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Kündigung und jetzt? Dein Wegweiser durch das Arbeitslosengeld

Du denkst über eine Kündigung nach oder wurdest gerade gekündigt? Dann fragst Du Dich sicher, wie es um Dein Arbeitslosengeld steht. In diesem Artikel erklären wir Dir, was Du wissen musst, um Deine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Von der Eigenkündigung über die verhaltensbedingte Kündigung bis hin zur Krankenversicherung - wir haben alle wichtigen Informationen für Dich zusammengefasst.


Wenn Du Deinen Job kündigst oder gekündigt wirst, kann das Auswirkungen auf Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. 

Kündigung und Arbeitslosengeld: Die Grundlagen

Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Arbeitnehmern zusteht, die ihren Job verloren haben. Es dient dazu, den Übergang von der Beschäftigung zur Arbeitslosigkeit zu erleichtern und den Lebensunterhalt während der Jobsuche zu sichern.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies wird auch als Anwartschaftszeit bezeichnet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Deines vorherigen Einkommens und Deines Familienstandes.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Umstände Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinträchtigen können. Insbesondere wenn Du selbst kündigst oder wegen einer Pflichtverletzung gekündigt wirst, kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld verhängt werden.

Eine Sperrzeit bedeutet, dass Du in diesem Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhältst. Darüber hinaus kann die Dauer, für die Du Arbeitslosengeld erhältst, durch eine Sperrzeit verkürzt werden. Beispielsweise könntest Du statt der üblichen zwölf Monate nur neun Monate Arbeitslosengeld erhalten.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Konsequenzen einer Kündigung sorgfältig zu bedenken und sich vor einer Entscheidung umfassend zu informieren. In vielen Fällen kann es hilfreich sein, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Du Deine Rechte und Pflichten vollständig verstehst.

Eigenkündigung und Arbeitslosengeld: Was Du wissen musst

Eine Eigenkündigung ist ein Schritt, der gut überlegt sein sollte, da er erhebliche Auswirkungen auf Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben kann. Wenn Du selbst kündigst, kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld verhängen. Während dieser Sperrzeit hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Darüber hinaus kann die Dauer, für die Du Arbeitslosengeld erhältst, durch eine Sperrzeit verkürzt werden.

Die Logik hinter dieser Regelung ist, dass das System der Arbeitslosenversicherung dazu dient, unverschuldete Arbeitslosigkeit abzusichern. Wenn Du selbst kündigst, giltst Du in der Regel als "verschuldet" arbeitslos.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine Sperrzeit umgangen werden kann. Diese Ausnahmen sind in § 159 Abs. 1 SGB III geregelt und beziehen sich auf Fälle, in denen Du einen "wichtigen Grund" für die Kündigung hast. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Du unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Einige Beispiele für solche wichtigen Gründe sind:

  • Neuer Arbeitsvertrag: Wenn Du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und zwischen dem Ende des alten und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses keine Beschäftigungslosigkeit eintritt, kann die Sperrzeit umgangen werden.

  • Private Gründe: Es gibt auch private Gründe, die eine Sperrzeit verhindern können. Dazu gehören beispielsweise ein Umzug für den Zusammenzug mit dem Ehepartner oder die Pflege eines nahen Angehörigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, immer eine Einzelfallentscheidung ist. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall professionellen Rat einzuholen, bevor Du eine Entscheidung triffst.

Stilleben eines goldenen Richterhammers © the_burtons / Getty Images
Eine Kündigung kann viele Fragen aufwerfen: Was sind meine Rechte? Welche Pflichten habe ich? Und welche gesetzlichen Bestimmungen muss ich beachten? 

Verhaltensbedingte Kündigung und Arbeitslosengeld: Was Du beachten solltest

Eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber kann ebenfalls zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Dies ist der Fall, wenn Du aufgrund eines Fehlverhaltens gekündigt wirst, das Du zu verantworten hast. Beispiele für solche Fehlverhaltensweisen können wiederholte Verspätungen, Verstöße gegen die Betriebsordnung oder unentschuldigtes Fehlen sein.

In solchen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob es tatsächlich keine andere Möglichkeit als die Kündigung gegeben hätte. Hierbei werden die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, einschließlich der Schwere des Fehlverhaltens, Deiner Betriebszugehörigkeit und ob es vor der Kündigung eine Abmahnung gab.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Arbeitsagentur nicht automatisch von der Kündigung und den Gründen dafür erfährt. Du bist verpflichtet, die Agentur unverzüglich über die Kündigung und die Gründe dafür zu informieren. Versäumst Du dies, kann dies ebenfalls zu einer Sperrzeit führen.

Es ist daher ratsam, vor einer Kündigung das Gespräch mit der Arbeitsagentur zu suchen. Die Berater können Dir helfen, Deine Situation zu bewerten und mögliche Alternativen zur Kündigung zu prüfen. Darüber hinaus können sie Dich über Deine Rechte und Pflichten informieren und Dir bei der Vorbereitung auf das Kündigungsgespräch mit Deinem Arbeitgeber helfen.

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Arbeitslosengeld und Krankenversicherung: Deine Absicherung

Die Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Bestandteile des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie bieten Schutz bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit und sind daher von zentraler Bedeutung für Deine finanzielle Sicherheit.

Wenn Du Arbeitslosengeld 1 erhältst, bist Du weiterhin in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Dies bedeutet, dass Du weiterhin Anspruch auf medizinische Versorgung und Pflegeleistungen hast, genau wie während Deiner Beschäftigung.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Dies gilt auch während einer möglichen Sperrzeit. Die Beiträge werden direkt an die Krankenkasse überwiesen, sodass Du Dich um nichts kümmern musst.

Es ist wichtig zu beachten, dass Du während der Zeit, in der Du Arbeitslosengeld erhältst, auch weiterhin Mitglied Deiner Krankenkasse bleibst. Du hast also weiterhin Anspruch auf alle Leistungen, die Du als Mitglied dieser Krankenkasse hast.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Krankenversicherung während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 eine Pflichtversicherung ist. Du kannst also nicht einfach aus der Krankenversicherung austreten oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Fazit

Eine Kündigung kann weitreichende Auswirkungen auf Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Es ist daher wichtig, sich vor einer Kündigung umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei Fragen oder Unsicherheiten solltest Du Dich an die Agentur für Arbeit wenden.

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Veröffentlicht
04.07.2023