Schreibt die öffentliche Hand eine Stelle aus, muss jeder Bewerber dieselbe Möglichkeit haben, den Job zu bekommen. Abgelehnte Bewerber haben außerdem einen Anspruch darauf zu erfahren, warum sie nicht berücksichtigt wurden. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgericht in Köln.
In dem verhandelten Fall suchte ein
öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber einen Mitarbeiter und schrieb die Stelle aus. Ein Mann bewarb sich darauf. Er erhielt eine
Absage - Gründe wurden ihm jedoch nicht genannt. Daraufhin
klagte der Mann.
Mit Erfolg: Das Auswahlverfahren musste
erneut durchgeführt werden. Die öffentliche Hand müsse darlegen, warum sie einen Bewerber nicht berücksichtigt, entschieden die Kölner Arbeitsrichter
(Az.: 17 Ga 77/15). Unterlegenen Bewerbern
müsse binnen zwei bis vier Wochen vor der Stellenbesetzung erläutert werden, aufgrund welcher Umstände sie die Stelle nicht erhalten haben. Kommt der Arbeitgeber dieser Darlegungslast nicht nach, sei das Verfahren fehlerhaft.
Übrigens: Der klagenden Mann bekam zwar in der Sache Recht - aber auch in der Wiederauflage des Verfahrens nicht den Job. Er sei aber
optimistisch, bald ein Stellenangebot zu bekommen, ließ er durch seinen Anwalt mitteilen.
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