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Polizei-Bewerbung: Streit um Tattoos bei Polizisten in NRW

Sie sind tätowiert und wollten sich schon immer bei der Polizei bewerben? Das ging bisher in Nordrhein-Westfalen nicht. Doch aufgrund eines Urteils des Düsseldorfer Gerichts gibt es jetzt Anlass zur Hoffnung.


Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Eilverfahren die Bewerbung eines jungen Mannes für den gehobenen Dienst bei der Polizei zugelassen, obwohl diese ihn vorher abgelehnt hatte. Warum? Er hat eine große Löwenkopf-Tätowierung. Das zuständige Landesamt bezog sich als Ablehnungsgrund auf einen Erlass des Innenministeriums: Demnach stellen sichtbare Tätowierungen einen „Eignungsmangel“ dar. Denn – so die Argumentation – Tätowierungen würden zu einer Beeinträchtigung der Autorität von Polizisten führen. Zu den sichtbaren Körperstellen gehören alle Hautflächen, die beim Tragen der Sommeruniform erkennbar sind. Doch diese Ablehnungspraxis wurde jetzt vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf für rechtswidrig erklärt: Es fehle an begründeten Erkenntnissen, dass die Bevölkerung Polizisten mit Tätowierungen tatsächlich weniger vertraue. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem „gesellschaftlichen Wandel“: Immer mehr Menschen tragen Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen, wie etwa den Unterarmen. Der Kläger mit Löwenkopf-Tattoo wurde zunächst zum weiteren Auswahlverfahren der Polizei zugelassen. Nun legte das Land NRW Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein. Nun wird das OVG Münster darüber entscheiden müssen, ob großflächige Tattoos künftig ein Ausschlussgrund für den Polizeidienst sind oder nicht. Die Ablehnung von Bewerbern mit gewaltverherrlichenden Tattoos allerdings sei weiter zulässig. Dieser ist nicht der erste Fall, der die Polizei in Nordrhein-Westfalen momentan in die Medien bringt. Erst kürzlich haben fünf Polizeibewerberinnen in Düsseldorf erfoglreich dagegen geklagt, dass sie aufgrund einer Mindest-Körpergröße vom Polizeidienst ausgeschlossen wurden. Victor Ocansey, Sprecher des Landesamts für Ausbildung der Polizei NRW erklärt, warum die Mindestgröße dem Schutz der Polizeikräfte dient. Quelle: dpa


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Veröffentlicht
04.09.2017