Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Gesundheitscheck im Überblick.
Kann der Arbeitgeber Bewerber zu einem Gesundheitscheck verpflichten?
Nein,
rechtlich liegt es immer in der Entscheidung des Bewerbers, ob er einem Check zustimmt oder nicht. In der Praxis sieht die Situation natürlich anders aus. "Es gibt oft eine Art
faktischen Zwang", erläutert Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Viele Arbeitgeber handelten nach dem Motto: Entweder Du machst es, oder ich gebe die Stelle einem anderen Bewerber, der dazu bereit ist.
Wieso verlangt der Arbeitgeber überhaupt Gesundheitschecks?
In einigen Berufen ist der Arbeitgeber dazu
gesetzlich verpflichtet. Das ist etwa bei Piloten und Medizinern der Fall. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Erstuntersuchung auch bei
Jugendlichen, die unter 18 Jahre alt sind und ins Berufsleben starten. Sie sollten keine Arbeit machen, zu der sie körperlich nicht in der Lage sind.
Wie sehen die Gesundheitstests aus?
Häufig verlangt der Arbeitgeber ein
Gesundheitszeugnis. Das kann zum Beispiel der
Hausarzt ausstellen. In dem Zeugnis bestätigt der Mediziner, dass ein Bewerber für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Details zum Gesundheitszustand enthält es nicht. Manchmal soll aber auch ein gesonderter Test gemacht werden. Und wie der aussieht, hängt vom Arbeitgeber ab und von dem Beruf, für den Jobsuchende sich bewerben. Auch hier darf der Arzt grundsätzlich
nur Untersuchungen machen, die
gesetzlich vorgeschrieben oder für die Feststellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind und denen der Mitarbeiter zustimmt. Wichtig: Bewerber müssen diese Untersuchung
nicht beim Betriebsarzt machen. Es gibt einen Anspruch auf freie Arztwahl - und die gilt auch im Arbeitsverhältnis.
Was darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber mitteilen?
Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen
Schweigepflicht. Was er dem Arbeitgeber mitteilen darf, hängt davon ab, was der Bewerber ihm erlaubt. In der Regel gibt der Betriebsarzt nach der Untersuchung
lediglich seine Einschätzung ab, ob der Mitarbeiter zur Ausübung des Jobs gesundheitlich in der Lage ist oder nicht. Er darf aber keine Untersuchungsbefunde weitergeben. Wichtig ist, dass Mitarbeiter
keiner generellen Aufhebung der Schweigepflicht zustimmen. Denn damit darf der zuständige Mediziner die Ergebnisse dann auch im Detail an den Arbeitgeber weitergeben.
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