Weltkarte mit Papierschnitt-Effekt auf blauem Hintergrund © Carol Yepes / Getty Images

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Arbeiten im Ausland – die wichtigsten Fakten

Jobsuche, Bewerbung, Steuern, Krankenversicherung, Rente - hier sind die wichtigsten Informationen zum Thema "Arbeiten im Ausland".


Rund 40 Prozent der Deutschen würden für einen guten Job ins Ausland gehen - die meisten für eine begrenzte Zeit, viele aber auch dauerhaft. Während klassische Auswandererziele wie die USA, Kanada oder Australien gleichbleibend begehrt  sind, aber den Zugang nicht ganz einfach machen, erlaubt es die Erweiterung der EU und die damit verbundene Freiheit der Berufsausübung viel unkomplizierter als früher, "hinter der Grenze" zu arbeiten.  Trotzdem gelten für das Arbeiten im Ausland noch immer spezielle Regeln und Anforderungen. Bewerbung.com präsentiert die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie finde ich einen Job im Ausland?

Eine gute erste Anlaufstelle ist die jeweilige deutsche Auslandshandelskammer in dem Wunschland. Hier können Bewerber Organisationen und Unternehmen ausfindig machen, die sich in ihrer internationalen Ausrichtung auch nach Deutschland orientieren. Dort sind die Fähigkeiten deutscher Bewerber möglicherweise besonders gefragt. Aber auch die klassischen Jobbörsen im Netz haben eine Menge ausländischer Stellenangebote für Deutsche - allerdings hauptsächlich in den meist gefragten Ländern wie USA, Kanada, Frankreich, Italien und Spanien. Nicht zu unterschätzen sind auch die Jobangebote der Bundesanstalt für Arbeit, vor allem große Konzerne suchen über diesen Weg Kandidaten.

Wie bewerbe ich mich im Ausland?

Wer sich bei einem Arbeitgeber im Ausland bewirbt, sollte im Lebenslauf nicht nur angeben, welchen Job er derzeit macht. Wichtig ist neben der Position und der Dauer der Anstellung auch eine kurze Unternehmensbeschreibung. Das erspart dem potenziellen Arbeitgeber die Mühe, im Netz erst herauszufinden, was der derzeitige Arbeitgeber tut. Denn auch bei hierzulande bekannteren Firmen können Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, dass Unternehmen im Ausland sie kennen. Außerdem sollte man sich  im Vorfeld genau darüber informieren, ob ein Foto in der Bewerbung erwartet wird. Zum Beispiel in den USA und in Asien ist so etwas verpönt. Dann gibt es wiederum in den USA und in Asien vor dem Lebenslauf häufig ein kurzes Summary: In zehn bis zwanzig Zeilen fasst man die wesentlichen Punkte des Lebenslaufs zusammen und erklärt, was man bisher gemacht hat und welche beruflichen Ziele man verfolgt.

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Welche Möglichkeiten gibt es, für meine Firma ins Ausland zu gehen?

Es gibt vier Möglichkeiten, für die deutsche Firma, bei der man angestellt ist, ins Ausland zu gehen: die Geschäftsreise, eine Kurzzeitentsendung, eine Langzeitentsendung oder die sogenannte "Lokalisierung". Welche Variante in Frage kommt, hängt unter anderem von der Dauer des Aufenthalts ab. Wer bereits für die Tochterfirma im Ausland arbeitet, also zum Beispiel die Produktion vor Ort koordiniert, ist nicht mehr auf Dienstreise, sondern auf einer Kurzzeitentsendung. Dauert der Aufenthalt länger als ein halbes Jahr, handelt es sich um eine Langzeitentsendung. Ein Teil des Einkommens ist dann im Gastland zu versteuern. Die direkte Entsendung durch den Arbeitgeber ist allerdings rückläufig. Zwar profitiert der Arbeitnehmer bei diesem Modell davon, dass weiterhin Sozialabgaben bezahlt werden. Für den Arbeitgeber ist das aber relativ teuer. Verbreitet ist deshalb mittlerweile die sogenannte Lokalisierung, dabei werden Arbeitsverträge" direkt mit dem Unternehmen im Einsatzland geschlossen. Umso wichtiger ist es, dass der Mitarbeiter auch seine Rückkehr ins Unternehmen in Deutschland vertraglich vereinbart, raten Experten.

Wie kann ich mich im Ausland krankenversichern?

Wer dauerhaft ins Ausland umzieht, ist in Deutschland nicht mehr gesetzlich krankenversichert, erklärt Dominic Erfkamp von der zentralen Auslands- und Fachvermittlung in Bonn. Er müsse sich bei einer Krankenversicherung in seinem neuen Heimatland anmelden, sagt Erfkamp. "In der Regel läuft das über den Arbeitgeber." Eine Ausnahme sei eine sogenannte Entsendung. Die liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum, etwa für ein einjähriges Projekt, ins Ausland schickt. "In diesem Fall bleibt er im deutschen Versicherungssystem", sagt Erfkamp. Einige Länder außerhalb der EU haben keine gesetzliche Krankenversicherung. Auswanderer haben die Möglichkeit, bei einer deutschen Versicherung eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – egal, in welchem Land sie leben. Wer zu einer Krankenversicherung im Ausland wechselt, sollte wissen, dass die Leistungen und Systeme von Land zu Land mitunter sehr verschieden sind. In der Schweiz gibt es etwa keine Familienversicherung, Eltern müssten jedes Kind einzeln versichern.

Was passiert mit meinen deutschen Rentenansprüchen?

Die bleiben bestehen. Im EU-Ausland zahlt der Auswanderer einfach in das nationale Rentenversicherungssystem ein, wenn er dort länger als ein Jahr gearbeitet hat. "Im Rentenalter bekommt er dann sein Geld aus zwei Töpfen", sagt Erfkamp. Einige Länder außerhalb der EU haben kein Rentenversicherungssystem. Dann können Auswanderer auch freiwillig weiter in Deutschland einzahlen.

Wie versteuere ich mein Gehalt im Ausland?

Wer nur begrenzte Zeit ins Ausland geht, sollte den Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Wenn nämlich die Familie in Deutschland bleibt oder Sie weniger als sechs Monate pro Jahr jenseits unserer Grenzen verbringen, dann sind die meisten Steuern weiter hierzulande zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitgeber Sie nur zeitweise ins Ausland entsendet. Dann bezahlt er in der Regel weiter Ihren Lohn in Deutschland - und versteuert ihn auch hier. All Ihr inländisches und ausländisches Einkommen müssen Sie dagegen im Ausland versteuern, wenn Sie und Ihre Familie den Aufenthaltsort dorthin verlegen, weil Sie dort für mehr als sechs Monate im Jahr arbeiten. (Quellen: dpa, Bundesarbeitsministerium, Bundesagentur für Arbeit)


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Veröffentlicht
14.07.2016