Ein befristeter Vertrag kann eine Chance für einen Eintritt in die Berufswelt sein

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Bewerbungstipps für Berufseinsteiger (4): Befristeter Vertrag als Chance

Fast jede zweite Neueinstellung ist eine Einstellung auf Zeit. Davon betroffen sind besonders Berufseinsteiger. Doch ein befristeter Vertrag kann auch Karrierewege öffnen.


Die erste Stelle nach der Ausbildung oder dem Studium ist etwas ganz Besonderes. Allerdings ist häufig auch ein Wermutstropfen dabei. Denn der erste Job hat vielfach ein Verfallsdatum. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage zufolge, waren im Jahr 2016 45 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen befristet. Und besonders Berufseinsteiger schaffen den Einstieg in die Arbeitswelt nur über eine befristete Anstellung.

Ein befristeter Vertrag verunsichert viele Berufseinsteiger

Für junge Hochschulabsolventen und Jobneulinge, die gerade ihre Ausbildung beendet haben, hat ein Vertrag auf Zeit ungewohnte und herausfordernde Folgen: Ungewissheit, Planungsunsicherheit und Zukunftsängste. Schließlich wissen Sie als Betroffener nicht, ob und wie es nach dem Ablauf Ihres Vertrages weitergeht. Sie stehen also unter einem besonderen Druck. Geht es um befristete Arbeitsverträge, unterscheidet man zwischen der Befristung mit Sachgrund, wenn zum Beispiel nur vorübergehend Bedarf an einer Arbeitskraft besteht oder der Arbeitnehmer etwa eine Schwangerschaftsvertretung übernimmt, und der sogenannten sachgrundlosen Befristung. Sie ist besonders verbreitet. Arbeitgeber haben demnach die Möglichkeit, eine Stelle zu befristen, auch wenn kein Sachgrund dafür vorliegt. Von der Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung können Arbeitgeber Gebrauch machen, wenn unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Stelle ist auf maximal zwei Jahre befristet.
  • Als Arbeitnehmer hatten Sie noch kein befristetes Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber.
  • Ihr befristeter Vertrag wird höchstens dreimal verlängert. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

Wichtig: Prüfen Sie immer die Zulässigkeit des Vertragsangebots

Bietet Ihnen ein Arbeitgeber eine befristete Stelle an, ist es wichtig, dass Sie bei aller Euphorie über den ersten Job einige Dinge zum Umgang mit dieser Vertragsform beachten:

  • Lassen Sie prüfen, ob die Befristung überhaupt rechtens ist: Sind Sie unsicher, was Ihren Vertrag oder die Gültigkeit einzelner Klauseln betrifft, wenden Sie sich an einen Experten. Das kann zum Beispiel ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrechts sein. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft, können Sie Ihren Vertrag auch dort prüfen lassen. Zudem hilft Ihnen der Betriebsrat weiter. Nehmen Sie sich also in jedem Fall die Zeit, Ihren Vertrag zu verstehen, bevor Sie ihn unterschreiben.
  • Suchen Sie den Grund für eine Befristung nicht bei sich selbst: Häufig nehmen Berufseinsteiger eine Befristung persönlich. Sie suchen die Ursache dafür in ihren Qualifikationen und ihrem Können. Klammern Sie dies komplett aus. Denn der Grund ist in erster Linie in den Unternehmensstrukturen zu finden
  • Nutzen Sie Ihre Chance: Nehmen Sie eine Stelle an, auch wenn diese befristet ist, erhöht sich für Sie die Möglichkeit, im Anschluss eine entfristete Stelle zu erhalten. Doch selbst, wenn Sie nach Ihrem Vertragsende keine Zusage für einen festen Job ohne Verfallsdatum bekommen, bietet eine befristete Stelle gerade für Sie als Berufseinsteiger eine gute Chance. Sie sammeln wichtige Berufserfahrungen und bekommen erst einmal überhaupt einen Fuß in die Arbeitswelt. Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber, was Sie können, welche Fähigkeiten Sie mitbringen und dass Sie das Unternehmen bereichern.Legen Sie in jedem Fall Wert auf ein aussagekräftiges Zwischenzeugnis, damit Sie sich rechtzeitig vor dem Ende Ihrer Anstellung bewerben können.
  • Lernen Sie unterschiedliche Arbeitgeber kennen: Als Berufseinsteiger ermöglicht Ihnen eine Befristung, für verschiedene Unternehmen tätig zu werden, ohne, dass Sie sich für einen langen Zeitraum binden.

Übrigens: Auch in der Politik beschäftigt man sich mit dem Thema der befristeten Verträge. Der Regierungsentwurf der Großen Koalition sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten zukünftig nur noch 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Text: Daniela Lukaßen-Held


Service-Info: Mehr Informationen über weitere wichtige Regelungen im Arbeitsvertrag finden Sie in unserer kostenlosen Checkliste:

Veröffentlicht
09.03.2018