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Die Nachricht über die Insolvenz des Arbeitgebers reißt Beschäftigten schnell den Boden unter den Füßen weg. Und es stellt sich die Frage: Bleiben oder gehen?
Sie sitzen in der spontan einberufenen Betriebsversammlung und erfahren, dass Ihr Unternehmen pleite ist: Für Arbeitnehmer ist dies sicherlich der Worst Case. Wie geht es nun weiter? Soll ich kündigen oder bis zum Ende bleiben? Was geschieht, wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe? Komme ich da überhaupt so schnell raus? Eine Firmeninsolvenz stellt nicht nur den Arbeitgeber vor immense Herausforderungen. Auch die Beschäftigten müssen mit dieser Situation und den damit verbundenen Existenzängsten umgehen und reagieren.
Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und meldet Insolvenz an, prüft zunächst das Amtsgericht, ob tatsächlich ein Insolvenzfall vorliegt. Ist dieser gegeben, erhalten Sie weitere drei Monate lang ein sogenanntes Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Dieses entspricht Ihrem aktuellen Gehalt und verschafft Ihnen zumindest für diesen Zeitraum weiterhin finanzielle Sicherheit und Sie stehen nicht von jetzt auf gleich mit leeren Händen da. Allerdings sollten Sie diese drei Monate sinnvoll nutzen. Nun steht die Suche nach einer neuen Stelle im Vordergrund. Beachten Sie jedoch Ihre vertraglich geregelte Kündigungsfrist. Denn diese bleibt trotz Pleite des Arbeitgebers weiterhin bestehen. Aussteigen können Sie in der Regel also erst dann, wenn es Ihr Arbeitsvertrag vorsieht.
Dennoch: Warten Sie nicht ab, sondern werden Sie aktiv. Viele Arbeitnehmer warten bei einer Firmeninsolvenz zu lange ab - ob aus Schock oder der Hoffnung, dass sich doch noch etwas zum Besseren wendet. Dieses ist aber zu 95 Prozent vergeblich: Lesen Sie deshalb Stellenanzeigen und bewerben Sie sich initiativ. Sinnvoll ist es auc , mit offenen Karten zu spielen: Schreiben Sie in Ihrer Bewerbung, dass Sie sich aufgrund der Insolvenz Ihres Arbeitgebers beruflich neu orientieren. Auch bei Bewerbungen im Zuge einer Zahlungsunfähigkeit ist es wichtig, dass Sie sich ganz gezielt bewerben. Blinder Aktionismus bringt meist wenig und kostet Sie nur Kraft und führt am Ende zu einem Motivationstief. Auch formell sollten Sie sich an die üblichen Spielregeln halten, die für Bewerbungen gelten.
Zeichnet sich ab, dass Ihr Arbeitgeber in Kürze zahlungsunfähig sein wird, bitten Sie um ein Zwischenzeugnis. Denn auch, wenn Sie sich aufgrund einer Insolvenz nach einer neuen Stelle umsehen müssen, ist ein Arbeitszeugnis notwendig. Reagieren Sie also, sobald Sie von einer möglichen Pleite Wind bekommen. Etwas schwieriger wird es, wenn die Kenntnis über eine Pleite für Sie und Ihre Kollegen überraschend kommt. Formal ist dann der Insolvenzverwalter die richtige Ansprechperson für Sie, wenn es um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses geht. Da er Sie und Ihre Arbeit jedoch in der Regel nicht beurteilen kann, ist es sinnvoll, wenn Sie sich an einen Abteilungsleiter oder einen anderen direkten Vorgesetzten wenden und ihn um ein Zeugnis bitten. Schlagen Sie ihm vor, dass Sie dieses selbst verfassen und er lediglich unterschreibt. So haben Sie die Möglichkeit, das Zeugnis nach Ihren Vorstellungen zu formulieren. Insbesondere in der Insolvenzsituation stehen Vorgesetzte unter Strom und sind für Ihr Angebot sicherlich dankbar. Was auf jeden Fall im Zeugnis stehen sollte, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Muss Ihr Unternehmen im Zuge einer Insolvenz und der damit verbundenen Sanierung Stellen abbauen, wird häufig eine sogenannte Transfergesellschaft eingerichtet. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie meist bis zu zwölf Monate lang dort beschäftigt sind und Ihre beruflichen Fähigkeiten weiter ausbauen, an Weiterbildungen teilnehmen oder neue Tätigkeiten ausprobieren können. Sie erhalten während dieser Zeit ein Transferkurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe entspricht dem Arbeitslosengeld, wird jedoch meist vom ehemaligen Arbeitgeber aufgestockt. Ob Sie in der Transfergesellschaft tätig sein wollen oder ob Sie sich gleich arbeitssuchend melden, entscheiden Sie selbst. Text: Daniela Lukaßen-Held
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Veröffentlicht
07.08.2017