Fremdsprachenkenntnisse, Erfahrungen im Projektmanagement, Führungskompetenzen, soziale Skills: Wer sich im Bewerbungsverfahren gegen seine Mitbewerber durchsetzen möchte, muss oft einen bunten Strauß an Kompetenzen und Fähigkeiten mitbringen. Längst reicht es nicht mehr, einfach nur gut im Job zu sein. Vielmehr ist das Gesamtpaket gefragt. Weiterbildung ist ein großartiger Weg, seine Berufschancen zu verbessern. Was aber tun, wenn Lehrgänge teuer sind und das eigene Budget eher schmal ist?
In einem solchen Fall können Weiterbildungsförderungen eine Lösung sein. Und von diesen gibt es eine ganze Reihe. Sie wenden sich an unterschiedliche Zielgruppen. Besonders häufig werden die sogenannten Bildungsgutscheine in Anspruch genommen. Sie sollen in erster Linie arbeitslose Frauen und Männer unterstützen. Für Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem geringen Einkommen bietet die Bildungsprämie eine gute Unterstützung.
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Weiterbildung dank Bildungsgutschein
Wenn Sie einen Bildungsgutschein betragen möchten, müssen zunächst einige Hürden genommen werden. Denn längst nicht jeder hat eine Chance, dass sein Antrag auf Erhalt dieser Förderung auch bewilligt wird. Vielmehr müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:- Sie arbeitslos sind,
- Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind,
- Sie zwar aktuell einen Job, aber keinen Berufsabschluss haben.
Beruflich fit mit der Bildungsprämie
Eine Weiterbildungsförderung für Geringverdiener ist die Bildungsprämie. Bei ihr handelt es sich um ein staatliches Finanzierungsangebot. Ziel dieses Finanzierungsangebotes ist es, die beruflichen Chancen von Menschen zu verbessern, die zu wenig verdienen, um sich einen teuren Lehrgang leisten zu können. Die Fördergelder für den Prämiengutschein stammen aus Mitteln des Ministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds. Aus diesen werden Ihnen finanzielle Zuschüsse für Lehrgänge bewilligt, sodass Sie nur die Hälfte der Weiterbildungskosten selbst bezahlen müssen. Doch auch hier müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Ihr maximal zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro im Jahr.
- Sie müssen mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig tätig sein. (Auch Eltern- oder Pflegezeiten werden angerechnet)
- Sie dürfen im aktuellen oder im vergangenen Kalenderjahr keinen Prämiengutschein in Anspruch genommen haben.
- Die von Ihnen gewünschte Weiterbildung darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten.
- Was möchten Sie mit der Weiterbildung erreichen?
- Welche Weiterbildungsanbieter kommen in Frage?
- Was kostet die Weiterbildung?
- Erfüllen Sie die Fördervoraussetzungen?
Fördertöpfe für unterschiedliche Zielgruppen
Doch es gibt noch andere Unterstützungsleistungen für Weiterbildungsmaßnahmen im beruflichen Bereich:-
- Unter 25-Jährige, die ihre Berufsausbildung besonders gut absolviert haben, können ein Weiterbildungsstipendium beantragen.
- Ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte über 45 Jahre, die in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten, können über das Programm WeGebAU finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen erhalten.
- Handwerker und Fachkräfte können das Meister-BAföG beantragen.
- Für besonders motivierte Berufstätige, die gerne ein Studium absolvieren möchten, ist das Aufstiegsstipendium eine sinnvolle Wahl.
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