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Wer sich als Werkstudent ins Zeug legt, kann später im Berufsleben schneller durchstarten. Mit diesem Versprechen locken Jobbörsen, Vermittler und Unternehmen. Rund um Arbeitsvertrag, Versicherung und Referenzen müssen Werkstudenten aber einiges beachten.
Von wegen Elfenbeinturm: Werkstudenten können die Theorie aus Seminar und Vorlesung gleich praktisch ausprobieren - und haben es dadurch später leichter beim Berufseinstieg. Denn anders als bei einem regulären Nebenjob geht es hier nicht nur darum, den Lebensunterhalt zu verdienen. Werkstudenten arbeiten meist mehr als nur ein paar Stunden pro Woche - und vor allem in einem Job, der inhaltlich etwas mit ihrem Studienfach zu tun hat. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Arbeit als Werkstudent im Überblick:
Werkstudenten sollten immer möglichst nah am Studienfach jobben, empfiehlt Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk in Berlin. Im Idealfall knüpft man so schon wertvolle Kontakte. "In einem Bewerbungsgespräch kann man einen zukünftigen Mitarbeiter nie so gut kennenlernen, wie wenn er einige Zeit im Unternehmen gearbeitet hat", sagt Benjamin Roos, Gründer des Personaldienstleisters Studitemps.
Das kann passieren: Vielleicht bietet das gewünschte Unternehmen keine Jobs am eigenen Wohnort an. Oder der Student will sich beruflich noch nicht festlegen. Doch auch dann lohnt sich der Arbeitseinsatz, sagt Roos: Werkstudenten lernen zum Beispiel, ihre Zeit zwischen Studium und Job gut zu managen. "Und sie sind zumindest aus meiner Erfahrung sehr viel eigenständiger im späteren Job."
Jobangebote finden Studierende etwa an Schwarzen Brettern in den Hochschulen, durch Mund-zu-Mund-Propaganda, auf Internetportalen wie XING oder bei den studentischen Arbeitsvermittlungen der Studentenwerke.
Ja. In jedem Fall sollten Studierende auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, rät Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk. Darin sollten die Anzahl der wöchentlichen Stunden und die Höhe des Verdiensts festgehalten werden.
Auch für Studenten gelten die gesetzlichen Mindeststandards für Lohnhöhe, Arbeitszeiten, Beginn und Ende der Beschäftigung. «Für Studierende gilt beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro genauso wie der Anspruch auf Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall», sagt Manuela Conte, Bundesjugendsekretärin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Wichtig ist vor allem, dass das Studium die Hauptsache bleibt. Denn dann müssen Werkstudenten keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt konkret: Sie dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. "Ausnahmen von der 20-Stunden-Regelung - etwa in der vorlesungsfernen Zeit, in Abendstunden und an den Wochenenden - sind immer mit der Krankenkasse zu besprechen", rät Grob.
Werkstudent kann man unabhängig vom monatlichen Verdienst sein. Für viele Studierende gibt es aber trotzdem Obergrenzen: Mit Bafög gilt beispielsweise eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro pro Monat. Wer in der Krankenkasse der Eltern familienversichert ist, darf monatlich nicht mehr als 450 Euro mit einem Minijob verdienen.
Wer seinem Arbeitgeber über das Studium hinaus treu bleiben will, sollte ein paar Regeln beachten. Bei Werkstudenten zählen Motivation, gute Ideen und Verlässlichkeit, sagt Benjamin Roos. Die Aufgaben können anfangs einfach oder langweilig sein. Wer Einsatz zeigt, bekomme aber oft schnell anspruchsvollere Jobs. Zudem sollte der Arbeitgeber mit dem Werkstudenten planen können: Mit Ausnahme der Prüfungszeiten sollte er daher mindestens 12, besser 16 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.
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Veröffentlicht
20.09.2017