Gerade die Zusage für den Traumjob erhalten? Jetzt geht’s ans Eingemachte – der Arbeitsvertrag! Wir zeigen Ihnen, auf welche Vertragsdetails Sie achten sollten, um später sicher auf beiden Beinen zu stehen. Entdecken Sie, wie Sie durch kluge Vertragsklauseln Vorsorge treffen und Ihr Recht wahren. Machen Sie sich bereit, Ihr Berufsleben auf eine solide Basis zu stellen – mit Tipps, die Gold wert sind. Bleiben Sie dran!
Theoretisch genügt auch ein Handschlag: Einen Arbeitsvertrag in schriftlicher Form zu schließen ist nicht zwingend vorgeschrieben, gleichwohl aber für alle Beteiligten von Vorteil und deshalb beinahe ausnahmslos üblich. Der Vertrag regelt nicht nur, welche Leistungen Sie für Ihren Arbeitgeber erbringen sollen und die im Zuge der Gehaltsverhandlungen dafür vereinbarte Vergütung. Er definiert auch viele andere mit dem Arbeitsverhältnis verbundene Bedingungen. Aber Vorsicht: Womöglich finden sich darin auch Klauseln, die sich bei Streitigkeiten oder einer Kündigung nachteilig für Sie auswirken können. Besonders genau hinsehen sollte man immer dann, wenn sich ein Vertrag ganz oder vorwiegend aus Standard-Textbausteinen zusammensetzt, also nicht individuell formuliert wird. [xing_download attachment_id=”6511″ preview_attachment_id=”6510″ headline=”Download: Ratgeber Unbefristeter Arbeitsvertrag” text=”Kennen Sie alle Bestandteile und Klauseln eines unbefristeten Arbeitsvertrags? Diese Übersicht bietet Ihnen reichhaltige Erklärungen anhand eines Muster-Beispiels. Jetzt durchstarten!” title_before=”Zum Download des Ratgebers” title_after=”Jetzt PDF herunterladen”] Um Fallstricke zu vermeiden, unterschreiben Sie nicht von jetzt auf gleich. Bitten Sie um einen schriftlichen Vertragsentwurf per E-Mail oder per Post und um einige Tage Zeit, um diesen in Ruhe prüfen zu können. Am besten ziehen Sie dabei Fachleute zu Rate: Experten von einer Gewerkschaft zum Beispiel, für Mitglieder kostet es dort nichts. Oder einen Anwalt für Arbeitsrecht – im Internet finden sich auch preiswerte, qualitätsgeprüfte Online-Dienstleister. Falls mündlich Zugesagtes im Vertragsentwurf fehlt, oder wenn Sie bei unklaren oder missverständlichen Formulierungen stutzig werden, suchen Sie vor dem Unterzeichnen noch ein klärendes Gespräch. Ein guter Arbeitgeber wird dafür Verständnis zeigen – schließlich erweisen Sie sich so von vornherein als gewissenhaft und gründlich.
Vertragsparteien: Betreibt Ihr neuer Arbeitgeber mehrere rechtlich eigenständige Firmen? Dann achten Sie auf die genaue Bezeichnung. Im Falle einer Klage, zum Beispiel gegen eine Kündigung, muss der Gegner korrekt adressiert werden. Andernfalls wäre die Klage unwirksam und damit von vornherein verloren.
Wenn Sie einen Teilzeit-Arbeitsvertrag schließen, gilt im Prinzip nichts anderes, als das bisher Gesagte. Achten sollten Sie darauf, dass Ihr Urlaubsanspruch im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten anteilig richtig berechnet wird. Wenn Sie drei Tage pro Woche arbeiten, geht das zum Beispiel so: 20 Tage gesetzlicher Anspruch = 4 Wochen Urlaub – 4 Urlaubswochen x 3 persönliche Arbeitstage = 12 Tage Urlaub. Es gibt zwei Arten befristeter Arbeitsverträge: Ohne sachlichen Grund befristete Beschäftigung ist bis zu maximal zwei Jahren erlaubt, bei neu gegründeten Unternehmen bis zu vier Jahren; währenddessen dürfen Zeitverträge dreimal verlängert werden. Sachlich begründet und mit einem bestimmten Zweck verbunden, ist auch längere Befristung erlaubt, zum Beispiel wenn Sie einen vorübergehend fehlenden Mitarbeiter ersetzen, oder wenn bestimmte Aufgaben ausnahmsweise und nicht auf Dauer anfallen; in solchen Fällen dürfen auch mehr aufeinander folgende Zeitverträge geschlossen werden. Bei befristeten Verträgen aller Art sind grundsätzlich nur außerordentliche Kündigungen möglich, ansonsten enden sie mit Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeitsdauer. Wenn alle in dieser Übersicht genannten Vertragsbestandteile in Ihrem Sinn geregelt sind, können Sie guten Gewissens unterzeichnen – damit starten Sie auf einer sicheren Grundlage in den neuen Job. Ein Tipp noch: Kündigen Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis erst dann, wenn Sie den neuen Vertrag auch wirklich unterschrieben in der Tasche haben.
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