Falsche Angaben im Arbeitszeugnis können strafbar sein

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Dieser Ärger droht bei einem zu guten Arbeitszeugnis

Falsche Angaben zu fachlichen Kompetenzen im Arbeitszeugnis können ein juristisches Nachspiel haben - für alle Beteiligten.


Weil Arbeit­geber ihren ehemaligen Mitarbeitern keine Steine in den weiteren Berufsweg legen dürfen, müssen Zeug­nisse immer gut klingen. Auch darum wohl liegen mehr als 80 Prozent der Arbeitszeugnisse im Bereich "gut" oder "sehr gut". Weil sie aber auch zur Wahr­heit verpflichtet sind, verstecken Chefs ihre Kritik oft zwischen den Zeilen - diese Codes sind bekannt und seit Jahren Gegenstand ausführlicher Berichterstattung. Was aber passiert, wenn Vorgesetzte es mit ihrem ehemaligen Angestellten tatsächlich allzu gut meinen, und seine Leistungen und Fähigkeiten fälschlicherweise in den Himmel loben? Dann kann es für alle Beteiligten unangenehme Folgen haben. Denn Arbeitgeber sollten bei Arbeitszeugnissen keine unwahren Tatsachenbehauptungen über ihre Mitarbeiter aussprechen. Sie machen sich sonst nämlich gegebenenfalls gegenüber dem neuen Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Zum Beispiel, wenn im Arbeitszeugnis wahrheitswidrig steht, dass der Mitarbeiter langjährige Erfahrungen an einer speziellen Maschine hat. Beim neuen Arbeitgeber wird er dann an eben jener Maschine eingesetzt - und macht sie kaputt, weil er sie kaum oder gar nicht beherrscht. In so einem Fall kann der neue Arbeitgeber von der Ex-Firma des Mitarbeiters Entschädigung verlangen, in besonders schlimmen Fällen drohen sogar Strafanzeigen.

Auch Mitarbeiter können für ein falsches Arbeitszeugnis belangt werden

Wie weit die falsche Beurteilungen fachlicher Leistungen als strafbar gelten, ist allerdings umstritten. Wer einem Buchhalter bescheinigt, stets fehlerfreie Berechnungen durchgeführt zu haben, macht sich nach vorherrschender Meinung nicht schuldig, wenn jener bei einer anderen Firma den ersten Jahresabschluss vollkommen falsch aufsetzt. Anders verhält es sich bei eindeutig objektivierbaren Leistungen, die z.B. besondere Zertifikate oder ähnliches erfordern. Übrigens: Auch Sie selbst können für ein falsches oder zu gutes Zeugnis in Verantwortung genommen werden. Entspricht Ihr Arbeitszeugnis also nicht den vom Gesetz verlangten "Grundsätzen von Wahrheit und Wohlwollen", das heißt, sind die Tätigkeiten und Leistungen falsch beschrieben, sollten Sie bei Ihrem ehemaligem Unternehmen besser eine Berichtigung des Zeugnisses einfordern. Dazu sind Arbeitgeber verpflichtet. Am besten ist es in diesem Fall, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung ganz konkret mitteilen, an welchen Stellen Ihr Arbeitszeugnis fehlerhaft ist und wie Sie sich die Änderungen im Zeugnis vorstellen.


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Veröffentlicht
21.04.2017