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Pünktlich zu Weihnachten freuen sich viele Arbeitnehmer über zusätzliches Geld für Geschenke – oder einfach für das Sparkonto. Aber hast Du einen Anspruch auf Weihnachtsgeld und was musst Du sonst noch wissen? Hier findest Du die Antworten!
Wenn Du Dich in einem Bewerbungsprozess befindest, werben manche Arbeitgeber in Stellenausschreibungen oder Vorstellungsgesprächen mit Extrazahlungen wie Urlaubs- oder eben dem Weihnachtsgeld. Es wird daher gerne auch als 13. oder 14. Monatsgehalt bezeichnet, je nach individueller Situation. Weihnachtsgeld ist somit eine Sonderzahlung, die zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird und zu den Gratifikationen gehört.
Viele Arbeitnehmer fragen sich dementsprechend, ob sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung besitzen oder der Arbeitgeber frei entscheiden darf, ob und wann er eine Sonderzahlung tätigt. Eine Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt, sondern die Antwort ist stets vom Einzelfall abhängig. Es hat also nicht jeder Angestellte in einem festen Arbeitsverhältnis prinzipiell einen Anspruch auf Weihnachtsgeld – dieser kann sich aber aus vielen Szenarien ergeben. Verpflichtend ist diese Sonderzahlung für den Arbeitgeber dementsprechend, wenn
Für Dich als Arbeitnehmer bedeutet das: Du solltest einen Blick in den Arbeits- sowie Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarungen werfen. Gleichzeitig gilt es zu prüfen, ob das Unternehmen anderen Angestellten Weihnachtsgeld zahlt, in welcher Höhe und seit wann. Ist das Weihnachtsgeld in Deinem Fall nicht verpflichtend, kann der Arbeitgeber dieses jedoch freiwillig zahlen. Tut er dies in drei aufeinanderfolgenden Jahren, ist daraus eine betriebliche Übung entstanden – es sei denn, der Arbeitgeber hat stets einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt formuliert. Für Laien kann es daher im Einzelfall schwierig sein, den eigenen Anspruch auf solche Sonderzahlungen zu überprüfen. Solltest Du vermuten, dass Dir unrechtmäßig kein oder zu wenig Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt, bevor Du weitere Schritte unternimmst. Diese könnten nämlich zu (gerichtlichen) Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber führen und das möchtest Du sicherlich verhindern.
Falls Du Dich in Kurzarbeit befindest, sei es wegen der Corona-Pandemie oder aus anderen Gründen, bist Du vielleicht verunsichert, ob Du dennoch Anspruch auf das Weihnachtsgeld in voller Höhe hast. Sofern der Arbeitgeber aus einem der genannten Gründe zu dessen Zahlung verpflichtet ist, muss er Dir die Sonderzahlung trotz Kurzarbeit in voller Höhe zukommen lassen. Eine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld findet nicht statt.
Nachdem die Frage beantwortet wurde, ob Du überhaupt Weihnachtsgeld erhältst, stellt sich vermutlich jene nach dessen Höhe. Auch hier sind keine pauschalen Aussagen möglich, denn die Höhe der Sonderzahlungen wird meist prozentual bestimmt und damit abhängig von Deinem Gehalt. Zudem steigen die Prozentsätze oft simultan zur Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit. Viele Tarifverträge regeln beispielsweise 25 Prozent des Monatsverdienstes, wenn Du mindestens sechs Monate im Unternehmen bist, und diese steigen stufenweise auf 55 Prozent ab 36 Monaten im Betrieb. Allerdings kann es große Unterschiede geben. Ergibt sich der Anspruch beispielsweise aus einem Tarifvertrag, ist dieser je nach Branche verschieden. Ergibt er sich aus dem Arbeitsvertrag, sind die individuellen Vereinbarungen richtungsweisend. Und wird das Weihnachtsgeld freiwillig ausgezahlt, darf der Arbeitgeber dessen Höhe frei bestimmen. Auch diesbezüglich musst Du daher im Einzelfall klären, ob Du einen Anspruch hast und in welcher Höhe.
So oder so ist das Weihnachtsgeld leider nicht steuerfrei, es wird aber als „sonstiger Bezug“ anders versteuert als Dein regelmäßiges Einkommen. Dementsprechend wird nicht die Lohnsteuer abgezogen, sondern nur ein Differenzbetrag wird versteuert. Das bedeutet eine Abmilderung der steuerlichen Progression und einfach ausgedrückt: eine Steuererleichterung für das Weihnachtsgeld. Ähnliches gilt bei den Sozialversicherungen, wo es als einmalige Zuwendung behandelt wird.
Falls Du im laufenden Kalenderjahr viele Fehlzeiten hattest, befürchtest Du vielleicht, dass dadurch das Weihnachtsgeld gekürzt wird. Diesbezüglich hängt die Antwort vom Zweck der Sonderzahlung ab: Falls das Weihnachtsgeld einen reinen Entgeltcharakter oder einen Mischcharakter haben soll, ist eine Kürzung möglich. Bei einem Anspruch, der im Arbeitsvertrag geregelt wurde, sind die individuellen Vereinbarungen gültig. Belohnt das Weihnachtsgeld hingegen die Betriebstreue der Mitarbeiter, darf es auch bei langen Fehlzeiten nicht gekürzt werden. Ebenso ist eine Kürzung verboten, wenn sich die Fehlzeiten durch den Mutterschutz oder ein damit in Zusammenhang stehendes Beschäftigungsverbot ergeben haben.
Wenn Du die Frage klären willst, ob Du Weihnachtsgeld erhalten wirst beziehungsweise solltest und in welcher Höhe, ist also Recherche das A und O. Am besten ist es daher, wenn Du einmal zu Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnisses prüfst, ob ein solcher Anspruch besteht – und Dich diesbezüglich bei Bedarf anwaltlich beraten lässt. Nur so kannst Du sicherstellen, dass Du alle Dir zustehenden Sonderzahlungen erhältst und Dich gegebenenfalls wehren, falls der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt. In einer solchen Situationen solltest Du aber immer zuerst das Vieraugengespräch suchen, bevor Du den Rechtsweg gehst. Meistens lassen sich Missverständnisse oder Fehler auf Seiten des Arbeitgebers dadurch schnell aus dem Weg räumen; und Du kannst das Weihnachtsfest unbeschwert genießen!
Veröffentlicht
13.12.2022