Aus gesetzlicher Perspektive ist es nicht erforderlich den Familienstand anzugeben.Bei Juristen ist es umstritten, ob die Angabe des Familienstandes unter das AGG (Allgemeines Gleichebhandlungsgesetz) fällt. Dennoch schadet es nicht zu bedenken, wie eine fehlende Angabe auf den Personaler wirken kann. Relevant ist die Angabe des Familienstandes insofern, dass ein Arbeitgeber diese Information für die Zuordnung der Steuerklasse braucht und auch kann der zukünftige Arbeitgeber abschätzen, ob es sich um eine langfristigere Beschäftigung hält, da beispielsweise verheiratete Kanidaten private Stabilität ausstrahlen. Wie man bereits hier erkennen kann, geht es hier viel mehr um die Interpretationsmöglichkeiten als um die Angabe selbst. Eine Möglichkeit dies zu umgehen, besteht darin, die Angabe des Familienstandes auszulassen. Da der Lebenslauf aus vielen wichtigen Teilelementen besteht, können Sie den Fokus auf andere Informationen lenken, die Sie für die Stelle qualifizieren. Wie das aussehen kann, zeigen Ihnen z.B. der kostenlose Lebenslauf-Editor
Veröffentlicht
29.11.2016