Das müssen Sie zum Zwischenzeugnis wissen.

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Anspruch und Inhalt: Das müssen Sie zum Zwischenzeugnis wissen

Die Bitte um ein Zwischenzeugnis macht Vorgesetzte hellhörig. Steht eine Kündigung im Raum? Arbeitnehmer brauchen gute Strategien, um keinen Unmut zu wecken. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.


Wie der Name schon sagt: Das Zwischenzeugnis ist eine Art Zwischending. Inhaltlich ist es «nichts anderes als ein qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis», erklärt Jochen Mai, Autor und Betreiber des Portals Karrierebibel, «nur dass es nicht am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, sondern mittendrin.» In den meisten Fällen brauchen Berufstätige ein Zwischenzeugnis, weil sie sich anderswo bewerben wollen. Eine Nachfrage beim Arbeitgeber weckt schnell Verdacht: Der Mitarbeiter will den Job wechseln und das Unternehmen verlassen. Entsprechend klug sollte man seine Anfrage stellen.

Habe ich generell Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Das Gesetz sieht einen solchen Anspruch nicht vor. Die Gerichte leiten den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis im Einzelfall aber häufig aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht ab, erläutert Manuela Beck, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Zwar werde in manchen Tarifverträgen ein Zwischenzeugnis erwähnt, aber «ich brauche immer einen triftigen Grund, warum ich ein Zwischenzeugnis haben will.» Vorsorglich in gewissen Abständen auf ein Zwischenzeugnis zu pochen, geht nicht. «Ich kann nicht zum Beispiel alle zwei Jahre zu meinem Arbeitgeber gehen und einfach so ein neues Arbeitszeugnis verlangen, damit ich eine durchgehende Bewertung habe», sagt Beck. «Das macht die Rechtsprechung nicht mit, das muss der Arbeitgeber nicht machen.»

Wann ist ein guter Zeitpunkt, um ein Zwischenzeugnis zu bitten?

«Ein unverfänglicher Zeitpunkt ist immer dann, wenn Sie einen Jobwechsel innerbetrieblicher Natur haben», rät Mai. Solche Wechsel gelten dann auch triftiger Grund für eine Zeugnisanfrage. Laut Mai besteht eine gute Möglichkeit, wenn mal als Arbeitnehmer die Abteilung wechselt, wenn der Vorgesetzte wechselt, wenn eine Beförderung ansteht, wenn es eine Betriebsübernahme gibt oder ein befristetes Arbeitsverhältnis entfristet wird. Wer länger in Elternzeit geht, kann ebenfalls um ein Zwischenzeugnis bitten. Allerdings steht natürlich auch da die Frage im Raum: Haben Sie denn nicht vor, zurückzukommen? Mitarbeiter sollten eine passende Antwort parat haben, rät Mai. Er schlägt zum Beispiel folgendes Argument vor: «Doch, das habe ich vor, weiß aber nicht, ob es dann noch diese Abteilung und diesen Chef gibt. Daher hätte ich gerne meine bisherigen Leistungen dokumentiert.»

Was sollte in einem Zwischenzeugnis stehen?

Im Grunde unterscheidet sich der Inhalt nicht von einem Endzeugnis - Zeitraum und Tätigkeiten der Beschäftigung werden festgehalten. Bernd Slaghuis, Karriere-Coach aus Köln, gibt den Tipp, «im besten Fall diese Tätigkeiten selbst beizusteuern und sich über den ganzen Zeitraum Gedanken zu machen.» Es sollte nicht nur eine Auflistung von Aufgaben sein, sondern eine breite Darstellung dessen, was die Zeit wirklich ausgemacht hat, sagt Slaghuis. Anders als das Endzeugnis ist das Zwischenzeugnis im Präsens, also der Gegenwartsform, geschrieben. Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer ein qualifiziertes und kein einfaches Zeugnis verlangen, empfiehlt Mai.

Was kann man tun, wenn die Beurteilung nicht so ausfällt wie erhofft?

Anwältin Beck empfiehlt das offene Gespräch. Immerhin sind Arbeitgeber bei der zeitnahen Ausstellung eines Endzeugnisses auch an das Zwischenzeugnis gebunden, insofern sollten Arbeitnehmer schon hier auf die Wortwahl achten. Hilft das Gespräch nicht, können Arbeitnehmer versuchen, einen außergerichtlichen Berichtigungsanspruch anwaltlich durchzusetzen. Am Ende der Möglichkeiten steht die Klage. Wie beim Endzeugnis gilt: «Wenn ich als Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Leistung bescheinigt haben will, muss ich vor Gericht nachweisen, dass ich tatsächlich überdurchschnittlich geleistet habe», sagt Beck. Andersherum muss der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Bewertung begründen. Text: Christina Bachmann, dpa
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Veröffentlicht
18.12.2019