Bewerbungskosten Erstattung

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Wann werden welche Bewerbungskosten erstattet?

Über die Erstattung von Bewerbungskosten gibt es immer wieder Diskussionen. Dabei sind die Regeln eigentlich klar. Bewerbung.com beantwortet die wichtigsten Fragen.


Eine Stellensuche kann einiges kosten, das erfährt jeder, der zahlreiche Bewerbungen verschickt hat. Auf jeden Fall müssen die Kosten selbst übernommen werden, sofern man sich ungekündigt neu orientieren möchte. Arbeitslose erhalten allerdings häufig Hilfen der Arbeitsagentur, die die finanziellen Belastungen abfedern. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann hilft die Arbeitsagentur?

Alle Leistungen rund um Bewerbungen sind sogenannte "Kann-Leistungen": Es gibt keinen Rechtsanspruch auf entsprechende Zahlungen. Zunächst wird bei jedem Arbeitslosen die "Eigenleistungsfähigkeit" geprüft, also ob er finanziell in der Lage ist, seine Bewerbungen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Wichtig zu beachten: Sämtliche Leistungen müssen vor der Bewerbungsrunde beantragt werden, eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich!

Welche Bewerbungskosten werden übernommen?

Bewerbungsunterlagen können von der Arbeitsagentur mitfinanziert werden, üblich sind dabei fünf Euro pauschal pro Bewerbung bis zu einem Höchstbetrag von 260 Euro im Jahr, für also insgesamt 52 Bewerbungen. Als Nachweis reichen die Anschreiben und die Antworten der angeschriebenen Unternehmen. Zudem bieten die Arbeitsagenturen eine kostenlose Prüfung der Bewerbungsunterlagen, um die Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu verbessern. Auch Coachings und Videotrainings können bezahlt werden. Die meisten Agenturen haben hierfür Rahmenverträge mit örtlichen Anbietern abgeschlossen und melden die Bewerber dort für die entsprechenden Kurse an. Der Arbeitgeber ist eigentlich verpflichtet, bei einer Einladung zur Reise die anfallenden Fahrtkosten oder die Übernachtungskosten zu übernehmen. Das ist aber nicht der Fall, wenn zuvor etwas anderes vereinbart wurde und bestenfalls in schriftlicher Form vorliegt. Die Reisekostenvergütung sollte daher vorher immer mit dem einladenden Arbeitgeber abgesprochen werden, auch wenn es nicht einfach erscheint, und aus Höflichkeit nicht nach Spesensätzen gefragt werden mag. Üblich ist bei einer Kostenübernahme die steuerliche Reisekostenpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer bei der Anreise mit dem Auto - oder eine Bahnfahrt 2. Klasse. Übernachtungen oder Anreisen per Flugzeug sollten individuell abgesprochen werden. Weist das Unternehmen den Bewerber jedoch schon vor dem Gespräch darauf hin, dass es keine Reisekosten zahlt, muss der Bewerber sie selbst tragen. Gesuchten Fachkräften passiert es selten, weil sie sonst womöglich ein großzügigeres Unternehmen bevorzugen, doch mancher Arbeitslose muss mit der Weigerung der Kostenübernahme rechnen. Auch hier kann die Arbeitsagentur mit Zuschüssen einspringen, sofern jede Fahrt vorab angemeldet wird. Der Bewerber erhält ein Formblatt, auf dem die einladende Firma nach dem Bewerbungsgespräch bestätigen muss, dass sie keine Fahrtkostenerstattung zahlt. Für Bahnfahrten gibt es meist Fahrkarten in der Agentur, weil diese ein Großkunden-Abo bei der Deutschen Bahn AG abgeschlossen hat und die Tickets somit günstiger sind. Wie viel Geld insgesamt für Fahrten zur Verfügung steht, muss der Bewerber mit seinem Betreuer vereinbaren. Wer als Arbeitsloser übrigens so knapp bei Kasse ist, dass es nicht für einen Friseurbesuch oder ordentliche Kleidung reicht, der kann "Leistungen zur Persönlichkeit" bekommen und sich dann in angemessenem Outfit vorstellen. Vor einer Auszahlung wird hier die finanzielle Situation des Bewerbers allerdings besonders streng geprüft. Steht nach einer erfolgreichen Bewerbung ein Umzug an, können auch hierfür Zuschüsse gezahlt werden. Manche Arbeitsagenturen übernehmen 50 Prozent der Kosten, höchstens aber 3.000 Euro.

Sind Bewerbungskosten steuerlich absetzbar?

Die nicht erstatteten Kosten für Bewerbungen oder einen beruflich begründeten Umzug können Sie immer steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Dabei ist es egal, ob Sie arbeitslos oder ungekündigt waren. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Bewerbungen erfolgreich waren. Selbst wenn Sie nur Ihren Marktwert testen wollen und eigentlich gar keinen Stellenwechsel planen, werden die Bewerbungskosten vom Finanzamt anerkannt. Text: Silja Schriever


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Veröffentlicht
04.04.2017