So verhalten Sie sich bei einer Abwerbung richtig

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So verhalten Sie sich bei einer Abwerbung korrekt

In Zeiten des Fachkräftemangels ist eine gezielte Abwerbung keine Seltenheit mehr. Wenn ein Konkurrent Ihres aktuellen Arbeitgebers Sie anspricht, sollten Sie einige Punkte beachten.


Regel #1: Ruhe bewahren und nichts überstürzen

Oft findet die erste Kontaktaufnahme während der Arbeitszeit per Telefon statt. Ganz wichtig ist es aber, dass Sie sich für das Telefonat mit dem Personalverantwortlichen des Konkurrenten Zeit nehmen. Insbesondere, wenn Sie gerade im Büro sitzen, sollten Sie den Anrufer bitten, Sie zu einem anderen Zeitpunkt zu kontaktieren. Geben Sie ihm dazu Ihre private Rufnummer und vereinbaren Sie einen Termin. So vermeiden Sie, dass Kollegen oder gar Vorgesetzte etwas von dem Gespräch mitbekommen. Damit Sie nichts wichtiges vergessen, schreiben Sie sich vor dem Telefonat alle Fragen auf, die Sie dem Personaler stellen möchten. Während des Gesprächs selbst sollten Sie jedoch zunächst zurückhaltend sein. Warten Sie ab, was Ihnen Ihr Gesprächspartner mitzuteilen hat. Geben Sie nicht zu viel von sich preis und plaudern Sie keinesfalls über Interna Ihres aktuellen Unternehmens. Auch eine überhastete Zusage kommt nicht gut an. Denn sie zeigt, dass Sie sehr sprunghaft sind. Möglicherweise befürchtet der Personaler, Sie könnten auch sein Unternehmen plötzlich verlassen, wenn sich Ihnen eine andere Möglichkeit bietet. Finden Sie das Angebot interessant, bitten Sie daher um eine Bedenkzeit und vereinbaren Sie gleich einen weiteren Termin, um das Thema zu vertiefen.

Vor einer Abwerbung den eigenen Arbeitsvertrag studieren

Können Sie sich einen Wechsel zur Konkurrenz tatsächlich vorstellen, ist der Blick in den aktuellen Arbeitsvertrag wichtig. Finden Sie heraus, ob darin ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot festgehalten ist. Denn dieses beinhaltet etwa, dass Sie Ihr Wissen über Interna des aktuellen Arbeitgebers auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an die Konkurrenz weitergeben dürfen. Zudem kann ein Arbeitsverbot bei der Konkurrenz vertraglich geregelt sein. Damit ein nachträgliches Wettbewerbsverbot aber überhaupt rechtlich gültig ist, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Karenzentschädigung: Sichert Ihnen Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Karenzentschädigung zu? Dabei handelt es sich um eine Entschädigung in Höhe von mindestens 50 Prozent Ihres letzten Jahreseinkommens. Diese wird Ihnen für die Dauer des Wettbewerbsverbotes gezahlt.
  • Dauer des Wettbewerbsverbotes: Das Wettbewerbsverbot darf maximal zwei Jahre dauern.
  • Wettbewerbsverbot in Schriftform: Wurde Ihnen das Wettbewerbsverbot in Schriftform ausgehändigt und von Ihrem Arbeitgeber unterschrieben?

Sind diese sowie weitere Punkte nicht erfüllt, ist das Wettbewerbsverbot unter Umständen nicht gültig. Fragen Sie daher im Zweifel immer einen Rechtsanwalt.

Die Entscheidung gut abwägen

Das Angebot der Konkurrenz klingt lukrativ? Dennoch sollten Sie genau abwägen, ob Sie es annehmen oder nicht. Fragen Sie sich, was Sie beruflich erreichen wollen und was Ihnen der neue Arbeitgeber bieten kann, was Sie beim aktuellen Unternehmen nicht finden. Ist lediglich das Gehalt höher, sollten Sie genau hinschauen. Denn vielleicht müssen Sie für dieses Gehalt auch mehr leisten als aktuell. Möglicherweise übernehmen Sie eine größere Verantwortung. Generell sollte Ihr Wechseln nicht ausschließlich aufgrund des Gehaltes erfolgen. Fragen Sie auch, ob die Ihnen angebotene Stelle befristet ist. Befinden Sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, müssen Sie überlegen, ob ein Wechsel für Sie dennoch infrage kommt.

Die angebotene Stelle kritisch hinterfragen

"Manager of", "Planer for..", "Head of….": Gerade englische Jobtitel sind mit hohen Erwartungen verbunden. Dabei verbergen sich dahinter nicht immer spannende Positionen, sondern häufig ganz alltägliche Stellen. Finden Sie daher heraus, welche Aufgaben Ihnen konkret übertragen werden sollen und was in Ihrer Stellenbeschreibung steht. Nur so können Sie entscheiden, ob der Job zu Ihnen passt oder ob er unter Ihren Erwartungen und Ansprüchen liegt. Würde sich Ihr Aufgabenbereich mit der neuen Stelle ändern, machen Sie sich Gedanken darüber, ob er Ihnen zusagt. Um Klarheit darüber zu erhalten, welche Verbesserungen Ihnen der angebotene Posten tatsächlich bringt, sollten Sie diesen mit Ihrer aktuellen Stelle direkt vergleichen. Was gefällt Ihnen momentan nicht so gut? Was würde sich mit dem neuen Job ändern? Was wäre besser oder schlechter? Eine Liste, bei der Sie beide Jobs gegenüberstellen, verschafft Ihnen Klarheit. Ist Ihre Entscheidung gefallen und Sie möchten das Unternehmen wechseln, achten Sie unbedingt auf Ihre Kündigungsfristen und halten Sie diese ein. Text: Daniela Lukaßen-Held


Service-Info: Oft findet eine Abwerbung durch ein Konkurrenzunternehmen über einen Headhunter statt. Wie Sie sich bei einem solchen Kontakt verhalten sollten und welche Regeln es dafür gibt, haben wir in mehreren Artikeln beschrieben. Sie wollen schon mal - auch ohne Abwerbung - schauen, welche Jobs die Konkurrenz Ihrer Firma so zu bieten hat? Auf dem XING Stellenmarkt können Sie solche attraktiven Angebote aus Ihrer Branche leicht finden. Sie können Ihre Suche schon hier beginnen.

Veröffentlicht
13.08.2017