Ist eine Schlussformel im Arbeitszeugnis vorgeschrieben?

Einen Anspruch auf eine Schlussformel gibt es nicht, der Arbeitgeber kann sie also auch weglassen. Somit hebt es deutlich die Benotung, wenn sich hier z.B. der Satz „Wir wünschen ihr für die berufliche Zukunft alles Gute“ findet. Jedes zum Ausdruck gebrachte Bedauern wirkt an dieser Stelle als deutliche Empfehlung. Falls Sie mehr über die Bewertung Ihres Arbeitszeugnis wissen wollen, empfehlen wir einen Blick auf unseren Ratgeber Formulierungen im Arbeitszeugnis.

Veröffentlicht
18.01.2017