Auch ein Fitnesskurs kann zu den Gehaltsextras gehören, die man mit dem Arbeitgeber aushandeln kann

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Diese Gehaltsextras sollten Sie kennen

Nicht immer bedeutet ein neuer Job den finanziellen Sprung, den man sich erhofft. Aber vielleicht können Sie ihrem neuen Chef ein paar interessante Gehaltsextras ausverhandeln.


Geben Sie nicht gleich auf, wenn der Traumjob, für den Sie sich bewerben, nicht mit einem Traumgehalt daherkommt. Das vor zwei Jahren von Grund auf geänderte Einkommensteuergesetz erlaubt es Unternehmen, jedem Beschäftigten über sogenannte Gehaltsextras einige hundert Euro mehr monatlich zu spendieren, die allermeisten davon komplett steuerfrei. Mittlerweile machen mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen davon Gebrauch. Jetzt müssen Sie nur noch Ihren neuen Chef überzeugen.

Hier sind die beliebtesten Gehaltsextras:

Gutscheine

Für Sachleistungen wie Tickets für öffentliche Verkehrsmittel oder Benzingutscheine darf der Chef pro Monat und Mitarbeiter 44 Euro ausgeben. Für Sie bedeutet das einen Gehaltsmehrwert von etwa 100 Euro mehr brutto. Die Firma darf die 44 Euro alternativ auch für Strom, Gas, den Friseur oder Warenkäufe jeder Art zahlen. Nahezu unbekannt ist zudem eine "Erholungsbeihilfe" von über 300 Euro pro Jahr, die zusätzlich zum Urlaubsgeld ausgeschüttet werden darf.

Kinderbetreuung

Ob der Chef nun Kinderfreund oder Steuerfuchs ist, wenn er Ihre Kosten für Kindergarten oder Hort übernimmt, spart er auf jeden Fall, und zwar die Sozialabgaben. Zusätzlich kann die Firma die Ausgaben gewinnmindernd von der Steuer absetzen. Gefördert wird auch die private Aufsicht bei Tagesmüttern oder in Ganztagspflegestellen. Das Kind darf allerdings nicht älter als sechs Jahre sein.

Gesundheitsförderung

Ein echter Renner bei den Gehaltsextras: Die Firma darf Mitarbeiter bei Kursen finanziell unterstützen, die die Gesundheit fördern, auch außerhalb des Betriebs. Als Gehaltsextras sind beispielsweise Rückengesundheitskurse (s. Aufmacherbild) möglich, Anti-Stress- oder Burn-out-Trainings, Entspannungs- und Nichtraucher-Kurse. Jährlich bis zu 500 Euro sind dafür pro Mitarbeiter abgabefrei. Mitgliedschaften bei Sportvereinen und Fitnessstudios sind allerdings davon ausgenommen.

Fahrtkosten

Sie müssen nicht auf die Pendlerpauschale des Finanzamtes beim Lohnsteuerjahresausgleich warten - auch der Chef kann Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort bezuschussen und zwar mit 30 Cent pro Kilometer. Maximal 4500 Euro Zuschuss pro Jahr sind so erlaubt, dann braucht der Arbeitgeber die Zulage nur mit 15 Prozent pauschal zu versteuern.

Internet und Co.

Das Finanzamt erkennt bis zu 50 Euro im Monat an Internetzuschuss an, vorausgesetzt, es handelt sich um einen privaten Anschluss. In der Praxis darf der Zuschuss aber nicht höher liegen als die tatsächlich anfallenden Kosten. Einen unbegrenzten Zuschuss darf die Firma zahlen, wenn sie ihrem Mitarbeiter für zu Hause die gesamte Hard- und Software überlässt wie PC, Laptop, das neuste iPad, Smartphone oder Fax. Die Geräte dürfen auch ausschließlich privat gebraucht werden, ohne dass Steuer und Sozialabgaben anfallen. Voraussetzung: Die Firma ist der Eigentümer oder Mieter (bei Leasing).

Umzug

Müssen Sie für Ihren neuen Job umziehen, kann Ihnen der neue Chef einen Zuschuss für Aufwendungen gewähren, die Sie sonst als Werbungskosten geltend machen können. Möbeltransport, Reisekosten zum neuen Wohnort, Restmietzahlung für die alte Wohnung, Maklergebühren, Renovierungskosten, Kosten für den eventuellen Nachhilfeunterricht der Kinder. Über eine Kostenpauschale können Ledige 561 Euro, Eheleuten 1122 Euro bekommen. Für jede weitere Person, die mit ins neue Heim zieht, sind weitere 247 Euro zulässig. Text: Thorben Hansen


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Veröffentlicht
01.12.2016