Jobzusage immer schriftlich bestätigen lassen

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Jobzusage immer schriftlich bestätigen lassen

Läuft ein Vorstellungsgespräch sehr gut, wird eine Jobzusage oft mit Handschlag besiegelt. Dennoch sollte man als Bewerber auf einer schriftlichen Bestätigung bestehen.


Für eine verbindliche Jobzusage genügen schon ein paar Zeilen, aus denen die Einigung hervorgeht, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist nicht nötig, um den Anspruch auf den Job rechtlich geltend zu machen. Zwar ist auch eine mündliche Zusage für den Arbeitgeber bereits rechtlich bindend, jedoch ist ein solcher Vertragsabschluss vor einem Gericht oft schwer nachzuweisen. Mit einer schriftlichen Zusage sei der Bewerber auf der sicheren Seite, bekräftigt Eckert. Wird jemand trotz Zusage nicht eingestellt, kann er unter Umständen Schadenersatz verlangen. Voraussetzung dafür ist aber, dass er die Einstellungszusage nachweisen kann.

Mündliche Jobzusage kann kaum eingeklagt werden

In einem Fall, der vor dem Arbeitsgerichts Köln (Az.: 2 Ca 532/14) verhandelt wurde, hatte die Klägerin behauptet, von einem Unternehmen eine Einstellungszusage zu haben. Nun verlangte sie Schadenersatz, weil sie nicht eingestellt wurde. Gegenüber dem Gericht gab sie jedoch verschiedene Personen an, die ihr die Stelle zugesagt hätten. Zunächst war es der Referent der Geschäftsführung, dann der Geschäftsführer selbst. Die Klage hatte keinen Erfolg. Für das Gericht lag nahe, dass die verschiedenen Versionen der Einstellungszusage darauf hindeuten, dass es sie nicht gab. Erst auf den Hinweis, dass der Referent der Geschäftsführung nicht in der Personalabteilung, sondern als Kontrolleur tätig ist, habe die Frau den Geschäftsführer ins Spiel gebracht. Ein Schadenersatzanspruch besteht hier deshalb nicht.


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Veröffentlicht
30.08.2016