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Ohne Vorwarnung oder Begründung knallt Dir Dein Chef eines Tages die Kündigung auf den Tisch. Aufgrund der plötzlich veränderten Situation weißt Du nicht genau, was Du tun sollst. Aber keine Angst! Mit der sogenannten Kündigungsschutzklage kannst Du gegen die Kündigung vorgehen.
Du solltest Dich erstmal mit dieser Art der Klage auseinandersetzen und wissen, worum es dabei geht. Bei einer Kündigungsschutzklage handelt es sich um eine Feststellungsklage. Mit dieser Klage bist Du als Arbeitnehmer dazu berechtigt, vor dem Arbeitsgericht Deine Kündigung anzufechten und dafür zu sorgen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wird. Das Ziel dieser Klage ist letztendlich, dass die Kündigung rückgängig gemacht wird, der Arbeitnehmer Schadensersatz erhält oder eine angemessene rechtliche Erleichterung erwirkt.
Wie bei allen Formen rechtlicher Maßnahmen gibt es auch bei der Kündigungsschutzklage bestimmte Fristen, die Du einhalten solltest. Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht musst Du als Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung rechtlich gegen diese vorgehen. Solltest Du die Frist versäumen, wird es schwieriger sein, effektiv gegen die Kündigung vorzugehen. Kannst Du jedoch nachweisen, dass die verspätete Einreichung „unverschuldet“ passiert ist, wird eventuell eine nachträgliche Zulassung in Betracht gezogen.
Es ist also immer ratsam, Dir auf direktem Wege einen rechtlichen Rat einzuholen, wenn Du eine Kündigung erhalten hast. Damit stellst Du sicher, dass Du Deine Rechte kennst und die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage nicht verstreichen lässt.
Bei jeder Form einer Klage fallen bestimmte Anwalts- und Gerichtskosten an. Dabei hängt die Höhe der Kosten von Deinem eigenen Bruttomonatsgehalt ab. Doch es bleibt die Frage, wer denn nun für die entstandenen Kosten am Ende aufkommen muss?
In der Regel trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Im Arbeitsrechtsprozess gilt somit nur begrenzt die Regel, „wer verliert, zahlt“. Die Gerichtskosten werden jedoch der Person aufgelegt, welche den Rechtsstreit verloren hat. Bei einem Vergleich würden aber für beide Parteien die Gerichtskosten entfallen.
Deshalb solltest Du Dir vorher einen Überblick über die finanziellen Aspekte schaffen und gegebenenfalls vielleicht eine Rechtsschutzversicherung in Betracht ziehen, damit Du gegen die Kosten abgesichert bist. Solltest Du nur geringe Mittel zu Verfügung haben, ist eine weitere Möglichkeit ein Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Diese Hilfe kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung Deiner Kündigungsschutzklage zu minimieren.
Nach der Erhebung der Klage findet zunächst ein Gütetermin vor Gericht statt. Dieser soll ungefähr zwei Wochen nach der Klageerhebung stattfinden, kann sich aber manchmal auch bis zu zwei Monate verzögern. Bei dem Termin geht es schließlich darum, dass Du als gekündigter Arbeitnehmer und der Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden. Oftmals steht dafür ein Vergleich im Raum, welcher durch einen vorsitzenden Richter begleitet wird.
Kommt es zu keiner Einigung, wird ein weiterer Gerichtstermin angesetzt, welcher vor der vollständigen Kammer stattfinden wird. Sollte auch dort keine Einigung erzielt werden, spricht das Gericht schließlich ein Urteil aus. Da es sich dabei um ein komplexes Verfahren handelt, können zwischen den beiden genannten Terminen bis zu fünf Monate liegen.
Ein kleiner Tipp: Obwohl es bei dem Arbeitsgericht keinen Anwaltszwang gibt, ist es auf jeden Fall ratsam, sich einen Anwalt zu holen. Deine Erfolgsaussichten erhöhen sich deutlich, solltest Du einen Rechtsbeistand haben.
Diese Klage dient dem Ziel, festzustellen, ob die ausgestellte Kündigung rechtens ist oder nicht. Denn es ist bekannt, dass ein Arbeitgeber nicht einfach so eine Kündigung ausstellen kann, sondern triftige Gründe braucht, um einen Arbeitnehmer aus dem Unternehmen zu werfen.
Die Kündigungsschutzklage dient also in erster Linie dazu, das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Sie kann jedoch auch sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer gar nicht mehr an der Weiterführung des Arbeitsverhältnisses interessiert ist, aber eine Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber erreichen möchte.
Dazu gibt es verschiedene Anzeichen, die Dir signalisieren, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sinnvoll ist:
Ob Deine Kündigungsschutzklage am Ende erfolgreich sein wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Fakt ist jedoch, solltest Du zu einer der genannten Personengruppen gehören oder hat dein Vorgesetzter keinen Grund für eine Kündigung, stehen Deine Chancen gut.
Veröffentlicht
06.12.2023
Author:in
Jeanne Kliebe