Darf der Kündigungsgrund im Zeugnis vermerkt sein?

Nein - der Grund für Ihr Ausscheiden im Arbeitszeugnis darf nur vermerkt sein, wenn Sie dies auch ausdrücklich wünschen oder Ihr Einverständnis dafür geben. Falls Sie mehr über die Bewertung Ihres Arbeitszeugnis wissen wollen, empfehlen wir einen Blick auf unseren Ratgeber Formulierungen im Arbeitszeugnis.

Veröffentlicht
18.01.2017