Befristung von Arbeitsverträgen

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Befristung als Chance: Von Zeitverträgen profitieren

Zeitverträge sind bei vielen Arbeitnehmern eher unbeliebt. Dabei kann die Befristung eines Jobs auch viele Vorteile haben, von denen man als Beschäftigter profitiert.


Unsicherheit, Zukunftsängste, fehlende Planungssicherheit, Abhängigkeit: Geht es um befristete Arbeitsverträge, stehen meist gemischte Gefühle im Raum. Und der Ruf, den befristete Stellen haben, ist eher schlecht. Viele Arbeitnehmer wünschen sich darum einen unbefristeten Vertrag und somit die Aussicht auf eine langjährige Beschäftigung. Doch eine Befristung kann auch eine Chance sein, hier sind die wichtigsten Gründe:

  • Einstieg in den Beruf: Insbesondere für Berufsanfänger bietet eine Befristung die Möglichkeit, zunächst überhaupt einen Fuß in die Tür eines Unternehmens zu bekommen. Und während unbefristete Stellen rar sind, sind befristete Jobs meist die Regel. Mit diesen können junge Arbeitnehmer Berufserfahrungen sammeln, ohne sich gleich fest an ein Unternehmen zu binden.
  • Aufstiegsmöglichkeiten sichern: Vielleicht haben Sie eigentlich eine ganz andere Position vor Augen, für die Sie Ihre Kenntnisse jedoch weiter ausbauen müssen. In einem solchen Fall kann die befristete Stelle so etwas wie das Tüpfelchen auf dem i für Sie sein. Mit einem Zeitvertrag erklimmen Sie die Karriereleiter so vielleicht sogar ein wenig schneller.
  • Ausprobieren und kennenlernen: Sie wissen nicht so genau, ob Ihnen ein Job wirklich Spaß macht, Ihnen die Tätigkeit liegt oder Sie tatsächlich viele Jahre lang für ein Unternehmen tätig sein möchten? Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Stelle einerseits kennenzulernen und auf der anderen Seite auch wieder ohne schlechtes Gewissen aussteigen zu können, wenn Sie merken, dass der Job nichts für Sie ist.
  • Bessere Ausgangssituation für Bewerbungen: Eigentlich möchten Sie nicht befristet arbeiten, haben aber keine Alternative? Machen Sie sich bewusst, dass es immer besser ist, wenn Sie sich aus einer Beschäftigung heraus bewerben als aus der Arbeitslosigkeit. Eine befristete Stelle kann Ihnen also den Weg in einen anderen Job ebnen.

Von der Befristung zum entfristeten Vertrag

Eines sollten Sie sich immer bewusst machen: Befinden Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, bedeutet das nicht, dass Sie automatisch nach Ende Ihres Vertrages arbeitslos sind. Denn viele Unternehmen testen zunächst mit einer befristeten Anstellung, ob ein Beschäftigter zu ihnen passt, ehe sie ihm eine Dauertätigkeit anbieten. Lassen Sie sich von einer Befristung also nicht ins Bockshorn jagen. Besonders wichtig ist es, dass Sie motiviert bleiben. Leidet Ihre Arbeit, weil Sie sich aufgrund Ihrer Befristung nicht ausreichend engagieren, verspielen Sie schnell die Chance, einen entfristeten Vertrag zu bekommen. Stattdessen gilt es, Einsatz zu zeigen. Endet Ihr Vertrag in absehbarer Zeit, sollten Sie sich nicht davor scheuen, Ihren Vorgesetzten anzusprechen. Teilen Sie ihm mit, dass Sie an einer Vertragsverlängerung interessiert sind und weiter für das Unternehmen tätig sein wollen. Warten Sie nicht darauf, dass Ihr Arbeitgeber auf Sie zukommt, sondern werden Sie mindestens drei Monate vor Vertragsende selbst aktiv. Nutzen Sie Ihre Pflicht, sich bei der Arbeitsagentur als stellensuchend zu melden, als Anlass für das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.

Konsequenzen für Bewerbungen

Doch was ist, wenn es keine Aussicht auf Verlängerung oder Entfristung gibt? Klar ist: Machen Sie sich bereits während Ihrer befristeten Tätigkeit Gedanken darüber, wie es weitergeht, falls der Vertrag nicht verlängert wird. Halten Sie die Augen offen und bewerben Sie sich. Wichtig ist es, dass Sie mit befristeten Arbeitsverhältnissen offensiv umgehen, wenn Sie sich für eine Stelle interessieren. Erklären Sie häufige Stellenwechsel aufgrund von Befristungen bereits in Ihren Bewerbungsunterlagen. Auf diese Weise vermeiden Sie Spekulationen seitens Ihrer potenziellen neuen Arbeitgeber. Ein weiterer Hinweis: Nicht jede Befristung ist wirklich rechtens. So darf eine Befristung höchstens zwei Jahre betragen. Sind diese 24 Monate um, muss der Vertrag enden oder er muss gekündigt werden. Doch es gibt auch Ausnahmen: Liegt ein Sachgrund vor, darf ein Unternehmen einen Vertrag auch länger als zwei Jahre befristen. Ein Grund kann etwa eine Elternzeitvertretung sein. Man spricht hier von einem sogenannten vorübergehende Arbeitskräftebedarf. Text: Daniela Lukaßen


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Veröffentlicht
14.02.2017