Rote Geschenke und Geldscheine auf blauem Untergrund ©  the_burtons / Getty Images

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Bonus vom Arbeitgeber: In 6 Schritten Vorsorgeleistungen sichern

Beim Gedanken an die eigene Altersvorsorge wird manchen Menschen bange. Sie selbst können einfach nichts mehr zurücklegen. Doch was, wenn das der Arbeitgeber übernimmt?


Monat für Monat Geld verschenken, das Dir zusteht? Eigentlich keine Option. Doch manche Beschäftigte wissen einfach nicht, dass sie von ihrem Arbeitgeber ein Extra zum Gehalt bekommen können, das für den Vermögensaufbau gedacht ist.

Das Ganze nennt sich entweder Vermögenswirksame Leistungen (VL) oder Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) - je nach Arbeitgeber. In den Grundzügen ist die Idee hinter den Leistungen ähnlich, in Details unterscheiden sie sich aber.

Bis zu 480 Euro jährlich sind derzeit bei VL drin, bei AVWL sind es höchstens 478,56 Euro. Das Geld wird aber nicht einfach auf das Gehaltskonto überwiesen, sondern muss direkt in bestimmte Vorsorgeprodukte fließen. Bei den VL sind das Produkte, die dem kurz- und mittelfristigen Vermögensaufbau dienen. Bei den AVWL sind es Produkte für den langfristigen Vermögensaufbau. Das musst Du tun, damit Dir das Geld nicht durch die Lappen geht:

1. Informiere Dich beim Arbeitgeber

Zunächst solltest Du Dich darüber informieren, ob und in welcher Höhe Dein Arbeitgeber VL oder AVWL zahlt. Denn nicht jeder macht das, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Leistungen sind grundsätzlich freiwillig. Viele Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen diesen Vorsorgebaustein für Beschäftigte aber vor. Nauhauser empfiehlt, sich in der Personalabteilung des eigenen Unternehmens zu erkundigen.

2. Entscheide Dich für ein Anlageprodukt

Gibt es vom Arbeitgeber den Bonus zum Vermögensaufbau, solltest Du Dir überlegen, in welches Produkt das Geld eingezahlt werden soll. Vermögenswirksame Leistungen könnten in einen Bausparvertrag, einen Bank- oder Wertpapiersparplan oder in die Tilgung eines Bauspar- oder Bankdarlehens fließen, sagt Helena Klinger vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff).

Für Altervorsorgewirksame Leistungen kommen eine Riester-Rente, die Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Betriebsrente in Frage. Wende Dich zum Beispiel an eine Verbraucherzentrale, wenn Du eine unabhängige Beratung zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Produkte benötigst.

20-Euro-Scheine kommen aus Gießkanne. © the_burtons / Getty Images
Endlich mehr Gehalt? Der Wunsch nach einer besseren Vergütung umtreibt fast jeden Angestellten. Doch in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie ist eine Gehaltserhöhung kein Selbstläufer.  

3. Lege den monatlichen Beitrag fest

Die Leistungen, die der Arbeitgeber zahlt, können mit eigenem Geld aufgestockt werden. Darauf weist Helena Klinger hin. Überlege Dir, ob und in welcher Höhe Du das tun willst.

4. Vertragsschluss: Informiere Deinen Arbeitgeber

Hast Du Dich für ein passendes Produkt entschieden, schließe den Vertrag mit der ausgewählten Sparrate ab. Anschließend teile Deinem Arbeitgeber mit, für welchen Vertrag und an welche Kontoverbindung er das Geld überweisen soll, sagt Niels Nauhauser.

5. Profitiere von staatlicher Förderung

Wer wenig verdient, kann bei Vermögenswirksamen Leistungen unter Umständen zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Sie muss Jahr für Jahr beim zuständigen Finanzamt mit der Steuererklärung beantragt werden und hängt vom Produkt sowie der Höhe der Einzahlungen ab.

Bei den AVWL kann es unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen zur Riester-Rente geben. Ansonsten können Beschäftigte von Steuervorteilen profitieren, wenn sie etwa mit eigenen Beiträgen die Arbeitgeber-Zahlungen aufstocken.

6. Lasse Dir die Leistungen auszahlen

VL-Verträge laufen laut Verbraucherzentrale grundsätzlich sieben Jahre - sechs Jahre wird das Geld angespart, im siebten Jahr muss der Vertrag ruhen. Nach Ablauf des siebten Jahres können Sparer frei über das Geld verfügen.

AVWL-Verträge besparen Arbeitgeber bis zum Eintritt in den Ruhestand. Je nach Vereinbarung werde das angesparte Geld dann zum Beispiel als Rente oder Einmalzahlung versteuert ausbezahlt, sagt Niels Nauhauser.

Veröffentlicht
29.11.2022

Author:in
Christoph Jänsch