Bewerbung.com - Einfacher bewerben. Erfolgreicher arbeiten.  © Hinterhaus Productions / Getty Images

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Bessere Jobchancen dank Weiterbildung

Weiterbildung ist in der modernen Arbeitsgesellschaft zur Pflichtaufgabe geworden - gerade für Jobsuchende kann Lernen zum entscheidenden Faktor werden. Bewerbung.com zeigt, welche Förderung Sie dafür erhalten können.


Fremdsprachenkenntnisse, Erfahrungen im Projektmanagement, Führungskompetenzen, soziale Skills: Wer sich im Bewerbungsverfahren gegen seine Mitbewerber durchsetzen möchte, muss oft einen bunten Strauß an Kompetenzen und Fähigkeiten mitbringen. Längst reicht es nicht mehr, einfach nur gut im Job zu sein. Vielmehr ist das Gesamtpaket gefragt.

Weiterbildung ist ein großartiger Weg, seine Berufschancen zu verbessern. Was aber tun, wenn Lehrgänge teuer sind und das eigene Budget eher schmal ist? 

In einem solchen Fall können Weiterbildungsförderungen eine Lösung sein. Und von diesen gibt es eine ganze Reihe. Sie wenden sich an unterschiedliche Zielgruppen. Besonders häufig werden die sogenannten Bildungsgutscheine in Anspruch genommen. Sie sollen in erster Linie arbeitslose Frauen und Männer unterstützen. Für Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem geringen Einkommen bietet die Bildungsprämie eine gute Unterstützung.

Weiterbildung dank Bildungsgutschein

Wenn Du einen Bildungsgutschein betragen möchtest, musst Du zunächst einige Hürden nehmen. Denn längst nicht jeder hat eine Chance, dass sein Antrag auf Erhalt dieser Förderung auch bewilligt wird. Vielmehr musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Du einen Bildungsgutschein erhältst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Du arbeitslos bist,
  • Du von Arbeitslosigkeit bedroht bist,
  • Du zwar aktuell einen Job, aber keinen Berufsabschluss hast.

Erfüllst Du eine dieser Kriterien, wende Dich zunächst an Deine Arbeitsagentur und dort an Deinen Sachbearbeiter. Ganz wichtig: Melde Dich noch nicht zu einer Weiterbildung an, rede erst einmal mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter. Hierbei solltest Du allerdings beachten, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf die Bewilligung eines Bildungsgutscheins gibt. Denn es handelt sich um eine sogenannte Kann-Leistung. Möchtest Du im Gespräch überzeugen, ist es sinnvoll, wenn Du Dich vor Deinem Termin schon einmal über mögliche Weiterbildungsangebote informierst.

Auf diese Weise kannst Du Deinem Sachbearbeiter bereits konkrete Informationen zu dem von Dir gewünschten Lehrgang vorlegen. Befasse Dich außerdem mit der Frage, inwiefern sich Deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt durch den Lehrgang verbessern können. Beachte hierbei jedoch, dass das von Dir gewählte Weiterbildungsangebot durch die Bundesagentur für Arbeit als eine entsprechende Maßnahme anerkannt sein muss. Dazu kannst Du dich im Vorfeld schon einmal in der Datenbank der Agentur für Arbeit umsehen. In dieser findest Du zahlreiche zertifizierte und damit anerkannte Maßnahmen.

Ganz wichtig: Erhätst diese Förderung, solltest Du die Frist beachten. Denn ein Bildungsgutschein muss in der Regel innerhalb von drei Monaten eingelöst werden. Wird diese Gültigkeitsdauer überschritten, verfällt er. Wenn Du innerhalb dieses Zeitraums keine passende Weiterbildung findest, musst Du einen neuen Gutschein beantragen.

Frau sitzt am Schreibtisch mit Laptop und markiert etwas auf einem Zettel © Sergey Mironov / Getty Images
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Beruflich fit mit der Bildungsprämie

Eine Weiterbildungsförderung für Geringverdiener ist die Bildungsprämie. Bei ihr handelt es sich um ein staatliches Finanzierungsangebot. Ziel dieses Finanzierungsangebotes ist es, die beruflichen Chancen von Menschen zu verbessern, die zu wenig verdienen, um sich einen teuren Lehrgang leisten zu können. Die Fördergelder für den Prämiengutschein stammen aus Mitteln des Ministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds. Aus diesen werden Dir finanzielle Zuschüsse für Lehrgänge bewilligt, sodass Du nur die Hälfte der Weiterbildungskosten selbst bezahlen musst. 

Doch auch hier musst Du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Dein maximal zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro im Jahr.
  • Du musst mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig tätig sein. (Auch Eltern- oder Pflegezeiten werden angerechnet)
  • Du darfst im aktuellen oder im vergangenen Kalenderjahr keinen Prämiengutschein in Anspruch genommen haben.
  • Die von Dir gewünschte Weiterbildung darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten.

Kannst Du hinter jeden Punkt ein Häkchen setzen, vereinbare einen kostenlosen Termin in einer entsprechenden Beratungsstelle. Dort kannst Du auch Deinen Antrag zum Erhalt der Bildungsprämie stellen. Damit Dein Antrag erfolgreich ist, solltest Du Dich schon vorher intensiv mit verschiedenen Fragen und Überlegungen auseinandersetzen:

  • Was möchtest Du mit der Weiterbildung erreichen?
  • Welche Weiterbildungsanbieter kommen in Frage?
  • Was kostet die Weiterbildung?
  • Erfüllst Du die Fördervoraussetzungen?

Fördertöpfe für unterschiedliche Zielgruppen

Doch es gibt noch andere Unterstützungsleistungen für Weiterbildungsmaßnahmen im beruflichen Bereich:

    • Unter 25-Jährige, die ihre Berufsausbildung besonders gut absolviert haben, können ein Weiterbildungsstipendium beantragen.
    • Ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte über 45 Jahre, die in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten, können über das Programm WeGebAU finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen erhalten.
    • Handwerker und Fachkräfte können das Meister-BAföG beantragen.
    • Für besonders motivierte Berufstätige, die gerne ein Studium absolvieren möchten, ist das Aufstiegsstipendium eine sinnvolle Wahl.

Wer sich gerne fortbilden möchte, aber nicht die nötigen finanziellen Ressourcen hat, muss auf diese Maßnahmen also nicht verzichten. Und mit dem richtigen Programm kann es gelingen, die Weiterbildung zu absolvieren, die einen wirklich weiterbringt.


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Veröffentlicht
14.06.2016