Viele Bewerber machen falsche Angaben in seiner Bewerbung. Meistens betreffen diese Lügen Angaben zu früheren Jobs, Projekten oder dem früheren Gehalt. Auch Angaben zu Berufserfahrungen wie Praktika oder sogar Abschluss- und Arbeitszeugnissen „verbessert“. Doch was viele nicht bedenken: wenn die Lügen auffliegen, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Denn falsche Angaben bei den Bewerbungsunterlagen und/oder im Lebenslauf können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, selbst wenn die Probezeit bereits verstrichen ist.
Es wird vermutet, dass bis zu 30 Prozent der Bewerber bei ihrer Bewerbung mogeln. Das bedeutet, dass mindestens jede fünfte Bewerbung Lügen enthält. Dabei sind die Bewerber teilweise sehr kreativ bei den Falschangaben und schummeln bei den unterschiedlichsten Punkten. Die Robert Half Personalberatung hat über ein Forschungsinstitut eine Befragung von circa 1.200 Managern durchgeführt und eine Rangliste erstellt, welche Punkte am häufigsten im Lebenslauf gefälscht werden. Zu diesen Ergebnissen sind sie unter anderem gekommen:
Die Frage ist: Warum diese falschen Angaben? Die Antwort ist meist einfach: Bewerber versuchen, sich möglichst gut zu verkaufen, weil sie der Meinung sind, so ihre Chancen auf den Traumjob zu erhöhen. Und wenn für das perfekte Bild gegenüber dem Personaler noch die ein- oder andere zusätzliche oder geänderte Angabe notwendig ist, wird die Bewerbung dem entsprechend oft abgeändert.
Es können aber auch andere Gründe hinter den falschen Angaben stecken. Beispielsweise können so fragwürdige Lücken im Lebenslauf verschleiert werden oder fehlende Qualifikationen beschönigt. Viele denken sich, dass kleine Übertreibungen oder Flunkereien nicht auffliegen würden, übertreiben ist ja noch nicht gelogen.
Aber: Falsche Angaben im Lebenslauf werden durch Personaler schnell entlarvt. Denn auch, wenn man sich sehr raffiniert bei den Falschangaben anstellt: das Risiko, erwischt zu werden, ist vorhanden. Dem geübten Blick eines Personalers fallen falsche Angaben im Lebenslauf schnell auf und im Vorstellungsgespräch wird dann nachgehakt. Hier können Bewerber schnell in Erklärungsnot geraten. Doch selbst, wenn nicht: besonders gelogene Qualifikationen oder Fähigkeiten können spätestens im Job den Kollegen oder dem Chef auffallen. Erfahrene Personaler haben Methoden, mit denen sie Unstimmigkeiten auf den Grund gehen:
Somit solltest Du, auch wenn es vielleicht schwerfällt, bei der Wahrheit bleiben, auch um rechtliche Konsequenzen auszuschließen.
Eine Studie des Blogs Leadership IQ kam zu diesem Ergebnis: Personaler erkennen schnell, ob ein Bewerber ehrlich auf Fragen im Vorstellungsgespräch antwortet oder ob er lügt. Erkennbar werde dies zum Beispiel an der Art der gegebenen Antworten. Wer allgemein antworte, sage demnach seltener die Wahrheit als ein Bewerber, der sehr präzise auf die Fragestellung eingeht. Außerdem kam die Studie zu dem Ergebnis, dass Menschen, die flunkern, häufig in der zweiten oder dritten Person sprechen, wenn sie Situationen schildern. Statt zu sagen: „Ich oder wir konnten die Verkaufszahlen steigern", sagen Bewerber, die es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, etwa: „Man konnte die Verkaufszahlen steigern" oder „Mit dieser Methode können Sie die Verkaufszahlen steigern". Doch auch an anderen Verhaltensweisen lassen sich Lügen erkennen:
Die Art, wie Du eine Frage beantwortest und Deine Körpersprache lassen also Rückschlüsse darauf zu, ob Du gerade ehrlich bist. Erfahrene Personaler werden Dir bei diesen Anzeichen genauer auf den Zahn fühlen.
Natürlich ist Lüge nicht gleich Lüge – auch in der Bewerbung. Es gibt falsche Angaben, die eher harmlos sind, dazu zählen sicher beispielsweise Angaben zu vermeintlichen Hobbies. Der Übergang zu einem handfesten Delikt ist allerdings fließend.
Heikel sind Lügen und Falschangaben zu bestimmten fachlichen Qualifikationen, besonders dann, wenn sie für den Job sehr wichtig und relevant sind. Auch angeblich erworbene (Universitäts-) Abschlüsse oder frisierte Abschlussnoten können Bewerber in große Schwierigkeiten bringen.
Rechtsanwalt Martin Nebeling sagte gegenüber Bewerbung.com dazu: Bei gefälschten Abschlüssen und Approbationen kann es für den Mitarbeiter teuer werden. Denn diese Urkundenfälschung stellt eine strafrechtliche Handlung dar. Außerdem kann es sein, dass der Bewerber für den Schaden, den der Arbeitgeber durch die Einstellung erlitten hat, aufkommen muss. Dabei gilt: Je länger das Arbeitsverhältnis angedauert hat, desto höher können die Rückzahlungen an den Arbeitgeber ausfallen. Bei einem gefälschten Medizinstudium können die Täuschungshandlungen nicht nur für den Bewerber, sondern auch für die Patienten ernsthafte Konsequenzen haben, etwa in Fällen der gefährlichen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung.
Hierzu sagt Nebeling: Bewerber müssen zum Beispiel Krankheit oder die Tätigkeiten im Betriebsrat nicht angeben. Im Jobinterview müssen auch nicht alle Fragen des Personalers beantwortet werden. Stellt der potenzielle Arbeitgeber eine unzulässige Frage, muss der Bewerber nicht wahrheitsgemäß antworten. Dies kann beispielsweise die Frage nach der Familienplanung sein. Ist die Frage des Personalers jedoch zulässig und antwortet der Bewerber mit falschen Aussagen, oder verschweigt Tatsachen, die er hätte offen legen müssen, kommen verschiedene Konsequenzen in Betracht. Eine Möglichkeit wäre etwa die Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Anfechtung des Arbeitsvertrages, wenn zum Beispiel der Arbeitgeber arglistig vom Bewerber getäuscht wurde. Wie erwähnt, kann der Arbeitgeber je nach Dauer der Beschäftigung aber auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Veröffentlicht
01.03.2021