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Ist der neue Arbeitnehmer wirklich die richtige Person für das Unternehmen? Immer öfter wollen Arbeitgeber die Probezeit verlängern, um sich auch wirklich sicher zu sein. Aber dürfen sie das überhaupt?
Die Probezeit ist nicht nur dafür da, dass Du das Unternehmen besser kennenlernen kannst. Auch für Chefs dient dieser Zeitraum, um herauszufinden, ob Du überhaupt in das Team passt. Die Probezeit dient also dazu, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, die Eignung und Passung der Arbeitsstelle zu prüfen.
Warum möchte der Arbeitgeber die Probezeit überhaupt verlängern?
Laut den gesetzlichen Vorgaben (Paragraf 622) sind höchstens sechs Monate Probezeit zulässig. Während dieser Phase gilt dazu eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Achtung: Innerhalb dieser Zeit dürfen beide Seiten kündigen, ohne Gründe angeben zu müssen. Nach dem Ablauf dieser Frist gilt für Beschäftigte der volle Kündigungsschutz. Ab dem Zeitpunkt muss somit eine Kündigung des Arbeitgebers begründet und sozial gerechtfertigt werden.
Dennoch ist es möglich, dass ein Arbeitgeber die Probezeit des Arbeitsvertrags verlängert. Sollte im Arbeitsvertrag die Probezeit auf drei Monate beschränkt sein, ist es dem Arbeitgeber problemlos möglich, diese auf sechs Monate zu erweitern. Dennoch ist es dabei wichtig zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer dieser Entscheidung zustimmen muss.
Eine weitere Möglichkeit könnte der Aufhebungsvertrag darstellen, welcher das Gegenstück zum Arbeitsvertrag bildet. Über den sogenannten Aufhebungsvertrag kann das Ende des Arbeitsverhältnisses in die Zukunft gelegt werden, um somit die Probezeit zu verlängern. Dabei ist es wieder einmal wichtig, dass das Dokument von beiden Seiten unterschrieben wird.
Die Verlängerung der Probezeit sollte immer in Absprache mit dem Arbeitnehmer geschehen. Dabei ist es von Bedeutung, dass Arbeitgeber transparent und klar kommunizieren, warum sie die Probezeit verlängern möchten. Schließlich sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass alles schriftlich im Vertrag festgehalten wird, damit es rechtens ist.
Veröffentlicht
10.11.2023