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Bald füllen sich die Hörsäle an den Hochschulen wieder mit Leben. Ab dem Wintersemester gelten neue Regeln zum Bafög. Warum sich ein Antrag in vielen Fällen lohnt und worauf man dabei achten sollte.
Bald beginnt an den Hochschulen das Wintersemester. Wer ein Studium beginnt oder fortsetzt, muss sich auch Gedanken um die Finanzierung machen. Wenn das Geld fürs Studieren zu knapp ist, gibt es Hilfe vom Staat in Form von Bafög.
«Auch wenn man sich nicht ganz sicher ist, ob man gefördert werden kann, sollte man einfach mal einen Antrag stellen», rät Ulrich Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE).
Die im Sommer 2022 in Kraft getretene Bafög-Novelle erweitert den Kreis der Förderberechtigten. Das liegt zum einen an den höheren Freibeträgen beim Elterneinkommen. Zum anderen sind höhere Vermögen der Antragstellenden erlaubt. Zudem hat der Gesetzgeber die Altersgrenze für einen Ausbildungsstart mit staatlicher Hilfe auf 45 Jahre angehoben. Für Studierende steigt außerdem der Fördersatz von 427 auf 452 Euro im Monat. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, bekommt nun 360 Euro Mietzuschuss.
Damit bei Beantragung und Rückzahlung der staatlichen Förderung auch alles so glatt wie möglich verläuft, lohnt es sich, die folgenden sieben Tipps zu befolgen:
Wer erst am Ende des Monats des Semesterbeginns merkt, dass ohne Bafög-Antrag Förderung verloren gehen könnte, stellt zur Fristwahrung schnell noch innerhalb des Monats einen formlosen Antrag. «Das Eingangsdatum zählt», sagt Anbuhl.
Im Bafög-Bewilligungszeitraum (zwölf Monate) darf man ab dem Wintersemester 2022/2023 insgesamt 6240 Euro im Jahr hinzuverdienen, wobei die Höhe des monatlichen Einkommens flexibel ist. Wichtig: «Bei der Krankenversicherung führt Einkommen über die Minijob-Grenze hinaus zu einer eigenen Krankenversicherungspflicht», sagt Matthias Anbuhl.
Auch wenn das für Studierende nach viel Geld klingt: «Wenn man im Beruf steht, dann ist das machbar», sagt Ulrich Müller. Spätestens nach 20 Jahren verfallen alle Rückzahlungsverpflichtungen.
Wie es in der Zeitschrift «Finanztest» heißt, können Studierende außerdem einen ordentlichen Teil der Rückzahlungssumme erlassen bekommen, wenn sie ihre kompletten Schulden bis Tilgungsbeginn auf einmal zurückzahlen.
Veröffentlicht
24.01.2023