Wo kann ich mit 17 arbeiten?

Für Arbeitnehmer, die noch nicht volljährig sind, gelten besondere rechtliche Grundlagen. So darf man vor dem dreizehnten Lebensjahr gar nicht arbeiten. Generell dürfen Schüler ab 15 Jahren bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten. Dies entspricht 20 Arbeitstage zu jeweils acht Stunden. Auch hier ist die Arbeitszeit fest vorgegeben und darf nur innerhalb von sechs Uhr morgens bis acht Uhr abends liegen. Es gibt jedoch branchenbezogene Unterschiede: So ist es beispielsweise in Bäckereien erlaubt, dass siebzehnjährige Schüler um vier Uhr anfangen. In der Landwirtschaft geht es eine Stunde später los und in der Gastronomie dürfen Minderjährige bis 22 Uhr arbeiten.

Es ist wichtig sich beim angestrebten Beruf vorab zu informieren, was das Jugendschutzgesetz vorschreibt. Dabei unterstützt Sie unser Ratgeber: Arbeitszeiten.

Veröffentlicht
29.11.2016