Glückliche junge Frau mit Kaffee zum Mitnehmen, die an einer gelben Wand sitzt und einen Laptop benutzt © Westend61 / Getty Images

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Die wichtigsten Rechte und Pflichten in Deiner Ausbildung

Wenn Du eine Ausbildung beginnst, handelt es sich oft um Deine ersten Erfahrungen im Berufsleben. Dass Du noch viele Fragen hast, ist vollkommen normal. Hier daher eine Übersicht über die wichtigsten Rechte und Pflichten als Azubi, damit Du selbstbewusst in die Ausbildung starten kannst.


Dich sorgfältig vorzubereiten, um vom ersten Tag an Deine besten Leistungen abzurufen – und um Missverständnisse oder Fehler zu vermeiden. Deine wichtigsten Rechte und Pflichten zu kennen, ist daher eine wichtige Grundlage für ein erfolgreiches Ausbildungsverhältnis.

Die wichtigsten Pflichten als Azubi

Sobald Du den Vertrag unterzeichnet hast, bist Du einige Pflichten für die Zeit während Deiner Ausbildung eingegangen. Kommst Du diesen Verpflichtungen nicht nach, so droht Dir vielleicht eine Abmahnung oder sogar ein Jobverlust. Es ist deshalb wichtig, Deine Pflichten zu kennen und gewissenhaft zu erfüllen, dann steht einer erfolgreichen Ausbildung nichts mehr im Weg. Zu den wichtigsten Pflichten als Azubi gehören die Pflicht 

  • zum Lernen: Das Lernen ist das vordergründige Ziel in Deiner Berufsausbildung und damit Deine wichtigste Pflicht. Du musst mit Dich Deinen verfügbaren körperlichen sowie geistigen Kräften bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen und die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
  • zur Teilnahme: Wenn Du für Lehrveranstaltungen von der Arbeit freigestellt wirst, so hast Du die Pflicht, an diesen Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Für Berufsschulen gelten zudem die Regelungen zur Schulpflicht im jeweiligen Bundesland.
  • zur Folge von Weisungen: Wenn Dir rechtmäßige Anweisungen durch Deine Ausbilder oder andere weisungsberechtigte Personen gegeben werden, so musst Du diesen Weisungen Folge leisten.
  • zur Sorgfalt: Du musst alle Aufgaben, die Dir aufgetragen werden, sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Das gilt auch für die schriftlichen Ausbildungsnachweise, zum Beispiel das Schreiben von Berichtsheften.
  • zur Einhaltung der Ordnungsvorschriften: Jeder Ausbildungsbetrieb hat eine eigene Betriebsordnung, die Du kennen und einhalten musst. Das gilt zum Beispiel für Vorschriften zur Arbeitskleidung oder zum Verhalten am Arbeitsplatz.
  • zum pfleglichen Umgang mit Ausbildungsmitteln: Als Azubi werden Dir verschiedene Ausbildungsmittel durch den Betrieb zur Verfügung gestellt – je nach Einzelfall zum Beispiel Werkzeug, elektronische Geräte oder Lehrmaterialien. Diese musst Du pfleglich behandeln und möglichst im ursprünglichen Zustand zurückgeben.
  • zur Krankmeldung: Falls Du krank bist und Deinen Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zeitweise nicht nachkommen kannst, musst Du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und Deine Krankmeldung innerhalb der vorgegebenen Frist beim Ausbildungsbetrieb einreichen.
  • zur Verschwiegenheit: Du darfst keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse über Deinen Ausbildungsbetrieb preisgeben, was während und auch nach Deinem Ausbildungsverhältnis gilt. Diese Pflicht ist in Deinem Arbeitsvertrag ebenso geregelt wie im BBiG.

Es ist also wichtig, dass Du den Vertrag für Deine Ausbildung sowie die Betriebsordnung gründlich durchliest, Deine Pflichten verstehst und diese gewissenhaft einhältst. Solltest Du einmal unsicher sein, kannst Du Deine Ausbilder oder Personen in Deinem Umfeld fragen, die sich mit den Rechten und Pflichten in der Ausbildung auskennen.

Deine Rechte in der Ausbildung

Das zweite wichtige Stichwort sind also die Rechte. Ein Vertrag beruht schließlich auf Gegenseitigkeit, sprich nicht nur Du musst Pflichten erfüllen, sondern auch Dein Ausbildungsbetrieb. Zudem sind gesetzlich einige Rechte für Auszubildende festgelegt. Zu den wichtigsten Rechten als Azubi gehören zum Beispiel das

  • Recht auf Ausbildungsmittel: Damit Du Deinen Pflichten nachkommen kannst, muss Dir der Ausbildungsbetrieb alle dafür notwendigen Mittel wie Werkzeuge zur Verfügung stellen.
  • Recht auf ordnungsgemäße Ausbildung: Der Ausbildungsbetrieb muss dafür sorgen, dass Du alle beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbst, die Dein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung erfordert und Dich für die anschließende Berufstätigkeit qualifizieren.
  • Recht auf Freistellung: Wie Du nun bereits weißt, musst Du Lehrveranstaltungen und Ausbildungsmaßnahmen besuchen, für die Du freigestellt wirst. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Dich der Ausbildungsbetrieb dafür freistellen muss, zum Beispiel für die Berufsschule.
  • Recht auf Unterstützung beim Berichtsheft: Das Berichtsheft gehört zu den wichtigsten Pflichten in Deiner Ausbildung – wie Du nun bereits weißt. Der Ausbildungsbetrieb muss Dich dabei unterstützen, indem er Dich zur Pflege des Berichtshefts anhält, dieses regelmäßig kontrolliert und Dich dieses während der Arbeitszeit führen lässt.
  • Recht auf Vergütung: Du hast ein Recht darauf, dass Deine Arbeit für den Ausbildungsbetrieb entlohnt wird. Deshalb muss er Dir eine angemessene Ausbildungsvergütung bezahlen, die eingangs im Vertrag festgehalten wird.
  • Recht auf zielführende Tätigkeiten: Als Azubi bist Du keine Aushilfe, die Arbeiten wie das Kaffeemachen oder das Putzen verrichten muss. Du hast stattdessen ein Recht darauf, dass Dir nur jene Tätigkeiten aufgetragen werden, die Deinem Ausbildungsziel dienen.
  • Recht auf Fürsorge: Der Ausbildungsbetrieb hat Dich dabei zu unterstützen, dass Du Dich auch charakterlich weiterentwickeln kannst und dass Deine Gesundheit jederzeit geschützt wird.
  • Recht auf Vertretung: Je nach Ausbildungsbetrieb muss dieser gegebenenfalls eine Jugend- und Auszubildendenvertretung stellen, an die Du Dich mit Deinen Interessen wenden kannst und die Dir im Streitfall hilft.
  • Recht auf Kündigung: Du hast die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis innerhalb einer gelockerten Kündigungsfrist zu beenden. Diese beträgt laut BBiG vier Wochen. Dadurch erlöschen Deine Rechte und Pflichten gleichermaßen.
  • Recht auf Urlaub: Während Deiner Ausbildung hast Du das Recht auf eine angemessene Anzahl an bezahlten Urlaubstagen. Die Schulpflicht besteht allerdings weiterhin, sodass es sich lohnt, diese Urlaubstage in den Ferienzeiten zu nehmen. Gemäß Jugendschutzgesetz müssen bei einer Woche mit sechs Werktagen unter 16-Jährige mindestens 30, unter 17-Jährige mindestens 27 und unter 18-Jährige mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr haben. Volljährigen Azubis müssen mindestens 24 Werktage als Urlaub gewährt werden.
  • Recht auf ein Arbeitszeugnis: Wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch, hast Du das Recht auf ein Zeugnis zum Ende Deiner Ausbildung. Hierbei kannst Du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis fordern.

Als Azubi solltest Du also auch Deine Rechte kennen und diese einfordern. Dann entsteht ein Ausbildungsverhältnis auf Augenhöhe, von dem beide Seiten profitieren und bei dem alle Beteiligten ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen. So stehen gewiss auch Deine Chancen auf eine Übernahme nach Deinem Abschluss gut. Viel Erfolg!

Veröffentlicht
04.06.2024

Author:in
Mirijam Merkoffer