Was bringt eine private Arbeitsvermittlung?

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Private Arbeitsvermittlung - eine sinnvolle Hilfe für die Jobsuche?

Sind Sie arbeitslos oder sitzen auf einer befristeten Stelle, die demnächst ausläuft? Oder hat Ihr Chef schon angekündigt, Sie in nächster Zeit zu entlassen? Kann eine private Arbeitsvermittlung Ihnen jetzt helfen, einen neuen Job zu finden?


Klar: Die Arbeitsagenturen und Jobcenter versuchen, (potentiell) Arbeitslose in Stellen zu vermitteln. Auch Headhunter, die im Auftrag von Unternehmen gezielt nach – in der Regel – hochqualifizierten Beschäftigten suchen, sind weitläufig bekannt. Und viele Bewerber wissen ebenso von branchenspezifischen Arbeitsvermittlern wie etwa Casting-Agenturen. Doch haben Sie schon gehört, dass es auch private Dienstleister gibt, die versuchen, Arbeitslose und Arbeitgeber zusammenzubringen? Anders als Zeitarbeitsfirmen setzen solche privaten Arbeitsvermittler darauf, die Kandidaten in ein langfristiges festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Ihr Service wird von öffentlicher Hand finanziert, ist für die Jobsuchenden also kostenlos.

Wie läuft eine private Arbeitsvermittlung ab?

  • Vermittlungsagentur suchen und auswählen: Die Landschaft der privaten Arbeitsvermittler ist vielfältig. Einige von ihnen decken vielfältige Berufsfelder ab, andere sind auf bestimmte Branche fokussiert sind. Einen Einstieg in die Recherche kann der Webkatalog privater Arbeitsvermittler bieten.
  • Finanzierung klären: Prinzipiell kann jeder den Service privater Arbeitsvermittler nutzen und selbst bezahlen, sofern die Agentur dies anbietet. Wer diese Kosten sparen möchte, braucht einen so genannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), den die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter ausstellen können. ALG I-Empfänger, die noch nicht sechs Wochen arbeitslos waren, sowie ALG II-Empfänger können den AVGS beantragen – und zwar schon dann, wenn sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, weil sie etwa eine Kündigung erhalten haben. Empfänger von Arbeitslosengeld I haben sogar einen Rechtsanspruch darauf, wenn ihnen Arbeitslosengeld zusteht und sie während der vergangenen drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos waren. Fragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter nach!
  • Bewerbungsverfahren durchlaufen: Bewerber schicken zunächst eine klassische Bewerbung an die Vermittlungsagentur und werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die Vermittler wählen dann aus, welche Kandidaten sie in ihren Pool aufnehmen.

Empfehlenswert ist, dass Sie in diesem Prozess und auch später die Beratung und das Feedback der Mitarbeiter an sich heranlassen. Gute Arbeitsvermittler kennen die Branche und wissen, welcher Weg für Sie realistisch ist und wie Sie ihn am besten angehen.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Obwohl private Arbeitsvermittlungen mit ihrer Arbeit laut Studien im Schnitt keine besseren Ergebnisse erzielen als die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, kann ihre Unterstützung für den einzelnen Bewerber durchaus hilfreich sein. Denn die privaten Agenturen arbeiten unter einem relativ hohen Erfolgsdruck, weil sie untereinander und auch mit den Vermittlern der Bundesagentur für Arbeit konkurrieren. Zudem bekommen Sie ihr Honorar nur bei erfolgreicher Vermittlung. Im Idealfall können sie mit weniger Bewerbern spezialisierter arbeiten und ein breites Spektrum an Leistungen anbieten: Sie nehmen nicht nur die Bewerbungen der Kandidaten an, sichten ihre Unterlagen, prüfen und bewerten Referenzen sowie Arbeitszeugnisse, um auf der Basis von Bewerbungsgesprächen eine fachliche sowie persönliche Vorauswahl zu treffen und die fittesten Leute bei den Arbeitgebern vorzustellen. Sondern sie beraten die Bewerber auch, geben Ihnen Tipps für den Bewerbungsprozess sowie Informationen zur Arbeitgeberlandschaft. Sie recherchieren mögliche Stellen, liefern Entscheidungskriterien für oder gegen bestimmte Arbeitgeber und klären über Vermittlungsmöglichkeiten sowie Gehälter auf. Und bei Bedarf bieten sie sogar Coachings an.

Worauf sollten Sie achten?

Private Arbeitsvermittlungen, die ihre Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit abrechen lassen wollen, benötigen dafür eine Zertifizierung. Wenn Sie als Bewerber eine Agentur auswählen, können Sie bei Ihren Recherchen auf folgende Kriterien achten:

  • Services: Welche Dienstleistungen bietet mir der private Arbeitsvermittler als Bewerber? Wie intensiv werde ich betreut? Führt man mit mir beispielsweise ein ausführliches kostenloses Einführungsgespräch? Vermittelt mir die private Arbeitsvermittlung eine realistische Einschätzung meiner Perspektiven? Gibt es Arbeitgeber, mit denen der private Arbeitsvermittler nicht zusammenarbeitet, zum Beispiel aufgrund von schlechten Erfahrungen? Sind die Arbeitsabläufe in dem Unternehmen effizient und transparent?
  • Spezialisierung: Bietet die private Arbeitsvermittlung ihre Dienste für alle Bewerbergruppen an oder hat sie sich auf eine bestimmte Branche spezialisiert? Wie gut kennen die Mitarbeiter den Arbeitsmarkt, der für mich interessant ist?
  • Know-how: Haben die Mitarbeiter eine tätigkeitsrelevante Berufsausbildung durchlaufen? Bringen Sie Erfahrung in dem Tätigkeitsgebiet mit? Haben Sie Kenntnisse im Personalwesen und im Arbeitsrecht? Wie gehen sie mit dem Thema Datenschutz um?
  • Verhaltenskodex: Wird mir Vertraulichkeit zugesichert? Wie offen ist man in Bezug auf die Anforderungen der Stelle und meine Qualifikation? Wie wird mit meinen Unterlagen umgegangen? Welche Verpflichtungen gehe ich ein?
  • Ausstattung: Welchen Eindruck machen die Räumlichkeiten auf mich? Wie sind die Mitarbeiter gekleidet? Ist das Setting der Aufgabe angemessen?
  • Bewerberzahl: Mit wie vielen Bewerbern arbeitet der für mich zuständige Mitarbeiter bei der privaten Arbeitsvermittlung? Hat er überhaupt die notwendigen Kapazitäten, um mir eine hochwertige Unterstützung zu bieten?
  • Vernetzung: Welchen Ruf hat die private Arbeitsvermittlung bei Bewerbern und Arbeitgebern? Ist sie Mitglied in einem Berufsverband wie dem Ring der Arbeitsmarktdienstleister? Hat sie eine oder mehrere Zertifizierungen erhalten?

Text: Janna Degener-Storr


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Veröffentlicht
18.10.2018