Wie antworte ich, wenn ich weder ledig noch verheiratet bin?

Rechtlich ist die Frage nach dem Familienstand im Bewerbungsgespräch unzulässig. Das Unternehmen möchte natürlich einschätzen können, ob Sie in näherer Zukunft eine Familie gründen möchten oder aufgrund familiärer Umstände evtl. den Arbeits- und Wohnort wechseln werden. Sollten Sie dennoch nach Ihrem Familienstand gefragt werden, bleibt es Ihnen überlassen ob und wie Sie auf die Frage antworten wollen. Keine Antwort zu geben, kann der Personaler auch interpretieren, dass Sie hier etwas zu verbergen haben.

Veröffentlicht
29.11.2016