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Nachträgliche Befristung - ist das wirklich rechtens?

Gerade erst haben Sie die neue Stelle angetreten, da gibt es schon Streit mit dem Arbeitgeber. Der will nämlich im Nachhinein eine Befristung Ihres Vertrags durchsetzen. Geht das wirklich?


Ein unbefristeter Vertrag bringt für Arbeitnehmer Sicherheit. Doch gilt dieses unbefristete Anstellungsverhältnis für immer - oder kann der Arbeitgeber im Nachhinein noch eine Befristung durchsetzen? "Das ist zwar selten, aber grundsätzlich möglich", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Eine entsprechende Regelung enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Darin gibt es einen Katalog verschiedener Sachgründe für eine Befristung. Liegt einer dieser Sachgründe vor, könne ein Arbeitgeber auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag befristen, erklärt der Fachanwalt.

Eine nachträgliche Befristung ist selten - es gibt sie aber

Meyer nennt ein Beispiel: Ein typischer Fall wäre etwa, wenn ein Arbeitnehmer sich noch in der Probezeit befindet und gleichzeitig ein anderer Mitarbeiter für eine Zeit lang ausfällt. Etwa, weil er in Elternzeit geht, ein Sabbatical einlegt oder für ein Jahr im Rahmen einer Entsendung ins Ausland geht. Ist sich der Arbeitgeber nicht sicher, ob er den Arbeitnehmer nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit wirklich unbefristet beschäftigen will, kann er ihn dann als Vertreter für den ausfallenden Mitarbeiter einsetzen. Dazu muss ein neuer Arbeitsvertrag mit Befristung abgeschlossen werden, der den bislang unbefristeten Vertrag ersetzt. "Weil diese Position nur für eine festgelegte Zeit zu besetzen ist, kann der Arbeitsvertrag in solchen Fällen sachlich gerechtfertigt befristet werden", erklärt der Fachanwalt.


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Veröffentlicht
26.03.2019