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Arbeitsvertrag verbessern: So verhandeln Sie richtig

Das Vorstellungsgespräch lief prima, der Job gehört Ihnen. Doch jetzt liegt der Arbeitsvertrag vor - und Sie sind nicht mit allen Punkten einverstanden. Personalabteilung oder Chef - wer ist der richtige Ansprechpartner? Und wie gehen Sie nun am besten vor?


Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für ihren zukünftigen Job. In diesem Dokument ist unter anderem geregelt, wann, wo und wie lange Sie arbeiten, für welche Tätigkeiten Sie zuständig sind, welches Gehalt Sie bekommen, ob der Arbeitgeber Ihnen einen Geschäftswagen zur Verfügung stellt und ob Sie nebenbei auch woanders Geld verdienen dürfen. Schon vor der Bewerbung, spätestens aber vor der Vertragsunterzeichnung, sollten Sie sich Gedanken darüber gemacht haben, welche Aspekte Ihnen im zukünftigen Job besonders wichtig sind, und Informationen dazu eingeholt haben, welche Forderungen realistisch sind. Natürlich lohnt es sich dann, den Arbeitsvertrag genau unter die Lupe nehmen, um zu prüfen, ob sie mit allen Details einverstanden sind und ob sich an der einen oder anderen Stelle nicht vielleicht doch noch etwas mehr herausholen lässt.

Fachabteilung oder HR: Wer ist zuständig?

Je größer das Unternehmen ist, bei dem Sie sich bewerben, desto wichtiger ist die Rolle, die HR-Mitarbeiter in ihrem Bewerbungsprozess spielen. In kleinen Unternehmen haben Sie vielleicht ausschließlich mit ihrem zukünftigen Vorgesetzten zu tun. In großen Konzernen sind es möglicherweise HR-Mitarbeiter, die im Auftrag der Fachabteilung die Anzeigen schalten, die Bewerbungen vorscannen, gegebenenfalls ein telefonisches Vorabgespräch mit Ihnen führen und Sie schließlich zum Vorstellungsgespräch einladen. Die Mitarbeiter der Personalabteilungen wissen, welche Rahmenbedingungen für die Stelle gelten sollen, welche Gehaltsspanne also zum Beispiel zur Verfügung steht oder ob Home-Office möglich ist. Im Zweifelsfall ist es aber der zukünftige Vorgesetzte, der von solchen Vorgaben – gegebenenfalls in Absprache mit seinen eigenen Chefs – abweichen kann, wenn er einen Bewerber unbedingt haben möchte. Ihn lernen Sie in der Regel spätestens im Vorstellungsgespräch kennen, wo Sie die Möglichkeit haben, die wichtigsten Aspekte des Arbeitsvertrags auszuhandeln.

Der Arbeitsvertrag als Verhandlungsbasis

Die Stellenausschreibung, auf die Sie sich vielleicht beworben haben, liefert bereits Informationen zu einigen Inhalten des Arbeitsvertrags, etwa zum Aufgabenbereich. Vielleicht haben Sie in ihren Bewerbungsunterlagen auch schon Konditionen genannt, etwa Ihre Gehaltsvorstellungen. Und spätestens im Vorstellungsgespräch sind diese Themen sowie andere wichtige Aspekte des Arbeitsvertrags thematisiert worden. Der Entwurf des Arbeitsvertrags sollte all dies aufgreifen und bei Bedarf Grundlage weiterer Verhandlungen sein. Aber natürlich kann es passieren, dass im Arbeitsvertrag Inhalte auftauchen, die vorher nicht oder anders besprochen wurden. Deshalb sollten Sie sich unbedingt Zeit nehmen, dieses Schriftstück vor der Unterzeichnung in Ruhe zu prüfen – und vom potentiellen Arbeitgeber fordern, dass er Ihnen die Möglichkeit dazu gibt. Fordern Sie Verhandlungen auf Augenhöhe:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn der Arbeitgeber Ihnen einen von seiner Seite aus schon unterschriebenen Vertrag vorlegt und Sie bittet, innerhalb einer vorgegebenen und kurzen Zeitspanne zuzustimmen.
  • Bedenken Sie: Wenn im Vertragsentwurf andere Inhalte stehen als vereinbart, muss keine böse Absicht dahinterstecken. Vielleicht gab es einfach ein Missverständnis zwischen Ihnen und Ihrem Ansprechpartner oder zwischen den verschiedenen Abteilungen des Unternehmens. Kommunizieren Sie also unbedingt freundlich und sachlich.
  • Suchen Sie sich im Zweifelsfall Unterstützung und lassen Sie den Vertragsentwurf zum Beispiel von Experten Ihres Branchenverbandes, der zuständigen Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, einen Arbeitsvertrag zunächst zu unterschreiben und im Nachhinein etwa Ansprüche aus Tarifverträgen geltend zu machen. Lassen Sie sich dazu beraten.
  • Für fachlich-inhaltliche Fragen zum Arbeitsvertrag ist in der Regel die zuständige Fachabteilung bei Ihrem potentiellen Arbeitgeber zuständig, für Rahmenbedingungen die Personalstelle. Vielleicht wird Ihnen im Vorstellungsgespräch auch ein Ansprechpartner genannt, den Sie bei Fragen rund um den Arbeitsvertrag kontaktieren können. Wenn diese Person Ihre Bedenken abblockt, sollten Sie allerdings hartnäckig bleiben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an Ihren potentiellen Vorgesetzten, um Ihr Anliegen anzubringen.
  • Bitten Sie Ihren potentiellen Arbeitgeber um einen Termin für die Vertragsverhandlungen und lassen Sie sich den Entwurf vorab zukommen. Haben Sie keine Scheu davor, Ihre Bedenken hier zu äußern – auch wenn es sich um vermeintliche Kleinigkeiten handelt. Denn wenn beides Seiten bei der Vertragsunterzeichnung ein gutes Gefühl haben, ist das die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit.

Übrigens: Im Laufe Ihrer beruflichen Entwicklung in diesem und vielleicht auch anderen Unternehmen kann es immer wieder Gelegenheiten geben, in denen Sie die Inhalte Ihres Arbeitsvertrags auf den Prüfstand stellen und neu in Verhandlung zu treten wollen. Anlass dafür bieten nicht nur die regelmäßigen Mitarbeitergespräche, sondern auch Veränderungen wie das Ende der Probezeit, das Auflaufen eines befristeten Arbeitsvertrages oder eine anstehende Beförderung. Auch wenn sich Ihre persönliche Situation ändert, weil Sie beispielsweise Familie gegründet oder berufsbegleitend einen Master abgeschlossen haben haben, kann das ein Anlass sein, die Rahmenbedingungen Ihrer beruflichen Tätigkeit erneut auf den Prüfstand zu stellen.


Service-Infos: Die wichtigsten Infos zum Arbeitsvertrag haben wir Ihnen auch gebündelt zusammen gestellt. Laden Sie sich das Wichtigste auf einen Blick jetzt herunter:

Veröffentlicht
11.10.2018