Geschäftsmann schenkt seiner Kollegin ein Geschenk. © VioletaStoimenova / Getty Images

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Weihnachtsgeschenke im Job: Darauf musst Du achten

Ein kleines Geschenk zu Weihnachten an Kollegen, Vorgesetzte oder einzelne Personen aus Deinem Arbeitsumfeld kann eine Geste der Wertschätzung sein – aber auch ein Stolperstein. Wenn es nämlich um Weihnachtsgeschenke im Job geht, musst Du einige Grundregeln kennen.


Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, sagt man. Es ist daher eine schöne Idee, Deinen Kollegen, Vorgesetzten, Geschäftskunden & Co durch gekaufte oder selbstgemachte Weihnachtspräsente eine Freude zu machen. Schnell können sie aber missverstanden werden und zu Problemen führen. Du solltest daher wissen, was erlaubt ist und was nicht. Das gilt auch, wenn es darum geht, selbst Geschenke anzunehmen. Hier daher ein kleiner Überblick über die wichtigsten Grundregeln: 

1. Geschenke dürfen niemals eine Gegenleistung implizieren.

Wenn Du Dich dafür entscheidest, einer oder mehreren Personen im beruflichen Umfeld ein Weihnachtsgeschenk zu überreichen, so darf dieses niemals eine Gegenleistung erfordern. Sofort steht ansonsten nämlich der Vorwurf einer Bestechung im Raum.

2. Achte auf eine „faire“ Verteilung der Geschenke.

Um Konflikte oder Bestechungsvorwürfe präventiv zu verhindern, solltest Du auf eine faire Verteilung der Geschenke achten. Beschenke beispielsweise alle Teamkollegen sowie Vorgesetzten gleichermaßen, sodass sich niemand benachteiligt fühlt. Machst Du hingegen nur dem Chef oder nur Deinen liebsten Teammitgliedern ein Geschenk, sind Klatsch und Tratsch quasi vorprogrammiert – und die nette Geste führt zu negativen Konsequenzen. Bei der Verteilung von Weihnachtsgeschenken im Job ist daher Fingerspitzengefühl gefragt und Gerechtigkeit ist dafür ein wichtiges Stichwort.

3. Wähle Geschenke mit geringem Geldwert.

Viele Menschen dürfen oder wollen im Job keine größeren Geschenke annehmen. Um sie nicht in eine unangenehme Situation zu bringen, wählst Du daher am besten kleine Präsente mit einem geringen Geldwert. Selbstgebackene Plätzchen sind dafür zum Beispiel eine beliebte Wahl zu Weihnachten.

4. Kläre vorher ab, welche Geschenke erlaubt sind. 

Auf Nummer sicher gehst Du dennoch, indem Du vorab ankündigst, wem Du gerne ein Geschenk machen würdest und in welcher Form. So kannst Du erfragen, ob er oder sie dieses überhaupt annehmen darf. Dadurch sparst Du Dir unnötigen Aufwand, falls das Weihnachtsgeschenk abgelehnt wird, Du verhinderst Konflikte und zeigst dennoch guten Willen. Schließlich ist es der Gedanke, der zählt, wie man so schön sagt.

5. Obergrenzen kennen und berücksichtigen.

Auch auf die Frage, welche Weihnachtsgeschenke Du selbst annehmen darfst, gibt es keine pauschale Antwort. Schnell steht jedoch der Vorwurf der Bestechlichkeit im Raum, weshalb in den meisten Unternehmen strenge Obergrenzen gelten. Es ist deshalb wichtig, diese zu erfragen und bei der Überlegung zu berücksichtigen, ob Du ein Geschenk – beispielsweise von einem Kunden – annehmen kannst. Im öffentlichen Dienst gilt dabei bereits eine Obergrenze von fünf Euro, sowohl bei Geld- als auch bei Sachgeschenken.

Übrigens: Einige Arbeitgeber verbieten das Annehmen von Geschenken grundsätzlich. Auch deshalb ist es wichtig, die individuellen Regelungen des Unternehmens zu recherchieren und zu berücksichtigen. Ansonsten drohen selbst bei kleinsten Weihnachtspräsenten drastische Konsequenzen.

6. Weihnachtsgeschenke niemals einfordern.

Selbst, wenn es in Deiner Branche üblich sein sollte, zu Weihnachten kleine Geschenke oder ein Trinkgeld zu erhalten, so ist es niemals erlaubt, diese aktiv einzufordern. Du darfst also nicht einfach bei einem Kunden klingeln, um ein Weihnachtsgeschenk abzuholen, beispielsweise als Paketbote.

7. Die „soziale Adäquanz“ berücksichtigen.

Falls es in Deinem Job keine fixen Regelungen gibt, ob Du Geschenke machen beziehungsweise annehmen darfst und bis zu welchem Geldwert, ist die „soziale Adäquanz“ ein wichtiges Stichwort. Das bedeutet: Der Wert eines Weihnachtsgeschenks muss zum Verdienst beziehungsweise zu den Vermögensverhältnissen des oder der Beschenkten passen. Vorgesetzte mit hohem Verdienst gelten demnach durch ein Geschenk im Wert von 50 Euro eher noch nicht als bestochen. Anders sieht das bei Arbeitskollegen, Kunden & Co mit niedrigen Löhnen aus, für die 50 Euro schon eine nennenswerte Bereicherung darstellen. Auch deshalb ist mit teureren Geschenken größte Vorsicht geboten.

8. Auf Geldgeschenke verzichten. Immer!

Geldgeschenke sind nicht nur unkreativ – sie bergen stets den Verdacht einer Bestechung. Verzichte deshalb auf jede Form von Geldgeschenken im beruflichen Umfeld. Möchtest Du zu Weihnachten kleine Geschenke verteilen, wähle beispielsweise Pralinen, Wein, Bücher oder Selbstgemachtes mit kleinem finanziellen, aber großem emotionalen Wert. So drückst Du Deine Wertschätzung aus, ohne einen falschen Eindruck zu erwecken.

Fazit

Der Gedanke, einzelnen oder allen Personen aus Deinem beruflichen Umfeld ein Weihnachtsgeschenk zu machen, ist lieb gemeint. Er birgt aber so manche Stolpersteine. Spontanität ist bei diesem Thema daher die falsche Herangehensweise. Informiere Dich stattdessen über die Compliance-Richtlinien im Unternehmen. Wähle zudem Sachgeschenke mit kleinem Geldwert und achte auf eine faire Verteilung der Präsente. Auf Nummer sicher gehst Du außerdem, indem Du Dir vorab schriftlich (!) bei dem oder der Verantwortlichen die Erlaubnis für das Weihnachtsgeschenk einholst. Das gilt sowohl, wenn Du selbst schenken möchtest, als auch bei der eigenen Annahme von Präsenten. Dann sind kleine Weihnachtsgeschenke eine schöne Geste, ohne den Verdacht einer Bestechung zu wecken.

Veröffentlicht
13.12.2022