Quälende Warterei: Ghosting nach dem Vorstellungsgespräch

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"Ghosting" nach dem Vorstellungsgespräch: Wo bleibt meine Antwort?

Das Vorstellungsgespräch ist richtig gut gelaufen, aber jetzt herrscht Funkstille. Auch Bewerber sind häufig vom sogenannten "Ghosting", einem plötzlichen Kontaktabbruch, betroffen. Was kann man in einer solchen Situation tun?


Ursprünglich kennen wir es aus dem Bereich des Datings: Zwei Menschen treffen sich, alles verläuft bestens, und danach taucht einer von beiden plötzlich unter. Meldet sich nicht mehr, lässt Nachrichten und Anrufe unbeantwortet und verschwindet einfach von der Bildfläche. Genau wie ein Gespenst, das auftaucht und gleich wieder unsichtbar wird. Dieses Verhalten, das den Zurückgelassenen nur ratlos zurücklässt, hat einen Namen: Ghosting. Auch Bewerber erleben dieses Phänomen zunehmend, wenn sie nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch plötzlich nichts mehr von ihrem Arbeitgeber hören. Weil er ihnen eine Erklärung oder Begründung schuldig bleibt, bleiben oft viele Fragen offen: Lief das Gespräch doch gar nicht so gut wie gedacht? Habe ich mich nicht gut präsentiert? Ist die Stelle vielleicht längst schon besetzt? Doch im Gegensatz zum Dating haben Bewerber einige Möglichkeiten, um schon im Vorfeld Vorkehrungen gegen das plötzliche Verschwinden zu treffen. Hier ein paar Tipps, was Sie tun können: Überzeugen Sie den Personaler mit Ihrer Vorerfahrung! Das Ende des Vorstellungsgesprächs ist der Beginn der Entscheidungsphase: Wird das Unternehmen sich für Sie entscheiden? Fragen Sie deshalb gerne ganz direkt nach, wie der Personaler Ihre Eignung für die Stelle nach dem persönlichen Gespräch einschätzt. So bekommt er Gelegenheit, Zweifel an Ihrer Erfahrung oder Qualifikation zu äußern. Und Sie wiederum können darlegen, warum Sie dennoch überzeugt sind, der oder die Richtige für den Job zu sein. Lassen Sie Ihren Erfahrungsschatz einfließen und belegen Sie Ihre Qualifikation für das Unternehmen anhand von konkreten Beispielen. Erzwingen Sie keine Entscheidung! Und damit ist das Gespräch noch nicht zu Ende. Zwar sollten Sie unbedingt davon absehen, gleich zu fragen, ob Sie den Job bekommen haben. Stattdessen sollten Sie aber unbedingt herausfinden, wie das weitere Prozedere ist und wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können. Bedanken Sie sich für das Gespräch! Nach dem Vorstellungsgespräch sollten Sie darüber hinaus ein kurzes Dankesschreiben per E-Mail schicken – und das am besten innerhalb von 48 Stunden. Suchen Sie sich dafür gegebenenfalls einen Bezugspunkt aus dem Vorstellungsgespräch und schicken Sie beispielsweise Ergänzungen zu Ihrem Portfolio oder einem Link zu Ihrem Online-Auftritt mit. Damit stellen Sie unter Beweis, dass Sie noch einmal über das Gespräch und die Stelle nachgedacht haben und engagiert sind. Und dann: Warten Sie ab! Jetzt haben Sie alles gegeben und dürfen sich in Geduld üben – jedenfalls für die Zeit, die sich der Arbeitgeber für seine Entscheidung eingeräumt hat. Hat er beispielsweise gesagt, er würde sich innerhalb der kommenden 14 Tage melden, dann warten Sie auch unbedingt so lange – und geben ihm danach noch einmal drei Tage Aufschub. Wenn Sie schon vorher anrufen und drängeln, ist das für den Personaler nur nervig und erhöht die Chance, eine Absage zu kassieren. Werden Sie aktiv! Ist die Frist verstrichen und Sie haben noch keine Rückmeldung, dann fragen Sie aktiv nach, anstatt zuhause in Grübelei zu versinken. Schreiben Sie eine E-Mail oder versuchen Sie, die Personalabteilung telefonisch zu erreichen. Dabei kann es passieren, dass Sie die Verantwortlichen nicht direkt erreichen oder diese gerade keine Zeit für Sie haben – auch dann ist nicht zwangsläufig fehlendes Interesse der Grund. Denken Sie daran: Arbeitgeber haben viel zu tun und nicht immer steckt hinter der Funkstille eine böswillige Absicht. Bleiben Sie einfach dran! Und wenn Sie tatsächlich nichts mehr hören ... seien Sie froh: Bei einem Arbeitgeber, der Bewerbern so wenig Respekt zollt, dass er nicht einmal absagt, wollen Sie doch gar nicht arbeiten oder? Bleiben Sie selbst fair! Übrigens gibt es das Ghosting-Phänomen auch umgekehrt: Wenn der Arbeitgeber seinen Wunschkandidaten nach einem guten Gespräch nicht mehr erreichen kann. Hier liegt es an Ihnen, freundlich abzusagen, auch wenn Sie kein Interesse mehr an dem Job haben oder bereits anderweitig einen Vertrag unterschrieben haben. Das ist natürlich kein angenehmes Gespräch, aber die Welt der Personaler ist klein und die Chance groß, dass sie ihm eines Tages wieder begegnen. Bleiben Sie deshalb professionell und zeigen Sie ihrerseits Respekt. Text: Birte Schmidt


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Veröffentlicht
21.11.2018