Algorithmus im Auswahlverfahren von Bewerbern

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Der optimale Lebenslauf für den Algorithmus

Viele Unternehmen setzen bei der Vorauswahl von Online-Bewerbungen auf Algorithmus-Programme. Um die zu überzeugen, sollten Bewerber einiges beachten.


Man reicht eine Bewerbung ein, ein Personaler sichtet die Unterlagen und wenn es passt, wird man zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Dieser traditionelle Weg verschwindet immer mehr aus dem Bewerbungsprozess. Längst schon setzen viele Unternehmen auf Computerprogramme, die eingegangene Lebensläufe per Algorithmus zunächst genau analysieren und prüfen. Besonders größere Unternehmen, die sehr viele Bewerbungen erhalten, nutzen diese Methode, um Zeit einzusparen, Personalressourcen zu schonen und den Bewerbungsprozess so effizienter zu gestalten.

Der Algorithmus sucht nach Keywords

Damit Sie Ihren Lebenslauf entsprechend optimieren können und so eine Chance haben, vor dem "digitalen Personalchef" zu bestehen, müssen Sie zunächst einmal begreifen, wie dieser arbeitet: Um unpassende Bewerber herauszufiltern, durchforstet der Computer den jeweiligen Lebenslauf erst einmal nach bestimmten Keywords. Nach Begriffen also, die das Unternehmen vorgegeben hat und welche in Bezug auf die zu besetzende Stelle bedeutsam sind. Um Sie Lebenslauf verbessern, sollten Sie sich die Stellenanzeige noch einmal ganz genau anschauen. Welche Begriffe wurden dort explizit genannt? Wichtig ist es, dass Sie diese dann in Ihrem Lebenslauf aufgreifen. Es geht dabei jedoch nicht um allgemein geforderte Kompetenzen wie zum Beispiel Teamfähigkeit. Denn diese finden sich in vielen Bewerbungen und sind daher wenig aussagekräftig. Viel wichtiger sind Begriffe, die sich auf konkrete fachliche Anforderungen beziehen. Nutzen Sie entsprechende Wörter, haben Sie gute Chancen, dass Sie eine Runde weiterkommen.

Wählen Sie ihre Formulierungen genau aus

Ganz wichtig ist, dass Sie grundsätzlich konkret formulieren. Denn nicht immer nutzen Bewerber die Begriffe, die der Computer erwartet. Bedienen Sie sich beispielsweise anderer, eher unüblicher Begriffe, werden diese nicht erkannt. Für Sie als Bewerber bedeutet das: Verwenden Sie gängige Schlüsselbegriffe in Ihrer Bewerbung und verzichten Sie auf Worthülsen sowie komplizierte Formulierungen. Auch Rechtschreibfehler können fatale Folgen haben. Besonders dann, wenn ein eigentlich relevanter Begriff aufgrund dessen nicht mehr vom Computer erkannt wird. Darüber hinaus gilt: Denken Sie beim Schreiben Ihrer Bewerbung immer daran, dass ein Computer an der Auswahl geeigneter Bewerber beteiligt sein könnte. Und auch, wenn es schön ist, in einer Bewerbung hin und wieder ein wenig Kreativität an den Tag zu legen, sollten Sie darauf verzichten, wenn Sie wissen oder ahnen, dass ein Computer in das Bewerbungsverfahren eingebunden wird.

Auch Papierunterlagen computerfreundlich gestalten

Denn ein wichtiger Punkt, den viele Bewerber unterschätzen, ist jener der Gestaltung. Diese sollte mit Blick auf den Computer-Algorithmus möglichst schlicht sein. So kann Ihr Lebenslauf besser analysiert werden. Auf ein sehr ausgefallenes Layout und eher unübliche Schriftarten sollten Sie daher verzichten. Auch Symbole erschweren der Software die Sichtung Ihrer Bewerbung. Eine klare Struktur hingegen sorgt dafür, dass das Programm die Bewerbung gründlicher analysieren kann. Hilfreich ist es darum, wenn Sie deutliche Überschriften formulieren: Ausbildung, Praktika und weitere Begriffe dieser Art machen es dem Programm leichter, das von Ihnen Geschriebene einzuordnen. Gehen Sie also mit System vor, wenn Sie Ihre Bewerbung schreiben, und lesen Sie alles gründlich durch. Hinterfragen Sie dabei, ob sich aus dem Geschriebenen Missverständnisse ergeben können. Übrigens: Nicht nur Online-Bewerbungen werden häufig mithilfe eines Computer-Algorithmus analysiert. Das Gleiche gilt auch für analoge Unterlagen. Diese werden nicht handschriftlich abgetippt, um sie zu untersuchen. Stattdessen wird der Lebenslauf gescannt, entsprechend umgewandelt und kann dann von der Software analysiert werden. Text: Daniela Lukaßen


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Veröffentlicht
05.02.2017