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Perfekte Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen, neue Jobkompetenzen: Auslandserfahrung kann für Bewerber zum entscheidenden Pluspunkt werden. Wir zeigen Ihnen wie.
Eine Weile als Expat in den USA oder in Asien, ein Semester in Down Under, ein Bildungsurlaub in Großbritannien oder eine Tätigkeit für ein Hilfsprojekt irgendwo auf der Welt: Menschen, die einige Zeit im Ausland verbracht haben, können mit diesen Erfahrungen und den dadurch gewonnenen Skills ihre Bewerbung individualisieren. Allerdings sollten hierzu einige Voraussetzungen erfüllt sein. Denn sicherlich bringt ein Roadtrip durch den Westen der USA viele spannende Eindrücke mit sich. Beruflich relevant sind Reisen wie diese jedoch nicht zwangsläufig. Wenn Sie mit Auslandserfahrung glänzen möchten, müssen Sie sich zunächst also fragen, wann ein Aufenthalt in der Ferne im Rahmen einer Bewerbung überhaupt erwähnenswert ist.
Werden Sie sich darum zunächst selbst darüber bewusst, in welchen Punkten Sie der Auslandsaufenthalt weitergebracht hat:
Fragen Sie sich darüber hinaus immer, welche Aspekte konkret für die ausgeschriebene Stelle relevant sind. Werden gute Englischkenntnisse vorausgesetzt, ist die Sprachreise ein Pfund, mit dem Sie wuchern können. Geht es um eine Tätigkeit in einer international agierenden Firma, sind interkulturelle Kompetenzen Fähigkeiten, die Sie voranbringen. Lesen Sie die Stellenanzeige darum immer aufmerksam und erkundigen Sie sich auch darüber hinaus, welche Hard und Soft Skills für die jeweilige Tätigkeit bedeutsam sind und Ihnen einen Vorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern verschaffen können. Generell schätzen viele Arbeitgeber Bewerber mit Auslandserfahrung. Ihnen werden, weil sie einige Zeit lang außerhalb Deutschlands verbracht haben, verschiedene Fähigkeiten zugesprochen werden:
Ganz wichtig ist jedoch, dass die Zeit im Ausland auch aktuell noch relevant ist. Insbesondere als Bewerber mit viel Berufserfahrung sollten Sie sich fragen, ob Ihr Austauschjahr in der zehnten Klasse tatsächlich noch erwähnenswert ist. Ansonsten sind Angaben wie diese überflüssig.
Eine Möglichkeit, Auslandsaufenthalte in den Unterlagen aufzugreifen, bietet der Lebenslauf. Unter welchem Punkt Sie diese Erfahrung aufführen, ist immer vom Fokus des Aufenthaltes abhängig. Diente dieser in erster Linie dem Spracherwerb, können Sie ihn unter „Fremdsprachenkenntnisse“ verorten. Handelte es sich um einen beruflich begründeten Auslandsaufenthalt, kann er unter der Überschrift „Berufserfahrung“ oder „Karriereweg“ aufgeführt werden. Die Einführung einer neuen Kategorie wie „Auslandserfahrung“ ist nur dann empfehlenswert, wenn Sie dort mehrere verschiedene Stationen nennen können. Achtung: Auch wenn ein Auslandsaufenthalt zu unterschiedlichen Punkten passt, etwa zu „Fremdsprachenkenntnisse“ und „Berufserfahrung“, entscheiden Sie sich dennoch für eine Kategorie. Nennen Sie den gleichen Aufenthalt keineswegs mehrfach in Ihrem Lebenslauf. Achten Sie zudem auf die korrekte Form: Geben Sie immer das Datum und die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes an. Auch das Land und der Ort sind bedeutsam. Darüber hinaus sollten Sie den Grund für Ihre Zeit in der Ferne nennen, also, ob es sich um einen Bildungsurlaub, eine Sprachreise, ein Au-pair-Jahr oder Ähnliches gehandelt hat. Wie detailliert Sie den Aufenthalt beschreiben, hängt davon ab, wie bedeutend die Erfahrung für die ausgeschriebene Stelle ist. Haben Sie die zu erwartenden Tätigkeiten bereits während Ihrer Station im Ausland alle schon einmal so oder so ähnlich erfüllt, kann die Ausführung ruhig etwas umfangreicher sein.
Selbst, wenn Ihnen eine Zeit im Ausland wichtige Erfahrungen gebracht hat und Sie noch heute persönlich davon profitieren, dürfen Sie eines nicht vergessen: Mindestens ebenso wichtig wie diese Skills sind auch andere Fähigkeiten und Kompetenzen. Wer über einen eher mäßigen Hochschul- oder Berufsabschluss verfügt und gleichzeitig nur auf unterdurchschnittliche berufliche Leistungen zurückblickt, kann auch mit gut klingenden Auslandsaufenthalten wenig reißen. Diese sollten Ihre Vita also ergänzen und nicht als einzige bedeutende Leistungen hervorstechen. Das Gesamtpaket muss also stimmen.
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Veröffentlicht
17.01.2017