Schummeleien im Lebenslauf führen oft zum schnellen Aus

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Schummeleien im Lebenslauf: Und raus bist Du!

Unwahrheiten im Lebenslauf sind schneller enttarnt als viele Bewerber denken - mit oft bösen Folgen. Besonders in Deutschland sind Chefs auf Schummeleien bei der Jobsuche überhaupt nicht gut zu sprechen, wie eine aktuelle Studie zeigt.


Eine längere Arbeitslosigkeit mit einer Weltreise kaschieren, Fachkenntnisse aufbauschen oder beim bisherigen Gehalt übertreiben, das mögen Personalentscheider gar nicht: Knapp drei Viertel aller Manager in Deutschland (71 Prozent) haben schon einmal einen Bewerber aussortiert, nachdem falsche Angaben im Lebenslauf aufgeflogen sind. Das ist im europäischen Vergleich ein Spitzenwert, wie eine aktuelle Studie unter 500 Managern im Auftrag des Personaldienstleisters Robert Half zeigt. Neben den befragten Personalentscheidern hierzulande zeigen nur die Nachbarn in den Niederlanden die selbe Konsequenz bei falschen oder unehrlichen Angaben. Etwas weniger streng hingegen nehmen es Personaler aus Belgien und der Schweiz (je 68 Prozent), gefolgt von Recruitern im Vereinigten Königreich mit 59 Prozent. Am lockersten sehen es französische Führungskräfte: Dort drückt knapp die Hälfte der Befragten ein Auge zu, wenn der Bewerber im Lebenslauf unehrlich war. „Natürlich sollten Bewerber darauf achten, sich im bestmöglichen Licht zu präsentieren. Entscheidend ist aber, dass es sich dabei um die Wahrheit handelt: Lügen fallen einem früher oder später vor die Füße. Spätestens, wenn die vorgegaukelte Erfahrung und das Fachwissen im neuen Job benötigt werden. Theoretisch kann sogar Jahre nach der Probezeit deshalb die Kündigung drohen,“ erklärt Thomas Hoffmann von Robert Half. „Zudem schaden sich Arbeitnehmer mit falschen Angaben im Lebenslauf selbst: Wer eine Stelle nur bekommt, weil bei den eigenen Kompetenzen übertrieben wurde, wird im neuen Job nur schwerlich dauerhaft glücklich werden.“ Worüber im Lebenslauf gelogen wird, ist vielfältig: Am häufigsten fliegen Bewerber wegen falscher Angaben über fachliche Kompetenzen auf, so die Befragten (54 Prozent). Auf Platz 2 folgen Falschangaben über die Berufserfahrung, auf dem dritten Platz über Sprachkenntnisse.

Trommeln in eigener Sache ist im Lebenslauf nicht verboten

Experten raten von der Flunkerei dringend ab. "Das streut nur Sand ins Getriebe und muss wirklich nicht sein", sagt der Karriereberater Thorsten Knobbe. Das bedeutet nicht, dass etwas Trommelei in eigener Sache verboten ist. Und natürlich sollte man den Lebenslauf so anpassen, dass er zum ausgeschriebenen Job passt. "Ich würde aber nie Sachen angeben, die man nicht gemacht hat", sagt Knobbe. Denn selbst wenn man damit durchkommt, kann es negative Folgen haben. "Ich grabe mir selbst das Wasser ab, weil ich dann in der neuen Rolle nicht performe." Dass man damit durchkommt, ist heutzutage auch eher unwahrscheinlich - zu leicht überprüfbar sind viele Angaben in Zeiten sozialer Netzwerke. "Viele Personaler haben auch einen guten Draht zueinander" warnt Knobbe. Wirkt ein Lebenslauf frisiert, kann es durchaus passieren, dass jemand zum Telefonhörer greift und bei einem Kollegen nachfragt. Das gilt auch für offensichtlich über- oder untertriebene Gehaltsangaben. Auch hier lohnt also keine Flunkerei. Geschickte Formulierungen oder Berechnungen sind aber nicht verboten, je nach Ziel: Wer sich günstiger machen will, kann vielleicht nur sein Grundgehalt ohne Bonus angeben. Und wer sich umgekehrt etwas teurer machen will? "Dann gehe ich vielleicht aufs Gesamtpaket", sagt Knobbe - also auf das Grundgehalt inklusive aller Boni. Das kann zum Beispiel ein Dienstwagen sein oder der Zuschuss zur Altersvorsorge. Umgekehrt sollten Bewerber im Lebenslauf aber auch nicht nur angeben, was sie nachweisen können. Wer länger bei einem Unternehmen war, hat dort vielleicht ganz andere Aufgaben und viel mehr Verantwortung übernommen, als aus Titel und Arbeitsvertrag hervorgeht. "Das würde ich auf jeden Fall nennen", sagt der Experte. "Das kommt auch gar nicht so selten vor." Personaler wissen also, dass so etwas passieren kann - und sortieren derartige Lebensläufe nicht sofort aus.


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Veröffentlicht
10.01.2018