutlich den nachhaltigen individuellen und beruflichen Mehrwert dieser Erfahrungen. Autorin: Susan Höntzsch, karrierepfa.de
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Veröffentlicht
01.02.2017