Oftmals scheuen sich Arbeitnehmer davor, ein Zwischenzeugnis bei ihrem Chef einzuholen. Die Befürchtung ist oft, dass dies als Absicht für einen Jobwechsel aufgefasst werden könnte. Aber auch für ungekündigte Arbeitnehmer ist es ein großer Vorteil, wenn das
Zwischenzeugnis nicht erst zu einem Zeitpunkt erstellt wird, in dem das Arbeitsverhältnis nicht mehr so gut läuft oder der bisherige Chef das Unternehmen vielleicht schon verlassen hat. Mit dem Zwischenzeugnis haben Sie als Arbeitnehmer eine handfeste Beurteilung zur Verfügung. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitung bewerben wollen, ist dies ein großer Vorteil für Sie. Ein
rechtzeitig geschriebenes Zwischenzeugnis ist ein Dokument zur Absicherung, in dem die bis dato erbrachten Leistungen wiedergespiegelt werden. Genau wie bei einem Arbeitszeugnis gilt, dass das Zwischenzeugnis positiv und wohlwollend formuliert werden muss. Achten Sie daher auf versteckte
Codes und Formulierungen, derer sich Chefs gerne bedienen. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben Arbeitnehmer immer bei gravierenden Veränderungen: Ein Wechsel der Position, das Übernehmen neuer Aufgaben, ein Wechsel des Vorgesetzten oder eine längere Auszeit, beispielsweise eine Elternzeit sind triftige Gründe für das Verlagen eines Zwischenzeugnisses. Unser Tipp: Nutzen Sie diese Gelegenheiten im ungekündigten Beschäftigungsverhältnis, um sich in regelmäßigen Anständen ein Zwischenzeugnis erstellen zu lassen.