In einigen Berufen müssen Bewerber vor einer Anstellung einen Gesundheitscheck absolvieren (©Foto: Shutterstock)

Gesundheitscheck ist für Bewerber keine Pflicht

Die Bewerbung ist sehr gut angekommen, das Vorstellungsgespräch prima gelaufen. Nun allerdings bittet der mögliche neue Arbeitgeber auch noch zum Gesundheitscheck. Muss ich da meine lästige Migräne angeben? Oder die häufigen Rückenschmerzen? Und: Ist so ein Test überhaupt erlaubt?


Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Gesundheitscheck im Überblick.

Kann der Arbeitgeber Bewerber zu einem Gesundheitscheck verpflichten?

Nein, rechtlich liegt es immer in der Entscheidung des Bewerbers, ob er einem Check zustimmt oder nicht. In der Praxis sieht die Situation natürlich anders aus. "Es gibt oft eine Art faktischen Zwang", erläutert Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Viele Arbeitgeber handelten nach dem Motto: Entweder Du machst es, oder ich gebe die Stelle einem anderen Bewerber, der dazu bereit ist.

Wieso verlangt der Arbeitgeber überhaupt Gesundheitschecks?

In einigen Berufen ist der Arbeitgeber dazu gesetzlich verpflichtet. Das ist etwa bei Piloten und Medizinern der Fall. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Erstuntersuchung auch bei Jugendlichen, die unter 18 Jahre alt sind und ins Berufsleben starten. Sie sollten keine Arbeit machen, zu der sie körperlich nicht in der Lage sind.

Wie sehen die Gesundheitstests aus?

Häufig verlangt der Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis. Das kann zum Beispiel der Hausarzt ausstellen. In dem Zeugnis bestätigt der Mediziner, dass ein Bewerber für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Details zum Gesundheitszustand enthält es nicht. Manchmal soll aber auch ein gesonderter Test gemacht werden. Und wie der aussieht, hängt vom Arbeitgeber ab und von dem Beruf, für den Jobsuchende sich bewerben. Auch hier darf der Arzt grundsätzlich nur Untersuchungen machen, die gesetzlich vorgeschrieben oder für die Feststellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind und denen der Mitarbeiter zustimmt. Wichtig: Bewerber müssen diese Untersuchung nicht beim Betriebsarzt machen. Es gibt einen Anspruch auf freie Arztwahl - und die gilt auch im Arbeitsverhältnis.

Was darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber mitteilen?

Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Was er dem Arbeitgeber mitteilen darf, hängt davon ab, was der Bewerber ihm erlaubt. In der Regel gibt der Betriebsarzt nach der Untersuchung lediglich seine Einschätzung ab, ob der Mitarbeiter zur Ausübung des Jobs gesundheitlich in der Lage ist oder nicht. Er darf aber keine Untersuchungsbefunde weitergeben. Wichtig ist, dass Mitarbeiter keiner generellen Aufhebung der Schweigepflicht zustimmen. Denn damit darf der zuständige Mediziner die Ergebnisse dann auch im Detail an den Arbeitgeber weitergeben.


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Veröffentlicht
20.04.2016